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Steuerberatung in Marbella: Experten für vermögende Privatpersonen und internationale Investoren

Steuerberater in Marbella für vermögende Privatpersonen, internationale Investoren, Nicht-Residenten und Expats. Spezialisten für Vermögensteuer, ISD, Beckham-Gesetz und Luxusimmobilienbesteuerung.

Warum die Besteuerung vermögender Privatpersonen in Marbella spezialisierte Beratung erfordert

99%
ISD-Reduzierung zwischen direkten Nachkommen in Andalusien
24%
Pauschal-IRPF-Satz unter dem Beckham-Regime
3,5%
Maximaler ISGF-Satz für Vermögen über 10 Mio. EUR
4,8/5 bei Google · 50+ BewertungenSeit 2007 · 19 Jahre Erfahrung5 Büros in Spanien500+ Kunden
Unser Ansatz

Unser Marbella-Steuerteam: Spezialisten für vermögende Privatpersonen, Nicht-Residenten und internationale Investoren

01

Umfassende Vermögens- und Steueranalyse

Wir kartieren das globale Vermögen des Mandanten — Immobilien, Finanzportfolios, Unternehmensbeteiligungen, digitale Vermögenswerte — und seine Wohnsitzposition, um alle relevanten Steuerrisiken und -chancen zu identifizieren.

02

Persönliche Vermögensstrategie-Gestaltung

Wir gestalten die optimale Struktur für spanische Vermögenswerte: Investitionsvehikel, Vermögenssteuerverwaltung, ISD-Planung für Erben in verschiedenen Ländern und Einkommensoptimierung für Einwohner.

03

Umsetzung mit internationaler Koordination

Wir setzen die Strategie in Koordination mit Beratern im Heimatland des Mandanten um und gewährleisten Kohärenz zwischen spanischer Planung und globaler Position.

04

Laufende Überwachung und Berichterstattung

Wir stellen periodische Berichte über die spanische Steuerposition, Warnmeldungen bei relevanten regulatorischen Änderungen und proaktives Management aller Steuerpflichten bereit.

Die Herausforderung

Marbella hat die höchste Dichte an internationalen vermögenden Privatpersonen in Spanien: Nahöstliche Familien mit Zweitwohnsitzen, europäische Investoren mit Immobilienportfolios an der Golden Mile, Expats unter dem Beckham-Regime und grenzüberschreitende Erbschaftserben. Diese Vermögenskonzentration erfordert erstklassige Steuerberatung, die nicht alle lokalen Kanzleien bieten können: Fehler bei der Vermögensteuer, ISD oder Wohnsitzplanung können in einem einzigen Steuerjahr siebenstellige Summen kosten.

Unsere Lösung

Unser Marbella-Team ist auf die Steuerverwaltung von Privatvermögen vermögender Privatpersonen und Familien mit hoher Kaufkraft und spanischer Präsenz spezialisiert. Wir kombinieren Expertise in IRNR, Vermögensteuer, ISD und dem Beckham-Regime mit Zugang zu unserem internationalen Netzwerk lokaler Berater in den Heimatländern der Mandanten und gewährleisten so einen global kohärenten und steuereffizienten Plan.

Die Steuerberatung in Marbella konzentriert sich auf die komplexen spanischen Steuerpflichten von vermögenden Privatpersonen (HNWIs) und internationalen Investoren in einem der wohlhabendsten privaten Wohnungsmärkte Europas, wo Luxusimmobilienportfolios, Mehrjurisdiktions-Wohnsitzstrukturen und grenzüberschreitende Nachlassplanung aufeinandertreffen. Zu den wichtigsten Steuern, die in Marbella ansässige Personen betreffen, gehören die Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ITSGF, anwendbar ab 3 Mio. EUR Nettovermögen zu Sätzen von 1,7–3,5 %), die 99%ige ISD-Reduzierung Andalusiens auf direkte Nachfolge-Erbschaftsübertragungen, die IRNR auf spanische Einkünfte für Nicht-Residenten (Königliches Gesetzgebungsdekret 5/2004) und das Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF) für qualifizierende Fachleute, die an die Costa del Sol umziehen.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Steuerberatungspraxis.

Warum die Besteuerung vermögender Privatpersonen in Marbella spezialisierte Beratung erfordert

Marbella ist eine der Welthauptstädte der privaten vermögenden Privatpersonen. Die Golden Mile, Sierra Blanca, La Zagaleta und Puerto Banús konzentrieren ein Vermögen ohne Parallele in Südeuropa, mit Einwohnern und Investoren aus mehr als 70 Ländern. Diese Vielfalt der Herkunft und Vermögensprofile schafft eine Steuerkomplexität, die weit über das hinausgeht, was eine konventionelle Steuerpraxis verwalten kann.

Ein Fehler in der Vermögensteuer-Planung für ein 10-Mio.-EUR-Immobilienportfolio kann jährlich Hunderttausende von Euro an Überbesteuerung bedeuten. Eine schlecht geplante ISD bei einer grenzüberschreitenden Erbschaft kann bis zu 30 % des übertragenen Vermögenswerts beanspruchen. Und eine schlecht verwaltete Wohnsitzposition kann eine verheerende Doppelbesteuerung zwischen Spanien und dem Heimatland des Mandanten erzeugen.

Unser Marbella-Steuerteam: Spezialisten für vermögende Privatpersonen, Nicht-Residenten und internationale Investoren

Unser Team im Marbella-Büro besteht aus Spezialisten mit Erfahrung in der Steuerverwaltung von privatem Vermögen vermögender Privatpersonen und internationaler Familien. Wir arbeiten auf Spanisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Arabisch und pflegen enge Arbeitsbeziehungen mit führenden Beratern in den primären Herkunftsländern unserer Mandanten: Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Golfstaaten und Lateinamerika.

Dieses Netzwerk ermöglicht es uns, global kohärente Steuerstrategien zu gestalten: Optimierung in Spanien darf den Verpflichtungen des Mandanten in seinem primären Steuerland nicht widersprechen. Eine IRNR-Struktur, die in Spanien effizient ist, aber in Deutschland ein Transparenzsteuerproblem erzeugt, ist keine gute Strategie — sie ist ein als Lösung verkleidetes Problem.

Die häufigsten und kostspieligsten Steuerrisiken für vermögende Privatpersonen mit Marbella-Vermögenswerten

Nach unserer Erfahrung sind die häufigsten und teuersten Fehler für HNWI-Profile mit Marbella-Vermögenswerten:

  1. Falsche Immobilienbewertung für die Vermögensteuer: Viele Steuerpflichtige deklarieren die Vermögensteuerbemessungsgrundlage zum Katasterwert, wenn der Marktwert erheblich höher ist (oder umgekehrt). Die IP-Steuerbemessungsgrundlage ist der höchste von drei Werten: Katasterwert, amtlich festgestellter Wert oder Anschaffungspreis.
  2. Keine Nachfolgeplanung vor dringendem Bedarf: Eine grenzüberschreitende Erbschafts-ISD ohne Vorabplanung kann verheerend sein. Lebzeitplanung — Schenkungen, Lebensversicherungen, Trusts — kann die Steuerbelastung dramatisch reduzieren.
  3. Suboptimale Immobilieneigentümerstruktur: Die Wahl zwischen Privateigentum, einer spanischen SL, SICAV oder einer nicht ansässigen Einheit hat wesentliche Steuerfolgen für die Vermögensteuer, IRNR, Kapitalgewinne und ISD, die vor der Transaktion analysiert werden müssen.
  4. Nicht Beantragen des Beckham-Regimes trotz Anspruch: Die Antragsfrist beträgt sechs Monate ab Tätigkeitsbeginn. Das Verpassen durch eine verspätete Einreichung bedeutet, den Vorteil für sechs Jahre zu verlieren.

Was unser Marbella-Steuerberatungsservice umfasst

Vom Marbella-Büro aus bieten wir den vollständigen Service für vermögende Privatpersonen und internationale Investoren: persönliche und Nachfolgevermögensplanung, IRNR und Steuervertretung, Beckham-Gesetz-Verwaltung, Vermögensteuer- und ISGF-Planung, andalusische ISD bei Erbschaften und Schenkungen, Steuerberatung zu Luxusimmobilientransaktionen und internationale Koordination mit Beratern im Heimatland.

Für Unternehmen, die an der Costa del Sol tätig sind — Gastgewerbe, Immobilien, Dienstleistungen für vermögende Privatpersonen — bieten wir auch den vollständigen Steuer-Compliance-Zyklus und strategische IS-Planung.


Vereinbaren Sie eine private Beratung mit unserem Marbella-Team, um Ihre spanische Steuerposition zu bewerten. Vertraulichkeit und Diskretion sind Teil unseres Servicestandards.

Kontaktieren Sie uns über das Marbella-Büro.

Regelungsrahmen: Besteuerung vermögender Privatpersonen in Andalusien

Für vermögende Privatpersonen in Marbella ist das Zusammenspiel nationaler und andalusischer Steuerregeln entscheidend:

Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ITSGF — Gesetz 38/2022): Die nationale Vermögensteuer-Ergänzungssteuer gilt ab einem Nettovermögen von 3 Mio. EUR und soll die vollständige IP-Befreiung der Comunidad de Madrid neutralisieren — ist aber auch für andalusische Einwohner relevant. Die Sätze: 1,7 % (3–5 Mio. EUR); 2,1 % (5–10 Mio. EUR); 3,5 % (über 10 Mio. EUR). Wichtig: Auch die in Andalusien gezahlte IP (sofern diese regionale IP existiert) wird auf die ITSGF angerechnet — da Andalusien die regionale IP abgeschafft hat, gibt es keine Anrechnung, was bedeutet, dass die ITSGF vollständig zu zahlen ist. Für Marbella-Residenten mit einem Portfolio über 3 Mio. EUR ist die ITSGF-Exposition real und muss in die Vermögensplanung einbezogen werden.

Andalusische Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD): Decreto-ley 1/2019 hat eine 99-prozentige Reduzierung der Steuerlast für Übertragungen zwischen direkten Nachkommen (Gruppen I und II nach Artikel 20 LISD) und dem überlebenden Ehepartner eingeführt. Für Vermögen der Unternehmerfamilie gilt zusätzlich die Betriebsvermögensvergünstigung nach Artikel 20 Absatz 2 LISD (95 % Reduzierung für Unternehmensanteile, wenn die Empresa-Familiar-Bedingungen erfüllt sind). Die Kombination beider Vergünstigungen kann die ISD-Belastung auf nahezu null reduzieren — aber nur bei korrekter Planung und rechtzeitiger Beantragung.

IRNR — Nichtresidenteneinkommensteuer (Real Decreto Legislativo 5/2004): Nichtresidente Eigentümer von Marbella-Immobilien unterliegen jährlichen IRNR-Erklärungspflichten. Für nicht vermietete Luxusimmobilien (Katasterwert häufig 500.000–2 Mio. EUR) ist die Zurechnungseinnahme berechnet auf dem Katasterwert — nicht auf dem Marktwert. Die AEAT hat in den letzten Jahren systematisch Kataster-Daten mit IRNR-Erklärungen abgeglichen und ausstehende Erklärungen identifiziert.

Beckham-Gesetz (Artikel 93 LIRPF): Das Sonderzuzüglerregime ermöglicht qualifizierenden natürlichen Personen, die ihren Steuerdomizil nach Spanien verlagern, 6 Jahre lang zu einem Pauschalsteuersatz von 24 % (bis 600.000 EUR) besteuert zu werden. Marbella ist ein bedeutender Standort für Manager globaler Unternehmen, Fondsmanager und High-Net-Worth Individuals, die nach Spanien ziehen. Das Regime erfordert einen Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit — eine Frist, die bei fehlender Beratung typischerweise versäumt wird.

Praxisbeispiel: Nachlassplanung für eine britische HNWI-Familie in Marbella

Eine britische Familie (Ehepaar, 60 und 58 Jahre, zwei Kinder) ist seit 2019 in Marbella wohnhaft (spanische steuerliche Residenz). Gesamtvermögen: La-Zagaleta-Immobilie (Marktwert: 8 Mio. EUR; Katasterwert: 1,1 Mio. EUR), Finanzportfolio (5,2 Mio. EUR in spanischen und internationalen Wertpapieren), Unternehmensanteile (britisches Privatunternehmen, Verkehrswert: 4,5 Mio. EUR).

Steuerproblem ohne Planung: Erbschaft von der ersten auf die zweite Generation (Eltern auf Kinder) würde bei Gesamtvermögen von ca. 17,7 Mio. EUR — unter Andalusiens 99-prozentiger Reduzierung — eine ISD von ca. 100.000–200.000 EUR bedeuten (nach Reduzierung). Ohne Planung wäre die Situation deutlich schlechter, wenn die Kinder zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht in Andalusien wohnhaft wären. ITSGF-Exposition: ca. 3,5 % × (17,7 Mio. EUR − 700.000 EUR persönlicher Freibetrag − 300.000 EUR Hauptwohnsitz) = ca. 585.000 EUR/Jahr für das Ehepaar — zu groß für passive Hinnahme.

Planungsmaßnahmen:

  1. Einbringung des britischen Unternehmensanteils in eine spanische Holding (SL): Ziel ist die Betriebsvermögensvergünstigung nach Artikel 20 Absatz 2 LISD für spätere Übertragungen; Voraussetzung: die SL muss tatsächlich aktiv sein und die Unternehmensanteile müssen die Empresa-Familiar-Bedingungen erfüllen.
  2. Schrittweise lebzeitige Schenkung von Holding-Anteilen an die Kinder unter Nutzung der andalusischen 99-prozentigen ISD-Schenkungsreduzierung; Nutzung des jährlichen Freibetrags, um die Schenkungen über mehrere Jahre zu strecken.
  3. Umstrukturierung des Finanzportfolios in Vermögenswerte, die von der IP-Bemessungsgrundlage abzugsfähig sind (z.B. Investitionen in spanische Unternehmensanteile mit Betriebsvermögensvergünstigung).
  4. ITSGF-Minderung: Analyse, ob eine Verlagerung eines Teils des Vermögens in ISD-befreite Instrumente (private Lebensversicherungen, die in Spanien als Verbindlichkeiten abzugsfähig sind) die ITSGF-Basis unter 3 Mio. EUR drücken kann.

Zielgruppe: Welche Profile Marbella-Steuerberatung benötigen

Vermögende europäische Residenten (HNWI mit >5 Mio. EUR Nettovermögen): Diese Gruppe hat die komplexeste Steuersituation: ITSGF auf Nettovermögen, mehrstufige ISD-Planung, internationale Koordination mit dem Heimatland und kontinuierliche Wohnsitzplanung. Jede Änderung der Wohnsitzposition (z.B. Verlagerung nach Portugal oder VAE) hat steuerliche Konsequenzen in Spanien für mindestens 4 Jahre nach der Verlagerung.

Golf- und Immobilieninvestoren: Marbella konzentriert einen bedeutenden Teil des spanischen Luxusimmobilienmarkts. Investoren, die Immobilien als Anlageklasse halten (mehrere Objekte, gemischte Nutzung vermietet/eigengenutzt), benötigen eine kohärente Steuerstruktur für Erwerb, Haltedauer, Mieteinnahmen und Exit.

Golfresort-Betreiber und Ferienvermietungsunternehmen: Plataforma-Mieteinnahmen (Airbnb, VRBO) aus lizenzierten Ferienwohnungen in Marbella werden unterschiedlich besteuert — je nach Steuerdomizil des Vermieters (resident oder nicht-resident) und ob die Immobilie über eine Gesellschaft oder privat gehalten wird.

Nicht ansässige Erben von Marbella-Immobilien: Wenn ein nicht ansässiger Erbe Immobilien in Andalusien erbt, hat er das Recht, die günstigere andalusische ISD-Regelung anzuwenden (EUGH Rs. C-184/11). Die korrekte Beantragung dieser Option muss innerhalb der ISD-Erklärungsfrist erfolgen.

Fristen und Steuerkalender für Marbella HNWI

SteuerFristFormularBesonderheit
IRNR (nicht vermietete Immobilien)31. Dezember des FolgejahresModelo 210Jährlich; Katasterwert als Bemessungsgrundlage
IRNR (Mieteinnahmen, quartalsweise)20. Jan/Apr/Jul/OktModelo 210Nettoeinkommen für EU-Residenten
Vermögensteuer (IP)Mai–JuniModelo 714Andalusien: IP abgeschafft; ITSGF weiterhin national
ITSGFSeptember (mit IP-Kampagne)Modelo 718Ab 3 Mio. EUR Nettovermögen
Erbschaft-ISD (Andalusien)6 Monate ab ErbfallModelo 650/66099 % Reduzierung für direkte Nachkommen
Schenkung-ISD30 Tage nach SchenkungsaktModelo 65199 % Reduzierung; jährliche Streckung sinnvoll
Beckham-Antrag6 Monate ab TätigkeitsbeginnFormular 149Absolute Ausschlussfrist

Häufige Fehler bei der HNWI-Steuerberatung in Marbella

1. ITSGF nicht in die Vermögensplanung einbeziehen: Seit 2023 ist die ITSGF eine permanente Steuer (nicht mehr nur temporär) mit erheblicher Exposition für Portfolios über 3 Mio. EUR. Viele HNWIs haben ihre Planung noch nicht angepasst.

2. Die ISD-Befreiung für Empresas Familiares nicht korrekt strukturieren: Die 95-prozentige Betriebsvermögensvergünstigung setzt voraus, dass das Unternehmen tatsächlich aktiv ist und der Übergebende mehr als 20 % seiner Vergütung aus der Unternehmensführung bezieht. Eine Holding ohne aktive Managementfunktion qualifiziert sich nicht automatisch.

3. Internationale Koordination vernachlässigen: Eine Wohnsitzplanung, die nur die spanische Perspektive berücksichtigt, kann im Heimatland steuerliche Probleme erzeugen (Exit-Steuer in Deutschland bei Abgang ins Ausland; UK Domicile-Regeln; CRS-Informationsaustausch). Beide Regime müssen koordiniert werden.

4. Besteuerung der Luxus-Ferienimmobilie falsch klassifizieren: Eine Immobilie, die zeitweise vermietet wird und zeitweise eigengenutzt ist, unterliegt einer gemischten Besteuerung. Die korrekte Aufteilung zwischen selbstgenutztem und vermietetem Anteil ist steuerlich bedeutsam und wird von der AEAT überprüft.

5. IRNR-Verpflichtungen nach Wohnsitzwechsel ignorieren: Nach einem Wohnsitzwechsel ins Ausland hat Spanien weiterhin 4 Jahre Besteuerungsrecht auf bestimmte Einkünfte (Artikel 65 LIRPF — Exit-Steuern für aufgelaufene latente Gewinne). Diese Transition muss mit dem zukünftigen Wohnsitzland koordiniert werden.

Praxisbeispiel mit Zahlen

Eine Golf-Region-Familie aus dem Golfraum (saudische Nationalität, steuerlicher Wohnsitz in Dubai) hält in Marbella drei Villen mit einem Gesamtmarktwert von 14 Mio. EUR: eine Erstresidenz auf der Golden Mile (8 Mio. EUR), eine vermietete Villa in La Zagaleta (4 Mio. EUR) und ein Apartment in Puerto Banús (2 Mio. EUR). Die Erbin möchte die Villen an ihre zwei in London ansässigen Kinder übertragen. Die ursprüngliche Struktur: alle drei Immobilien im Direkteigentum der Eltern.

ISD-Risiko ohne Planung:

Die Erbschaft der 14-Mio.-EUR-Immobilien durch in London ansässige Kinder (Nicht-EU-Residenten) löst andalusische ISD aus. Da die Kinder außerhalb der EU wohnen, wird nach der TJUE-Klarstellung (Rs. C-127/12) die andalusische 99-%-Bonifikation angewandt — aber nur wenn der Antrag korrekt gestellt wird. Fehler oder Unkenntnis: Die Kinder müssten im Worst-Case-Szenario (staatliche Regelung ohne regionale Bonifikation) ISD zu Sätzen von bis zu 34 % auf den Übertragungswert zahlen — potenziell bis zu 4,76 Mio. EUR.

BMC-Strategie:

Erstens Umstrukturierung: Die drei Immobilien wurden in eine neu gegründete spanische Sociedad Limitada (SL) eingebracht — steuerlich neutral über das Neutralitätsregime nach Kapitel VII Titel VII LIS. Zweitens Einbringung der SL-Anteile in eine in Madrid registrierte ETVE-Holding (Régimen de Entidades de Tenencia de Valores Extranjeros). Drittens Schenkung der Holding-Anteile unter Nießbrauchsvorbehalt der Eltern: Nackteigentumswert (Eltern 60 Jahre) = 70 % des Vollwertes = 9,8 Mio. EUR. Art. 20.2.c LISD-Analyse: Die SL übt keine direkte operative Tätigkeit aus — Familienunternehmensfreibetrag qualifiziert nicht. Jedoch: Andalusische 99-%-Bonifikation auf Schenkung zu Lebzeiten an Kinder (direkte Nachkommen) angewendet. ISD auf Schenkung des Nackteigentums: 9.800.000 EUR × Andalusische Bonifikation 99 % = effektive ISD unter 35.000 EUR für beide Kinder zusammen.

Langfristiges Ergebnis: Die frühzeitige Übertragung des Nackteigentums unter Nutzung der andalusischen Bonifikation reduzierte die prognostizierte ISD-Gesamtbelastung von bis zu 4,76 Mio. EUR auf unter 35.000 EUR — eine Einsparung von über 4,7 Mio. EUR durch korrekte Planung.

Fünf anspruchsvolle Fragen vor der Beauftragung

1. Ist es steuerlich vorteilhafter, die Marbella-Immobilie über eine spanische SL oder direkt als Privatperson zu halten — und ändert sich dies beim Verkauf?

Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: dem primären Nutzungszweck (Eigennutzung vs. Vermietung vs. Investition), dem Steuerwohnsitz des Eigentümers und dem geplanten Exit-Horizont. Direkt: IRNR auf Zurechnungseinnahmen oder Mieteinnahmen, 3-%-Einbehalt beim Verkauf, Kapitalgewinnsteuer 19–24 %. Über SL: Körperschaftsteuer 25 % auf Gewinne, aber keine IRNR auf Zurechnungseinnahmen, und der Verkauf der SL-Anteile (statt der Immobilie) kann steuerlich günstiger sein. Wir modellieren beide Szenarien über den vollständigen Investitionszyklus des Mandanten.

2. Wie wird der ITSGF (Impuesto Solidario de las Grandes Fortunas) auf ein gemischtes Portfolio aus Marbella-Immobilien, Bankkonten und ausländischen Beteiligungen berechnet?

Der ITSGF (Ley 38/2022) besteuert das Nettovermögen über 3 Mio. EUR zu Sätzen von 1,7 % (3–5 Mio. EUR), 2,1 % (5–10 Mio. EUR) und 3,5 % (über 10 Mio. EUR). Für Nicht-Residenten gilt der ITSGF nur auf das in Spanien belegene Vermögen (Immobilien, spanische Finanzanlagen, Beteiligungen an spanischen Gesellschaften). Befreiungen: der selbstgenutzte Hauptwohnsitz bis 300.000 EUR, Beteiligungen an Familienunternehmen die aktiv wirtschaften. Da Andalusien die regionale IP abgeschafft hat, ist für andalusische Residenten der ITSGF die verbleibende Vermögenssteuerbelastung — Planung fokussiert sich auf Strukturierung unter 3 Mio. EUR spanisches Nettovermögen.

3. Können nahöstliche Familienmitglieder, die keine spanische Steuerresidenz haben, von den andalusischen ISD-Befreiungen profitieren?

Ja, seit dem TJUE-Urteil Rs. C-127/12 und der Reform von Art. 32 LISD können Erben, die nicht in der EU wohnen, die regionalen Regelungen des Landes anwenden, in dem sich das spanische Vermögen befindet — oder, bei Erbschaft beweglicher Güter, der autonomen Gemeinschaft des steuerlichen Wohnsitzes des Verstorbenen. Die korrekte Beantragung dieser Option bei der Einreichung der ISD-Erklärung ist entscheidend — sie ist nicht automatisch.

4. Was passiert, wenn ich als Beckham-Regime-Resident eine Immobilie in Marbella verkaufe — wie werden die Kapitalgewinne besteuert?

Unter dem Beckham-Regime gilt für Kapitalgewinne aus dem Verkauf spanischer Immobilien Art. 25 TRLIRNR nicht — der Beckham-Resident wird wie ein normaler Ansässiger behandelt für IRPF-Zwecke, aber mit dem Unterschied, dass ausländische Vermögenswerte nicht deklariert werden. Kapitalgewinne aus spanischen Immobilien werden im regulären Beckham-Rahmen nach den Sparzinssätzen besteuert (19–28 % je nach Gewinnhöhe). Die Gestaltung der Kaufstruktur und der Haltedauer unter dem Beckham-Regime kann die Steuerbelastung erheblich beeinflussen — Planung sollte vor dem Kauf erfolgen.

5. Wie koordiniert BMC die Steuerplanung für Mandanten, die Vermögen sowohl in Marbella als auch in Dubai oder Riad halten?

Spanien hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten für Erbschaftsteuern. Die Koordination erfolgt über interne Unilateralentlastungen und Strukturierungsoptionen, die Doppelbesteuerungsrisiken minimieren: ETVE-Struktur für steuerfreie Dividendenflüsse aus spanischen Beteiligungen ins Ausland, Befreiung nach Art. 21 LIS für qualifizierte Beteiligungen. Für die Vermögensteuer: Nicht-Residenten aus Drittstaaten ohne DBA werden nur auf ihr in Spanien belegenes Nettovermögen besteuert. Wir koordinieren mit unseren internationalen Partner-Kanzleien in Dubai und Riad.

Integration im BMC-Ökosystem

Erbschaftsteuerplanung. Die ISD-Planung für Marbella-Mandanten ist eine der Kernleistungen unserer Málaga-Praxis. Für HNWIs mit Vermögen über 5 Mio. EUR entwickeln wir integrierte Nachlassplanung, die die andalusische 99-%-Bonifikation, den Familienunternehmensfreibetrag und Nießbrauchsstrukturen kombiniert.

Family Office. Für Familien mit mehreren Immobilien und signifikantem Finanzvermögen bieten wir Family-Office-Koordinationsleistungen, die Steuern, Vermögensverwaltung, Nachfolgeplanung und rechtliche Strukturierung integrieren.

Internationales Steuerrecht. Für Mandanten mit Wohnsitz außerhalb Spaniens koordinieren unsere internationalen Steuerexperten die spanische IRNR/IP/ISD-Planung mit dem Steuerrecht des Wohnsitzlandes — insbesondere für DACH-, UK- und Golfraum-Mandanten.

Erfolgsmetriken

HNWI-Steuerquotenreduktion. Für vermögende Privatpersonen mit Marbella-Vermögen messen wir die Reduktion der effektiven spanischen Steuerquote (IRNR + ITSGF + ISD-Planung) vor und nach unserer Beratung. Typische Ergebnisse: 40–70 % Reduktion der erwarteten ISD-Gesamtbelastung durch strukturierte Nachfolgeplanung und Nutzung der andalusischen Bonifikationen.

Beckham-Regime-Antragserfolgsquote. 100 % der von BMC Marbella begleiteten Beckham-Anträge wurden erfolgreich genehmigt. Die korrekte Vorbereitung des Formular 149 und der erforderlichen Nachweise (Arbeitsvertrag mit spanischem Unternehmen, Nachweis der Nichtansässigkeit der letzten 5 Jahre) ist die kritische Erfolgsvariable.

Immobilien-Transaktionssteuereinsparung. Für Immobilientransaktionen (Kauf und Verkauf) messen wir die steuerliche Differenz zwischen dem Szenario ohne Vorabberatung und dem tatsächlichen Ergebnis mit BMC-Begleitung. Bei Transaktionswerten über 2 Mio. EUR ist eine Vorab-Steuerberatung regelmäßig mit einer Einsparung von 50.000 EUR oder mehr verbunden — durch korrekte Abzugsoptimierung, Eigentümerstrukturierung und Exit-Timing.

Referenzen

Die häufigsten und kostspieligsten Steuerrisiken für vermögende Privatpersonen mit Marbella-Vermögenswerten

Wir haben drei Immobilien an der Golden Mile und hatten nie einen umfassenden Überblick, was das steuerlich in Spanien bedeutet. BMC analysierte das Gesamtbild, stellte fest, dass wir aufgrund eines Bewertungsfehlers zu viel Vermögensteuer zahlten, und plante die Nachfolge für unsere Kinder. Ausgezeichnete Arbeit.

Privatpersonen
In Deutschland ansässige Privatinvestoren

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Was unser Marbella-Steuerberatungsservice umfasst

Vermögensplanung für vermögende Privatpersonen

Strukturierung des spanischen Vermögens zur Minimierung der Vermögensteuer, ISD und Kapitalgewinne bei eventuellen Vermögensübertragungen.

IRNR und Steuervertretung

Vollständige Verwaltung der Nicht-Residenten-Verpflichtungen für Marbella-Vermögensinhaber: Formulare 210, 714, 720 und AEAT-Vertretung.

Beckham-Gesetz für Zuzügler

Antrag und Verwaltung des Sonder-Zuzügler-Regimes für nach Marbella umziehende Fachleute und Führungskräfte.

Grenzüberschreitende Erbschaft und Schenkungen

Planung und Verwaltung der andalusischen ISD bei Übertragungen mit nicht ansässigen Erben oder Verstorbenen.

Immobilieneigentümerstruktur

Analyse und Optimierung der Eigentümerstruktur für Marbella-Immobilien: Privatperson, spanische Gesellschaft oder nicht ansässige Einheit.

Leitfäden

Themenleitfäden

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Beckham-Gesetz in Alicante: 24 % IRPF an der Costa Blanca mit valencianischer Vermögensteuer

Das Beckham-Gesetz in Alicante gilt mit 24 % IRPF-Pauschalsatz, aber ohne Vermögensteuerbefreiung der Comunitat Valenciana (0,25–3,5 %). Steuervergleich und Wegzugsanalyse für deutsche Expatriates an der Costa Blanca.

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Ansprechpartner

Ana Garcia Montoya

Partnerin – Steuerabteilung

Master in Steuerrecht, CEF Rechtswissenschaften, Universität Barcelona
FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung in Marbella und an der Golden Mile

Beim Kauf: ITP (7 % in Andalusien für Gebrauchtimmobilien) oder MwSt. + AJD (10 % + 1,2 % für Neubauten). Während der Eigentümerschaft: jährliche IRNR auf Zurechnungseinnahmen (Formular 210), Vermögensteuer wenn der Wert 700.000 EUR übersteigt und die spanischen Vermögenswerte nicht durch Geschäftstätigkeit befreit sind. Beim Verkauf: IRNR auf den Kapitalgewinn (19 % für EU/EWR-Einwohner, 24 % für andere), mit einem 3 %-Einbehalt durch den Käufer; und die Gemeindesteuer auf Wertzuwächse (IIVTNU). Gute Vorauskaufplanung kann die Gesamtsteuerkosten über den Investitionszyklus erheblich reduzieren.
In Andalusien wurde der regionale Vermögensteueranteil 2022 abgeschafft. Die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ISGF), eingeführt 2022, gilt jedoch für Nettovermögen über 3 Mio. EUR zu Sätzen zwischen 1,7 % und 3,5 % je nach Steuerklasse. Die Differenz zwischen der ISGF-Belastung und einer etwaigen regionalen Vermögensteuer (falls positiv) wird an den Staat abgeführt. Wir strukturieren das Vermögen, um die Steuerbemessungsgrundlage beider Steuern legal zu minimieren.
Andalusien bietet eine 99%ige ISD-Reduzierung bei Übertragungen zwischen in Spanien oder der EU ansässigen Eltern und Kindern. Für Erben außerhalb der EU ist die Situation komplexer: Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU 650/2012) kann die Anwendung des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Verstorbenen ermöglichen, und Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften sind selten. Vorausplanung ist unerlässlich, um eine erdrückende Steuerbelastung für die Erben zu vermeiden.
Ja. Wir beraten regelmäßig Familien aus Saudi-Arabien, Katar, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten mit Wohnsitzen in Marbella, Benahavís und Estepona. Wir haben Expertise in der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen mit diesen Ländern (oder deren Fehlen), der optimalen Eigentümerstruktur für spanische Immobilien (Privatperson versus spanische Gesellschaft versus nicht ansässige Einheit) und den spezifischen ISD- und IRNR-Aspekten dieser Profile.
Das hängt von der spezifischen Situation ab: der Nutzung der Immobilie (persönlich oder investitionsbezogen), dem steuerlichen Wohnsitz des Eigentümers, dem Investitionshorizont und Übertragungsplänen. Im Allgemeinen kann das Gesellschaftseigentum Vermögensteuer- und Übertragungsvorteile bieten, bringt aber Körperschaftsteuer und höhere Compliance-Kosten mit sich. Wir analysieren jeden Fall individuell — es gibt keine Standardlösungen.
Ja. Das Sonder-Zuzügler-Regime (Beckham-Gesetz) ermöglicht für sechs Steuerjahre einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf Arbeitseinkünfte bis zu 600.000 EUR, was für leitende Führungskräfte und gut verdienende Fachleute, die nach Marbella umziehen, besonders attraktiv ist. Wir verwalten den Antrag, die Bearbeitung und die jährliche Compliance und beraten zur Maximierung des Regime-Vorteils im breiteren Vermögenskontext des Mandanten.
Ja, wir sind in Marbella durch unser [Marbella-Büro](/de/buero/marbella) vertreten, von dem aus wir Mandanten an der gesamten Costa del Sol betreuen. Wir treffen uns auch in unserem Málaga-Büro und betreuen Mandanten aus der Ferne für diejenigen, die häufig reisen.
Ausländische Dividenden werden im IRPF des spanischen Einwohners als Kapitalanlageeinkünfte zu Sparzinssätzen (19–28 %) besteuert. Wenn der Einwohner unter dem Beckham-Regime ist, sind ausländische Dividenden befreit. Für Nicht-Residenten hängt die Besteuerung vom anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und dem Wohnsitzland ab. Wir optimieren die Einkommensverteilungsstruktur, um die Gesamtsteuerbelastung des Mandanten zu minimieren.
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