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V0933-15 25. März 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · fusión por absorción

Sonderregelung für Fusionen bei rein steuerlichen Vorteilen nicht anwendbar

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Verschmelzung durch Übernahme einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht zulässig ist, wenn die Transaktion keine wirtschaftlich begründeten Gründe hat und primär der Verrechnung negativer Steuerbescheide der übernommenen Gesellschaft dient.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die beschriebene Transaktion unter das steuerliche Sonderregime gemäß Kapitel VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes 27/2014 vom 27. November fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für Fusionen anzuwenden, muss die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht primär dem Zweck der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung dienen. Im vorliegenden Fall verhindert das Vorhandensein von noch zu verrechnenden negativen Steuerbescheiden die Anwendung des Sonderregimes, da keine echte Umstrukturierung der Aktivitäten aufgrund der Inaktivität der übernommenen Gesellschaft stattfindet und die Vermögensstruktur sich nicht verbessert, was einen Steuervorteil darstellen würde.

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