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V2983-14 4. November 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · rama de actividad

Anwendung des Sonderregimes für die Körperschaftsteuer bei Einbringung eines Zweigs eines Gewerbebetriebs und bei einer Gesamtauflösung

Ein Immobilienvermieter erkundigt sich, ob er seinen Betrieb in eine Gesellschaft einbringen und diese anschließend aufspalten kann, um die Generationenfolge zu erleichtern. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen kann, sofern nachgewiesen wird, dass die Einbringung einen Zweig eines Gewerbebetriebs darstellt und die Aufspaltung verhältnismäßig erfolgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Anwendung des Sonderregimes nach Kapitel VIII des Titels VII des konsolidierten Textes des Körperschaftsteuergesetzes auf den vorgeschlagenen Vorgang zulässig ist. Und ob die geltend gemachten Gründe für diese Zwecke als wirtschaftlich schlüssig gelten.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung eines Zweigs einer gewerblichen Tätigkeit durch einen Freiberufler kann dem Sonderregime der Körperschaftsteuer unterliegen, wenn sie eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bildet und der Einbringer eine Buchführung gemäß dem Handelsgesetzbuch führt. Die proportionale Gesamtabspaltung erfüllt ebenfalls die Anforderungen des Sonderregimes. Die Verknüpfung beider Vorgänge könnte jedoch zur Entstehung der Grundsteuer führen, da sie einer Einbringung isolierter Vermögensgegenstände gleichgestellt wird.

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