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Steuerberatung in Marbella: Experten für vermögende Privatpersonen und internationale Investoren

Steuerberater in Marbella für vermögende Privatpersonen, internationale Investoren, Nicht-Residenten und Expats. Spezialisten für Vermögensteuer, ISD, Beckham-Gesetz und Luxusimmobilienbesteuerung.

99%
ISD-Reduzierung zwischen direkten Nachkommen in Andalusien
24%
Pauschal-IRPF-Satz unter dem Beckham-Regime
3,5%
Maximaler ISGF-Satz für Vermögen über 10 Mio. EUR
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Haben Sie die Übertragung Ihrer Marbella-Vermögenswerte geplant, um die ISD für Ihre Erben zu minimieren?

Ist Ihre Immobilieneigentümerstruktur für die Vermögensteuer und einen eventuellen Verkauf optimiert?

Haben Sie das Beckham-Regime nach Ihrem Umzug an die Costa del Sol beantragt?

Haben Sie einen Steuervertreter, der Ihre spanischen Verpflichtungen als Nicht-Resident verwaltet?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unser Marbella-Steuerteam: Spezialisten für vermögende Privatpersonen, Nicht-Residenten und internationale Investoren

01

Umfassende Vermögens- und Steueranalyse

Wir kartieren das globale Vermögen des Mandanten — Immobilien, Finanzportfolios, Unternehmensbeteiligungen, digitale Vermögenswerte — und seine Wohnsitzposition, um alle relevanten Steuerrisiken und -chancen zu identifizieren.

02

Persönliche Vermögensstrategie-Gestaltung

Wir gestalten die optimale Struktur für spanische Vermögenswerte: Investitionsvehikel, Vermögenssteuerverwaltung, ISD-Planung für Erben in verschiedenen Ländern und Einkommensoptimierung für Einwohner.

03

Umsetzung mit internationaler Koordination

Wir setzen die Strategie in Koordination mit Beratern im Heimatland des Mandanten um und gewährleisten Kohärenz zwischen spanischer Planung und globaler Position.

04

Laufende Überwachung und Berichterstattung

Wir stellen periodische Berichte über die spanische Steuerposition, Warnmeldungen bei relevanten regulatorischen Änderungen und proaktives Management aller Steuerpflichten bereit.

Die Herausforderung

Marbella hat die höchste Dichte an internationalen vermögenden Privatpersonen in Spanien: Nahöstliche Familien mit Zweitwohnsitzen, europäische Investoren mit Immobilienportfolios an der Golden Mile, Expats unter dem Beckham-Regime und grenzüberschreitende Erbschaftserben. Diese Vermögenskonzentration erfordert erstklassige Steuerberatung, die nicht alle lokalen Kanzleien bieten können: Fehler bei der Vermögensteuer, ISD oder Wohnsitzplanung können in einem einzigen Steuerjahr siebenstellige Summen kosten.

Unsere Lösung

Unser Marbella-Team ist auf die Steuerverwaltung von Privatvermögen vermögender Privatpersonen und Familien mit hoher Kaufkraft und spanischer Präsenz spezialisiert. Wir kombinieren Expertise in IRNR, Vermögensteuer, ISD und dem Beckham-Regime mit Zugang zu unserem internationalen Netzwerk lokaler Berater in den Heimatländern der Mandanten und gewährleisten so einen global kohärenten und steuereffizienten Plan.

Die Steuerberatung in Marbella konzentriert sich auf die komplexen spanischen Steuerpflichten von vermögenden Privatpersonen (HNWIs) und internationalen Investoren in einem der wohlhabendsten privaten Wohnungsmärkte Europas, wo Luxusimmobilienportfolios, Mehrjurisdiktions-Wohnsitzstrukturen und grenzüberschreitende Nachlassplanung aufeinandertreffen. Zu den wichtigsten Steuern, die in Marbella ansässige Personen betreffen, gehören die Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ITSGF, anwendbar ab 3 Mio. EUR Nettovermögen zu Sätzen von 1,7–3,5 %), die 99%ige ISD-Reduzierung Andalusiens auf direkte Nachfolge-Erbschaftsübertragungen, die IRNR auf spanische Einkünfte für Nicht-Residenten (Königliches Gesetzgebungsdekret 5/2004) und das Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF) für qualifizierende Fachleute, die an die Costa del Sol umziehen.

Warum die Besteuerung vermögender Privatpersonen in Marbella spezialisierte Beratung erfordert

Marbella ist eine der Welthauptstädte der privaten vermögenden Privatpersonen. Die Golden Mile, Sierra Blanca, La Zagaleta und Puerto Banús konzentrieren ein Vermögen ohne Parallele in Südeuropa, mit Einwohnern und Investoren aus mehr als 70 Ländern. Diese Vielfalt der Herkunft und Vermögensprofile schafft eine Steuerkomplexität, die weit über das hinausgeht, was eine konventionelle Steuerpraxis verwalten kann.

Ein Fehler in der Vermögensteuer-Planung für ein 10-Mio.-EUR-Immobilienportfolio kann jährlich Hunderttausende von Euro an Überbesteuerung bedeuten. Eine schlecht geplante ISD bei einer grenzüberschreitenden Erbschaft kann bis zu 30 % des übertragenen Vermögenswerts beanspruchen. Und eine schlecht verwaltete Wohnsitzposition kann eine verheerende Doppelbesteuerung zwischen Spanien und dem Heimatland des Mandanten erzeugen.

Unser Marbella-Steuerteam: Spezialisten für vermögende Privatpersonen, Nicht-Residenten und internationale Investoren

Unser Team im Marbella-Büro besteht aus Spezialisten mit Erfahrung in der Steuerverwaltung von privatem Vermögen vermögender Privatpersonen und internationaler Familien. Wir arbeiten auf Spanisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Arabisch und pflegen enge Arbeitsbeziehungen mit führenden Beratern in den primären Herkunftsländern unserer Mandanten: Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Golfstaaten und Lateinamerika.

Dieses Netzwerk ermöglicht es uns, global kohärente Steuerstrategien zu gestalten: Optimierung in Spanien darf den Verpflichtungen des Mandanten in seinem primären Steuerland nicht widersprechen. Eine IRNR-Struktur, die in Spanien effizient ist, aber in Deutschland ein Transparenzsteuerproblem erzeugt, ist keine gute Strategie — sie ist ein als Lösung verkleidetes Problem.

Die häufigsten und kostspieligsten Steuerrisiken für vermögende Privatpersonen mit Marbella-Vermögenswerten

Nach unserer Erfahrung sind die häufigsten und teuersten Fehler für HNWI-Profile mit Marbella-Vermögenswerten:

  1. Falsche Immobilienbewertung für die Vermögensteuer: Viele Steuerpflichtige deklarieren die Vermögensteuerbemessungsgrundlage zum Katasterwert, wenn der Marktwert erheblich höher ist (oder umgekehrt). Die IP-Steuerbemessungsgrundlage ist der höchste von drei Werten: Katasterwert, amtlich festgestellter Wert oder Anschaffungspreis.
  2. Keine Nachfolgeplanung vor dringendem Bedarf: Eine grenzüberschreitende Erbschafts-ISD ohne Vorabplanung kann verheerend sein. Lebzeitplanung — Schenkungen, Lebensversicherungen, Trusts — kann die Steuerbelastung dramatisch reduzieren.
  3. Suboptimale Immobilieneigentümerstruktur: Die Wahl zwischen Privateigentum, einer spanischen SL, SICAV oder einer nicht ansässigen Einheit hat wesentliche Steuerfolgen für die Vermögensteuer, IRNR, Kapitalgewinne und ISD, die vor der Transaktion analysiert werden müssen.
  4. Nicht Beantragen des Beckham-Regimes trotz Anspruch: Die Antragsfrist beträgt sechs Monate ab Tätigkeitsbeginn. Das Verpassen durch eine verspätete Einreichung bedeutet, den Vorteil für sechs Jahre zu verlieren.

Was unser Marbella-Steuerberatungsservice umfasst

Vom Marbella-Büro aus bieten wir den vollständigen Service für vermögende Privatpersonen und internationale Investoren: persönliche und Nachfolgevermögensplanung, IRNR und Steuervertretung, Beckham-Gesetz-Verwaltung, Vermögensteuer- und ISGF-Planung, andalusische ISD bei Erbschaften und Schenkungen, Steuerberatung zu Luxusimmobilientransaktionen und internationale Koordination mit Beratern im Heimatland.

Für Unternehmen, die an der Costa del Sol tätig sind — Gastgewerbe, Immobilien, Dienstleistungen für vermögende Privatpersonen — bieten wir auch den vollständigen Steuer-Compliance-Zyklus und strategische IS-Planung.


Vereinbaren Sie eine private Beratung mit unserem Marbella-Team, um Ihre spanische Steuerposition zu bewerten. Vertraulichkeit und Diskretion sind Teil unseres Servicestandards.

Kontaktieren Sie uns über das Marbella-Büro.

Referenzen

Die häufigsten und kostspieligsten Steuerrisiken für vermögende Privatpersonen mit Marbella-Vermögenswerten

Wir haben drei Immobilien an der Golden Mile und hatten nie einen umfassenden Überblick, was das steuerlich in Spanien bedeutet. BMC analysierte das Gesamtbild, stellte fest, dass wir aufgrund eines Bewertungsfehlers zu viel Vermögensteuer zahlten, und plante die Nachfolge für unsere Kinder. Ausgezeichnete Arbeit.

Privatpersonen
In Deutschland ansässige Privatinvestoren

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Was unser Marbella-Steuerberatungsservice umfasst

Vermögensplanung für vermögende Privatpersonen

Strukturierung des spanischen Vermögens zur Minimierung der Vermögensteuer, ISD und Kapitalgewinne bei eventuellen Vermögensübertragungen.

IRNR und Steuervertretung

Vollständige Verwaltung der Nicht-Residenten-Verpflichtungen für Marbella-Vermögensinhaber: Formulare 210, 714, 720 und AEAT-Vertretung.

Beckham-Gesetz für Zuzügler

Antrag und Verwaltung des Sonder-Zuzügler-Regimes für nach Marbella umziehende Fachleute und Führungskräfte.

Grenzüberschreitende Erbschaft und Schenkungen

Planung und Verwaltung der andalusischen ISD bei Übertragungen mit nicht ansässigen Erben oder Verstorbenen.

Immobilieneigentümerstruktur

Analyse und Optimierung der Eigentümerstruktur für Marbella-Immobilien: Privatperson, spanische Gesellschaft oder nicht ansässige Einheit.

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Ansprechpartner

Ana Garcia Montoya

Partnerin – Steuerabteilung

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung in Marbella und an der Golden Mile

Beim Kauf: ITP (7 % in Andalusien für Gebrauchtimmobilien) oder MwSt. + AJD (10 % + 1,2 % für Neubauten). Während der Eigentümerschaft: jährliche IRNR auf Zurechnungseinnahmen (Formular 210), Vermögensteuer wenn der Wert 700.000 EUR übersteigt und die spanischen Vermögenswerte nicht durch Geschäftstätigkeit befreit sind. Beim Verkauf: IRNR auf den Kapitalgewinn (19 % für EU/EWR-Einwohner, 24 % für andere), mit einem 3 %-Einbehalt durch den Käufer; und die Gemeindesteuer auf Wertzuwächse (IIVTNU). Gute Vorauskaufplanung kann die Gesamtsteuerkosten über den Investitionszyklus erheblich reduzieren.
In Andalusien wurde der regionale Vermögensteueranteil 2022 abgeschafft. Die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ISGF), eingeführt 2022, gilt jedoch für Nettovermögen über 3 Mio. EUR zu Sätzen zwischen 1,7 % und 3,5 % je nach Steuerklasse. Die Differenz zwischen der ISGF-Belastung und einer etwaigen regionalen Vermögensteuer (falls positiv) wird an den Staat abgeführt. Wir strukturieren das Vermögen, um die Steuerbemessungsgrundlage beider Steuern legal zu minimieren.
Andalusien bietet eine 99%ige ISD-Reduzierung bei Übertragungen zwischen in Spanien oder der EU ansässigen Eltern und Kindern. Für Erben außerhalb der EU ist die Situation komplexer: Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU 650/2012) kann die Anwendung des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Verstorbenen ermöglichen, und Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften sind selten. Vorausplanung ist unerlässlich, um eine erdrückende Steuerbelastung für die Erben zu vermeiden.
Ja. Wir beraten regelmäßig Familien aus Saudi-Arabien, Katar, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten mit Wohnsitzen in Marbella, Benahavís und Estepona. Wir haben Expertise in der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen mit diesen Ländern (oder deren Fehlen), der optimalen Eigentümerstruktur für spanische Immobilien (Privatperson versus spanische Gesellschaft versus nicht ansässige Einheit) und den spezifischen ISD- und IRNR-Aspekten dieser Profile.
Das hängt von der spezifischen Situation ab: der Nutzung der Immobilie (persönlich oder investitionsbezogen), dem steuerlichen Wohnsitz des Eigentümers, dem Investitionshorizont und Übertragungsplänen. Im Allgemeinen kann das Gesellschaftseigentum Vermögensteuer- und Übertragungsvorteile bieten, bringt aber Körperschaftsteuer und höhere Compliance-Kosten mit sich. Wir analysieren jeden Fall individuell — es gibt keine Standardlösungen.
Ja. Das Sonder-Zuzügler-Regime (Beckham-Gesetz) ermöglicht für sechs Steuerjahre einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf Arbeitseinkünfte bis zu 600.000 EUR, was für leitende Führungskräfte und gut verdienende Fachleute, die nach Marbella umziehen, besonders attraktiv ist. Wir verwalten den Antrag, die Bearbeitung und die jährliche Compliance und beraten zur Maximierung des Regime-Vorteils im breiteren Vermögenskontext des Mandanten.
Ja, wir sind in Marbella durch unser [Marbella-Büro](/de/buero/marbella) vertreten, von dem aus wir Mandanten an der gesamten Costa del Sol betreuen. Wir treffen uns auch in unserem Málaga-Büro und betreuen Mandanten aus der Ferne für diejenigen, die häufig reisen.
Ausländische Dividenden werden im IRPF des spanischen Einwohners als Kapitalanlageeinkünfte zu Sparzinssätzen (19–28 %) besteuert. Wenn der Einwohner unter dem Beckham-Regime ist, sind ausländische Dividenden befreit. Für Nicht-Residenten hängt die Besteuerung vom anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und dem Wohnsitzland ab. Wir optimieren die Einkommensverteilungsstruktur, um die Gesamtsteuerbelastung des Mandanten zu minimieren.
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