Das Modelo 721 ist eine spanische Informationserklärung für steuerlich Ansässige, die Krypto-Assets oder virtuelle Währungen bei Drittparteien im Ausland verwahren lassen, wenn der Gesamtwert den gesetzlichen Schwellenwert übersteigt. Es ergänzt das Modelo 720 um ein eigenständiges Regime für digitale Vermögenswerte. Die Abgabe löst keine Steuerzahlung aus, aber die Nichterfüllung kann Sanktionen nach sich ziehen.
In der Praxis
Was ist das Modelo 721?
Das Modelo 721 ist eine spanische Informationserklärung — kein Steuerzahlungsformular —, die steuerlich in Spanien ansässige Personen verpflichtet, der Agencia Tributaria das Vorhandensein von virtuellen Währungen und Krypto-Assets, die bei im Ausland ansässigen Drittparteien verwahrt werden, zu melden, wenn deren Wert den in den anwendbaren Vorschriften festgelegten Schwellenwert übersteigt.
Die Erklärungspflicht wurde im Rahmen des Informationsmeldungspakets eingeführt, das Gesetz 11/2021 (das Anti-Steuerbetruggesetz) enthält und die Meldepflichten für im Ausland gehaltene Vermögenswerte auf digitale Assets ausgedehnt hat. Wie beim Modelo 720 löst die Abgabe des Modelo 721 an sich keine Steuerzahlung aus, aber die Nichterfüllung oder die Abgabe mit falschen oder unvollständigen Angaben kann zu Sanktionen durch die AEAT führen.
Welche Vermögenswerte sind erfasst
Das Modelo 721 erfasst virtuelle Währungen und Krypto-Assets, die über Verwahrstellen oder Dienstleister außerhalb Spaniens gehalten werden. Das entscheidende Kriterium ist die Drittverwahrung: eine Krypto-Börse, eine digitale Vermögensanlage-Plattform oder eine andere Einheit, die kryptografische Schlüssel im Auftrag des Steuerpflichtigen hält, sofern diese Einheit im Ausland ansässig ist.
Nicht erfasst sind:
- Krypto-Assets in eigenen Wallets des Steuerpflichtigen (Self-Custody oder Hardware-Wallets), die einem anderen Meldepflichtsystem unterliegen
- In Spanien von in Spanien registrierten Einrichtungen oder Plattformen verwahrte Krypto-Assets
Einreichungszeitraum und erstes Anwendungsjahr
Die Erklärung betrifft die zum 31. Dezember gehaltenen Vermögenswerte und wird im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März des Folgejahres eingereicht. Das Modelo 721 wurde erstmals für das Steuerjahr 2023 angewendet, mit ersten Einreichungen Anfang 2024.
In Folgejahren kann die Pflicht zur erneuten Einreichung — ähnlich wie beim Modelo 720 — entfallen, wenn keine wesentlichen Änderungen gegenüber der letzten Erklärung eingetreten sind, wobei die für jedes Jahr geltenden Aktualisierungsregeln zu prüfen sind.
Verhältnis zum Modelo 720
Das Modelo 720 erfasst traditionelle Auslandsvermögenswerte: Bankkonten, Wertpapiere und Immobilien. Das Modelo 721 überträgt dieselbe Offenlegungslogik auf virtuelle Vermögenswerte, die nicht in die für das Modelo 720 definierten Kategorien passten. Beide Erklärungen bestehen nebeneinander, und ein Steuerpflichtiger kann zur Abgabe beider verpflichtet sein.
Mit dem Inkrafttreten von DAC8 (Richtlinie 2023/2226/EU) werden Krypto-Asset-Dienstleister zudem Transaktionsdaten direkt an die Steuerbehörden der EU übermitteln, was einen komplementären Informationsfluss zum Modelo 721 schafft und die Erkennungsmöglichkeiten der AEAT stärkt.
Praktische Hinweise
Für steuerlich in Spanien ansässige Personen mit Krypto-Assets auf ausländischen Börsen ist das Modelo 721 eine jährliche Compliance-Pflicht, die vorausschauende Planung erfordert. Zentrale Vorbereitungsschritte sind die Bewertung der Vermögenswerte zum 31. Dezember, die Identifizierung der im Ausland ansässigen Verwahrstellen sowie die korrekte Kategorisierung der meldepflichtigen Vermögenswerte.