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V0023-25 9. Januar 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Zahlung einer Entschädigung wegen Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot gilt als Veräußerungsverlust in der Einkommensteuer (IRPF)

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob die Zahlung einer Entschädigung aufgrund der Verletzung einer Wettbewerbs- und Abwerbeverbotsklausel in einem Anteilskaufvertrag als Veräußerungsverlust gewertet werden kann. Die DGT bestätigt, dass es sich um einen Veräußerungsverlust handelt, der in der allgemeinen Bemessungsgrundlage steuerlich geltend gemacht werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Mögliche Berücksichtigung der Entschädigung als Veräußerungsverlust bei der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Verpflichtung zur Entschädigung wegen der Verletzung einer Wettbewerbsverbotsklausel stellt einen Veräußerungsverlust dar, da es sich um eine Änderung des Vermögenswerts handelt, die nicht unter die Ausnahmen des Artikels 33.5 des Gesetzes 35/2006 fällt. Da es sich um ein eigenständiges und von der Übertragung der Anteile unabhängiges Ereignis handelt, wird es als allgemeines Einkommen eingestuft. Die Integration erfolgt in der allgemeinen Bemessungsgrundlage gemäß den Grenzen des Artikels 48 des Gesetzes 35/2006.

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