Das spanische Digitalnomadenvisum hat sich seit seiner Einführung Anfang 2023 erheblich weiterentwickelt. Im Jahr 2026 ist es ein etablierter Weg — Tausende von Fernarbeitnehmern haben erfolgreich Genehmigungen erhalten, Konsulate haben ihre Verfahren standardisiert, und die kombinierte Digitalnomadenvisum-plus-Beckham-Gesetz-Regelung hat Spanien zu einem der steuerlich attraktivsten Ziele in Europa für mobile Fachleute gemacht.
Rechtsgrundlage: Gesetz 28/2022 und Königliches Dekret 629/2022
Das Digitalnomadenvisum — formal die autorización de residencia para teletrabajadores de carácter internacional — wurde durch Artikel 67 des Gesetzes 28/2022 vom 21. Dezember über die Förderung des Ökosystems der Startup-Unternehmen (das Startup-Gesetz) geschaffen.
Dasselbe Gesetz reformierte gleichzeitig das Beckham-Gesetz-Regime — das Sondersteuerregime für einwandernde Arbeitnehmer nach Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) — um Inhaber des Digitalnomadenvisa und selbstständige Personen ausdrücklich einzuschließen.
Wer kommt in Frage: Angestellten- vs. Freiberufler-Spur
Das Visum steht ausschließlich Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staatsangehörigen zur Verfügung. EU- und EWR-Bürger können gemäß den Freizügigkeitsregeln ohne spezifische Erlaubnis in Spanien arbeiten.
Angestellten-Spur
- Mindestens ein Jahr Berufsverhältnis mit dem Arbeitgeber vor der Antragstellung.
- Mindestens 80 % der beruflichen Tätigkeit für außerhalb Spaniens ansässige Unternehmen oder Kunden.
- Der Arbeitgeber ist ein außerhalb Spaniens gegründetes und tätiges Unternehmen.
Freiberufler-Spur
- Mindestens drei Monate Handels- oder Berufsbeziehungen mit außerhalb Spaniens ansässigen Kunden.
- Die 80/20-Regel gilt gleichermaßen: maximal 20 % der Einkünfte aus spanischen Kunden.
Einkommensanforderungen und Dokumentation
Das Mindesteinkommen entspricht 200 % des spanischen Mindestlohns (ca. 2.520 €/Monat im Jahr 2026).
Für Angestellte: Beschäftigungsvertrag, letzten drei Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung, die die Remote-Work-Vereinbarung und das Gehalt bestätigt.
Für Freiberufler: Kundenverträge oder Rechnungen für die letzten drei Monate, Kontoauszüge, die die entsprechenden Zahlungen belegen, Buchführungsunterlagen bei komplexen Einkommensstrukturen.
Das Beckham-Gesetz-Regime: Die Steuerkomponente
Das Beckham-Gesetz-Regime nach Artikel 93 LIRPF erlaubt qualifizierenden Personen:
- Sechs Steuerjahre lang zu einem Pauschalsatz von 24 % auf spanische Einkünfte bis 600.000 € besteuert zu werden.
- Nur auf spanische Einkommensquellen besteuert zu werden (nicht auf weltweites Einkommen) für die Beckham-Gesetz-Periode.
- Auf die Vermögensteuerpflicht auf ausländisches Vermögen zu verzichten während des Regimes.
Schlüsselanforderungen: In den fünf Steuerjahren vor dem Umzug kein spanischer Steueransässiger; Umzug nach Spanien aufgrund eines Arbeitsvertrags, einer Fernarbeitsvereinbarung oder Gründung eines innovativen Unternehmens.
Antragsprozess und Zeitplan
Antrag beim Konsulat (von außerhalb Spaniens): Biometrisches Foto, Reisepass, ausgefülltes Antragsformular, Nachweis des Einkommens und der Berufstätigkeit, polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis der Krankenversicherung und Nachweis der Unterkunft. Bearbeitungszeit: 1–3 Monate.
In Spanien (für Nicht-EU-Staatsangehörige, die sich bereits legal in Spanien aufhalten): Antrag bei der Extranjería-Abteilung der zuständigen Provinzdelegation. Bearbeitungszeit: 1–3 Monate.
Nach Genehmigung: Die anfängliche Genehmigung gilt für ein Jahr und ist auf drei Jahre verlängerbar.
Beckham-Gesetz-Antrag: Das Modelo 149
Das Formular Modelo 149 muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit oder nach Beginn der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien eingereicht werden. Dies ist einer der zeitkritischsten Verwaltungsschritte.
Familienmitglieder
Inhaber des Digitalnomadenvisa können gleichzeitig familiäre Aufenthaltsgenehmigungen für berechtigte Familienmitglieder beantragen: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, abhängige Kinder unter 18 Jahren und volljährige abhängige Kinder. Das Beckham-Gesetz-Regime kann auch auf Familienmitglieder ausgedehnt werden, die mit dem Hauptinhaber umziehen.
Beste Städte für Digitalnomaden in Spanien
Madrid ist der Finanz- und Berufs-Hub, mit der tiefsten Coworking-Infrastruktur in Spanien. Barcelona kombiniert ein starkes Tech-Startup-Ökosystem mit mediterranem Klima. Málaga hat sich seit 2022 schnell zu einem Digitalnomadentreff entwickelt — BMC’s Málaga-Büro ist optimal positioniert für Kunden an der Costa del Sol. Valencia bietet eines der besten Preis-Leistungs-Verhältnisse in Spanien. Las Palmas de Gran Canaria verdient besondere Erwähnung für steuerlich bewusste Nomaden durch das ZEC-Regime (4 % Körperschaftsteuer).
Praktische Überlegungen
NIE: Erforderlich für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, Bankgeschäfte und Steuererklärungen. Banking: Mehrere Digitalbanken bieten Konten mit weniger persönlichen Anforderungen an. Gesundheitsversorgung: Während der Beckham-Gesetz-Periode muss in der Regel eine private Krankenversicherung unterhalten werden. Modelo 149 — Beckham-Gesetz-Wahl: Innerhalb von sechs Monaten einzureichen. Die Frist ist streng — es gibt keine Ausnahmen.
Bei BMC bieten unsere Einwanderungs- und internationalen Steuerteams umfassende Beratung für Antragsteller des Digitalnomadenvisa. Kontaktieren Sie unser Team für Einwanderung und internationales Steuerrecht.