Zum Inhalt springen

Einkommensteuer für Anleger: Dividenden, Fonds und Aktien, in Spanien und im Ausland

Die spanische Einkommensteuererklärung für Anleger mit Wohnsitz in Spanien: Dividenden, Zinsen, Fonds, Aktien und Kryptowährungen, aus Spanien oder dem Ausland. Spartarif, Verlustverrechnung, Anrechnung ausländischer Steuer und Einreichung durch BMC.

ab 390 € zzgl. MwSt. pro Erklärung

BMC One inklusive: Ihre Steuern, Ihre Unterlagen und Ihre Fristen an einem Ort.

4,8/5 bei Google · 50+ BewertungenSeit 2010 · 16 Jahre Erfahrung14 Büros in Spanien und Andorra
Unser Ansatz

Wie wir arbeiten

01

Bestandsaufnahme der Anlagen

Wir tragen die Steuerbescheinigungen und Auszüge jedes Brokers, jeder Bank, Fondsgesellschaft oder Krypto-Plattform in Spanien und im Ausland für das erklärte Jahr zusammen.

02

Berechnung jeder Einkunft

Dividenden und Zinsen mit ihrer Quellensteuer, und jeder Verkauf mit Kauf- und Verkaufswert, dem Prinzip «zuerst gekauft, zuerst verkauft» und der Zwei-Monats-Regel.

03

Verrechnung und Doppelbesteuerung

Wir verrechnen die Verluste des Jahres und die offenen der vier Vorjahre und rechnen die im Herkunftsland gezahlte Steuer im gesetzlichen Rahmen an.

04

Einreichung und Betreuung

Wir reichen die Erklärung in der Einkommensteuerkampagne in Ihrem Namen ein, und wenn die Steuerbehörde dazu eine Aufforderung schickt, antwortet dieselbe Person.

Die Herausforderung

Mit Anlagen bei mehreren Brokern oder in mehreren Ländern reicht der vorausgefüllte Entwurf nicht mehr: Die Steuerbescheinigungen müssen zusammengetragen, jeder Verkauf nach dem Prinzip «zuerst gekauft, zuerst verkauft» berechnet, Verluste richtig verrechnet und die im Ausland gezahlte Steuer angerechnet werden. Ein Fehler in einem dieser Schritte führt zu einer zu hohen Steuer oder hinterlässt eine Differenz, die die Steuerbehörde nachfordern kann.

Unsere Lösung

Wir tragen die Informationen Ihrer Broker, Banken und Plattformen zusammen, berechnen Gewinn oder Verlust jedes Verkaufs, wenden Verlustverrechnung und Anrechnung ausländischer Steuer an und reichen die Erklärung in Ihrem Namen ein. Dieselbe Person antwortet, wenn die Steuerbehörde eine Aufforderung schickt.

Wer in Spanien lebt und anlegt, hier oder im Ausland, erklärt in der Einkommensteuer, was seine Anlagen einbringen: Dividenden, Zinsen und die Gewinne oder Verluste beim Verkauf. Diese Seite erklärt, wie sie besteuert werden, welche Regeln das Ergebnis verändern und wie BMC die Erklärung einreicht.

Was erklärt wird

Dividenden, Zinsen, andere Kapitalerträge und Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Aktien, Fonds, ETF oder Kryptowährungen bilden die Sparbemessungsgrundlage der spanischen Einkommensteuer (Art. 46 des IRPF-Gesetzes). Es spielt keine Rolle, ob Broker, Bank oder Plattform in Spanien oder in einem anderen Land sitzen: Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, erklärt hier alle weltweit erzielten Einkünfte.

Wie viel gezahlt wird: der Spartarif

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Sparbemessungsgrundlage wie folgt besteuert, staatlicher und regionaler Anteil zusammen (Art. 66 und 76 in der Fassung des Gesetzes 7/2024):

SparbemessungsgrundlageSatz
Bis 6.000 €19 %
6.000 bis 50.000 €21 %
50.000 bis 200.000 €23 %
200.000 bis 300.000 €27 %
Über 300.000 €30 %

Jede Stufe gilt nur für den Teil der Bemessungsgrundlage, der in sie fällt.

Verluste: wie sie verrechnet werden

  • Verluste aus Verkäufen verrechnen sich mit Gewinnen aus Verkäufen desselben Jahres.
  • Bleibt ein negativer Saldo, verrechnet er sich mit bis zu 25 % des positiven Saldos aus Dividenden, Zinsen und anderen Kapitalerträgen, und umgekehrt (Art. 49).
  • Was nicht verrechnet werden kann, wird in die folgenden vier Jahre vorgetragen, in derselben Reihenfolge.

Ein Verlust aus dem Verkauf börsennotierter Aktien zählt nicht, wenn in den zwei Monaten davor oder danach gleichartige Wertpapiere gekauft werden. Er wird berücksichtigt, wenn diese Wertpapiere verkauft werden (Art. 33.5.f). Bei nicht börsennotierten Wertpapieren beträgt die Frist ein Jahr.

Wurden mehrere Tranchen derselben Wertpapiere gekauft, gelten die zuerst gekauften als zuerst verkauft (Art. 37.2).

Auslandseinkünfte und Doppelbesteuerung

Hat das Herkunftsland auf eine Dividende oder einen Zins bereits Steuer einbehalten, rechnet Spanien den niedrigeren von zwei Beträgen an: das im Ausland Gezahlte oder das, was Spanien auf diese Einkünfte zum effektiven Durchschnittssatz erheben würde (Art. 80). Lag der Einbehalt an der Quelle über dem Satz des Doppelbesteuerungsabkommens, wird der Überschuss in Spanien nicht angerechnet: Er ist in diesem Land zurückzufordern.

Investmentfonds: Fondswechsel

Ein Wechsel von einem Fonds in einen anderen ist nicht steuerpflichtig, wenn er die Voraussetzungen von Art. 94 des IRPF-Gesetzes erfüllt: Gewinn oder Verlust werden bis zur Rücknahme aufgeschoben. Wird das Geld zurückgenommen und danach ein anderer Fonds gekauft, ist der Verkauf in diesem Jahr steuerpflichtig.

Wer eine Erklärung abgeben muss

Keine Erklärung müssen abgeben, wer nur Kapitalerträge und Gewinne mit spanischem Einbehalt bis 1.600 € im Jahr hat, und niemand mit Einkünften von insgesamt bis zu 1.000 € und Verlusten unter 500 € (Art. 96). Auslandseinkünfte ohne spanischen Einbehalt zählen nicht zur Grenze von 1.600 €, ebenso wenig manche Fondsrücknahmen, bei denen der Einbehalt nicht auf den Gewinn berechnet wird. Mit Anlagen im Ausland ist eine Erklärung daher meist Pflicht.

Frist

Die Erklärung wird in der Kampagne des Jahres nach dem erklärten Jahr eingereicht, die die Steuerbehörde jedes Jahr im April eröffnet und Ende Juni schließt. Die Erklärung für 2026 wird 2027 eingereicht.

Zusammenhang mit dem 720 und 721

Das Modelo 720 und das Modelo 721 melden Vermögen und Kryptowährungen außerhalb Spaniens und lösen keine Steuer aus. Was diese Vermögenswerte einbringen oder der Gewinn beim Verkauf gehört in die Einkommensteuererklärung. Deshalb müssen die Zahlen der drei Erklärungen übereinstimmen.

Wer im Sonderregime von Art. 93 (Beckham-Gesetz) ist, reicht diese Erklärung während des Regimes nicht ein, sondern das Modelo 151. Mehr auf der Seite zum Beckham-Gesetz.

Zwei Wege

  • Mit Berater: Eine Person von BMC prüft Ihren Fall, berät Sie, reicht die Erklärung ein und antwortet der Steuerbehörde, wenn eine Aufforderung kommt. Das ist heute der verfügbare Weg.
  • Plattform (bald verfügbar): BMC One bereitet die Erklärung aus den von Ihnen bereitgestellten Unterlagen vor, und BMC prüft sie und reicht sie in Ihrem Namen ein. Ohne Beratung und ohne Aufforderungen.

Die weiteren Erklärungen für Anleger und Nichtansässige (Modelo 720, Modelo 721 und Modelo 210) finden Sie in der Übersicht der Erklärungen. Das Erstgespräch, um zu sehen, welche Erklärungen für Sie gelten, ist kostenlos.

Konkrete Leistungen

Dividenden und Zinsen

Aus Spanien und dem Ausland, mit der in jedem Land einbehaltenen Steuer und der Anrechnung ausländischer Steuer.

Verkäufe von Aktien, Fonds, ETF und Kryptowährungen

Berechnung jedes Gewinns oder Verlusts nach dem Prinzip «zuerst gekauft, zuerst verkauft», mit der Zwei-Monats-Regel und Fondswechseln.

Verlustverrechnung

Die des Jahres und die offenen der vier vorangegangenen Jahre, in der Reihenfolge und mit den Grenzen von Art. 49.

Abstimmung mit dem 720 und 721

Die für die Einkommensteuer verwendeten Salden und Werte sind dieselben, die das Modelo 720 und 721 speisen, wenn sie anfallen.

Leitfäden

Themenleitfäden

Der Deutschland-Spanien-Geschäftskorridor — mit Beratern, die beide Seiten kennen

Integrierte Beratung für deutsche Unternehmen, die in Spanien tätig sind oder sich niederlassen möchten: Gesellschaftsstrukturierung, bilaterale Steuerplanung, Verrechnungspreise, Personalmanagement und regulatorische Compliance mit einem zweisprachigen DE/ES-Team.

Leitfaden ansehen

Ihr amerikanisches Unternehmen in Spanien: die richtige Struktur von Anfang an

Integrierte Beratung für US-Unternehmen, die sich in Spanien niederlassen oder tätig sind: Gesellschaftsstrukturierung, Verrechnungspreise, FATCA-Compliance, Beckham-Gesetz für US-Führungskräfte und Optimierung des US-Spanien-Steuerabkommens.

Leitfaden ansehen

Beckham-Gesetz in Alicante: 24 % IRPF an der Costa Blanca mit valencianischer Vermögensteuer

Das Beckham-Gesetz in Alicante gilt mit 24 % IRPF-Pauschalsatz, aber ohne Vermögensteuerbefreiung der Comunitat Valenciana (0,25–3,5 %). Steuervergleich und Wegzugsanalyse für deutsche Expatriates an der Costa Blanca.

Leitfaden ansehen

Beckham-Gesetz Berater in Madrid 2026: 24 % IRPF, 100 % Vermögensteuer-Bonifikation und der Vergleich mit dem Mbappé-Gesetz

Beckham-Gesetz Berater in Madrid: Pauschalsteuersatz 24 % für 6 Jahre, 100 % Vermögensteuerbefreiung Comunidad de Madrid, Vergleich mit dem Madrider Investitionsabzug (Mbappé-Gesetz), der nicht mit Beckham kombinierbar ist. Büro Castelló 36.

Leitfaden ansehen

Beckham-Gesetz in Barcelona: das Sonderregime für Impatriates für Führungskräfte, Gründer und Tech-Profis, die nach Katalonien ziehen

Beckham-Gesetz in Barcelona für Tech-Fachleute, Fernarbeiter und verlagerte Führungskräfte. Fester Steuersatz 24% bis zu 6 Jahre. Antrag Formular 149 innerhalb der Frist. Vereinbarkeit mit der katalanischen Besteuerung.

Leitfaden ansehen

Beckham-Gesetz Berater in Marbella 2026: 24 % IRPF + Andalusien 0 % IP — die Premium-Steuerformel der Costa del Sol

Beckham-Gesetz Berater in Marbella: Pauschalsteuersatz 24 % für 6 Jahre, Andalusien 0 % Vermögensteuer, keine Besteuerung weltweiter Einkünfte. Die HNW-Steuerkombination der Costa del Sol. Deutsch, Englisch, Russisch.

Leitfaden ansehen

Analysen und Perspektiven

Publikationen

19. Jan. 2026Krypto-Steuer Spanien: DAC8 & Modelo 721 | BMCKrypto-Steuern in Spanien: DAC8, Modelo 721, IRPF-Pflichten und Meldung von Auslandsvermögen. Vollständiger Leitfaden von BMC. Jetzt informieren.
29. Apr. 2026IRPF-Steuersätze Spanien 2026: Vollständige Tabelle nach Autonomer GemeinschaftIRPF-Steuersätze Spanien 2026 nach dem BOE: staatliche Skala, vollständige regionale Skalen von Madrid, Katalonien, Andalusien und der Valencianischen Gemeinschaft, Spareinkommenstarif bis 30 % und Zusammenveranlagung.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Dividenden, Zinsen aus Konten, Einlagen und Anleihen, Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Aktien, Fonds, ETF oder Kryptowährungen und andere Kapitalerträge, gleich ob in Spanien oder im Ausland erzielt. Sie alle bilden die Sparbemessungsgrundlage (Art. 46 des IRPF-Gesetzes).
Nach dem Spartarif, staatlicher und regionaler Anteil zusammen: 19 % bis 6.000 €, 21 % von 6.000 bis 50.000 €, 23 % von 50.000 bis 200.000 €, 27 % von 200.000 bis 300.000 € und 30 % über 300.000 € (Art. 66 und 76, seit 2025).
Ja, mit einer Grenze. Verluste aus Verkäufen verrechnen sich zuerst mit Gewinnen aus Verkäufen desselben Jahres. Bleibt ein negativer Saldo, verrechnet er sich mit bis zu 25 % des positiven Saldos aus Dividenden, Zinsen und anderen Kapitalerträgen. Der Rest wird in den folgenden vier Jahren verrechnet (Art. 49).
Wenn Sie börsennotierte Aktien mit Verlust verkaufen und innerhalb von zwei Monaten vor oder nach dem Verkauf gleichartige Wertpapiere kaufen, zählt dieser Verlust in diesem Jahr nicht. Er wird berücksichtigt, wenn Sie die gekauften Wertpapiere verkaufen. Bei nicht börsennotierten Wertpapieren beträgt die Frist ein Jahr (Art. 33.5, Buchstaben f und g).
Nicht vollständig. Spanien rechnet an, was Sie im Herkunftsland gezahlt haben, höchstens bis zu dem, was Sie in Spanien auf dieselben Einkünfte zahlen würden (Art. 80). Hat das Herkunftsland über dem Satz des Doppelbesteuerungsabkommens einbehalten, wird dieser Überschuss in Spanien nicht angerechnet und ist in diesem Land zurückzufordern.
Nein, wenn er von Fonds zu Fonds mit den Voraussetzungen von Art. 94 des IRPF-Gesetzes erfolgt. Gewinn oder Verlust werden bis zur endgültigen Rücknahme aufgeschoben. Wenn Sie das Geld zurücknehmen und danach einen anderen Fonds kaufen, ist der Verkauf steuerpflichtig.
Das hängt von den Beträgen ab und davon, ob in Spanien Quellensteuer einbehalten wurde. Keine Erklärung müssen abgeben, wer nur Kapitalerträge und Gewinne mit Einbehalt bis 1.600 € im Jahr hat, und niemand mit Einkünften von insgesamt bis zu 1.000 € und Verlusten unter 500 € (Art. 96). Auslandseinkünfte ohne spanischen Einbehalt fallen nicht unter die erste Grenze, ebenso wenig manche Fondsrücknahmen, bei denen der Einbehalt nicht auf den Gewinn berechnet wird.
In der Kampagne des Jahres nach dem erklärten Jahr. Die Steuerbehörde eröffnet sie jedes Jahr im April und schließt sie Ende Juni; die Erklärung für 2026 wird 2027 eingereicht.
Es sind verschiedene Erklärungen. Das 720 und das 721 melden Vermögen und Kryptowährungen im Ausland und lösen keine Steuer aus. Was diese Vermögenswerte einbringen oder der Gewinn beim Verkauf gehört in die Einkommensteuererklärung.
Mit Berater prüft eine Person von BMC Ihren Fall, berät Sie, reicht die Erklärung ein und antwortet der Steuerbehörde, wenn eine Aufforderung kommt. Plattform, bald verfügbar, ist der Weg, auf dem BMC One die Erklärung aus den von Ihnen bereitgestellten Unterlagen vorbereitet und BMC sie prüft und in Ihrem Namen einreicht.
Schnellbewertung

Trifft das auf Sie zu?

Beantworten Sie in unter 30 Sekunden, ob dieser Service zu Ihrem Fall passt, bevor Sie uns kontaktieren.

Halten Sie Aktien, Fonds oder Kryptowährungen bei mehr als einem Broker oder im Ausland?

Haben Sie mit Verlust verkauft und wissen nicht, ob Sie ihn mit Dividenden oder in Folgejahren verrechnen können?

Wurde im Herkunftsland Ihrer Dividenden Steuer einbehalten?

Haben Sie dieselben Wertpapiere kurz nach einem Verlustverkauf zurückgekauft?

0 von 4 Fragen beantwortet

Erster Schritt

Starten Sie mit einer kostenlosen Analyse

Unser Spezialistenteam mit fundierter Kenntnis des spanischen und europäischen Marktes begleitet Sie von Anfang an.

Einkommensteuererklärung für Anleger in Spanien

Steuerberatung

ab 390 € zzgl. MwSt. pro Erklärung

Kostenloses Erstgespräch buchen