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Digitalnomadenvisum Spanien 2026: Vollständiger Leitfaden

Thema: Digitales Nomadenvisum Spanien Deutsche 2026

Spanisches Digitalnomadenvisum 2026: Einkommensanforderungen, Steuerregime und Antragsprozess nach Gesetz 28/2022. Vollständiger Leitfaden von BMC.

7 Min. Lesezeit

Das spanische Digitalnomadenvisum hat sich seit seiner Einführung Anfang 2023 erheblich weiterentwickelt. Im Jahr 2026 ist es ein etablierter Weg — Tausende von Fernarbeitnehmern haben erfolgreich Genehmigungen erhalten, Konsulate haben ihre Verfahren standardisiert, und die kombinierte Digitalnomadenvisum-plus-Beckham-Gesetz-Regelung hat Spanien zu einem der steuerlich attraktivsten Ziele in Europa für mobile Fachleute gemacht.

Rechtsgrundlage: Gesetz 28/2022 und Königliches Dekret 629/2022

Das Digitalnomadenvisum — formal die autorización de residencia para teletrabajadores de carácter internacional — wurde durch Artikel 67 des Gesetzes 28/2022 vom 21. Dezember über die Förderung des Ökosystems der Startup-Unternehmen (das Startup-Gesetz) geschaffen.

Dasselbe Gesetz reformierte gleichzeitig das Beckham-Gesetz-Regime — das Sondersteuerregime für einwandernde Arbeitnehmer nach Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) — um Inhaber des Digitalnomadenvisa und selbstständige Personen ausdrücklich einzuschließen.

Wer kommt in Frage: Angestellten- vs. Freiberufler-Spur

Das Visum steht ausschließlich Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staatsangehörigen zur Verfügung. EU- und EWR-Bürger können gemäß den Freizügigkeitsregeln ohne spezifische Erlaubnis in Spanien arbeiten.

Angestellten-Spur

  • Mindestens ein Jahr Berufsverhältnis mit dem Arbeitgeber vor der Antragstellung.
  • Mindestens 80 % der beruflichen Tätigkeit für außerhalb Spaniens ansässige Unternehmen oder Kunden.
  • Der Arbeitgeber ist ein außerhalb Spaniens gegründetes und tätiges Unternehmen.

Freiberufler-Spur

  • Mindestens drei Monate Handels- oder Berufsbeziehungen mit außerhalb Spaniens ansässigen Kunden.
  • Die 80/20-Regel gilt gleichermaßen: maximal 20 % der Einkünfte aus spanischen Kunden.

Einkommensanforderungen und Dokumentation

Das Mindesteinkommen entspricht 200 % des spanischen Mindestlohns (ca. 2.442 €/Monat im Jahr 2026).

Für Angestellte: Beschäftigungsvertrag, letzten drei Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung, die die Remote-Work-Vereinbarung und das Gehalt bestätigt.

Für Freiberufler: Kundenverträge oder Rechnungen für die letzten drei Monate, Kontoauszüge, die die entsprechenden Zahlungen belegen, Buchführungsunterlagen bei komplexen Einkommensstrukturen.

Das Beckham-Gesetz-Regime: Die Steuerkomponente

Das Beckham-Gesetz-Regime nach Artikel 93 LIRPF erlaubt qualifizierenden Personen:

  • Sechs Steuerjahre lang zu einem Pauschalsatz von 24 % auf spanische Einkünfte bis 600.000 € besteuert zu werden.
  • Nur auf spanische Einkommensquellen besteuert zu werden (nicht auf weltweites Einkommen) für die Beckham-Gesetz-Periode.
  • Auf die Vermögensteuerpflicht auf ausländisches Vermögen zu verzichten während des Regimes.

Schlüsselanforderungen: In den fünf Steuerjahren vor dem Umzug kein spanischer Steueransässiger; Umzug nach Spanien aufgrund eines Arbeitsvertrags, einer Fernarbeitsvereinbarung oder Gründung eines innovativen Unternehmens.

Antragsprozess und Zeitplan

Antrag beim Konsulat (von außerhalb Spaniens): Biometrisches Foto, Reisepass, ausgefülltes Antragsformular, Nachweis des Einkommens und der Berufstätigkeit, polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis der Krankenversicherung und Nachweis der Unterkunft. Bearbeitungszeit: 1–3 Monate.

In Spanien (für Nicht-EU-Staatsangehörige, die sich bereits legal in Spanien aufhalten): Antrag bei der Extranjería-Abteilung der zuständigen Provinzdelegation. Bearbeitungszeit: 1–3 Monate.

Nach Genehmigung: Die anfängliche Genehmigung gilt für ein Jahr und ist auf drei Jahre verlängerbar.

Beckham-Gesetz-Antrag: Das Modelo 149

Das Formular Modelo 149 muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit oder nach Beginn der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien eingereicht werden. Dies ist einer der zeitkritischsten Verwaltungsschritte.

Familienmitglieder

Inhaber des Digitalnomadenvisa können gleichzeitig familiäre Aufenthaltsgenehmigungen für berechtigte Familienmitglieder beantragen: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, abhängige Kinder unter 18 Jahren und volljährige abhängige Kinder. Das Beckham-Gesetz-Regime kann auch auf Familienmitglieder ausgedehnt werden, die mit dem Hauptinhaber umziehen.

Beste Städte für Digitalnomaden in Spanien

Madrid ist der Finanz- und Berufs-Hub, mit der tiefsten Coworking-Infrastruktur in Spanien. Barcelona kombiniert ein starkes Tech-Startup-Ökosystem mit mediterranem Klima. Málaga hat sich seit 2022 schnell zu einem Digitalnomadentreff entwickelt — BMC’s Málaga-Büro ist optimal positioniert für Kunden an der Costa del Sol. Valencia bietet eines der besten Preis-Leistungs-Verhältnisse in Spanien. Las Palmas de Gran Canaria verdient besondere Erwähnung für steuerlich bewusste Nomaden durch das ZEC-Regime (4 % Körperschaftsteuer).

Praktische Überlegungen

NIE: Erforderlich für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, Bankgeschäfte und Steuererklärungen. Banking: Mehrere Digitalbanken bieten Konten mit weniger persönlichen Anforderungen an. Gesundheitsversorgung: Während der Beckham-Gesetz-Periode muss in der Regel eine private Krankenversicherung unterhalten werden. Modelo 149 — Beckham-Gesetz-Wahl: Innerhalb von sechs Monaten einzureichen. Die Frist ist streng — es gibt keine Ausnahmen.

Bei BMC bieten unsere Einwanderungs- und internationalen Steuerteams umfassende Beratung für Antragsteller des Digitalnomadenvisa. Kontaktieren Sie unser Team für Einwanderung und internationales Steuerrecht.

Detaillierte Anforderungen und Antragsprozess für das Digital-Nomad-Visum

Das Visum für digitale Nomaden (Visado para Nómadas Digitales) wurde durch Ley 28/2022 (Ley de Startups) eingeführt und richtet sich an Nicht-EU-Ausländer, die in Spanien leben und gleichzeitig für Unternehmen oder Auftraggeber außerhalb Spaniens arbeiten.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Freiberufler und Selbstständige, die hauptsächlich für ausländische Kunden (mehr als 80 % des Einkommens muss aus dem Ausland stammen) arbeiten
  • Angestellte ausländischer Unternehmen, die Telearbeit von Spanien aus leisten (das Unternehmen muss mindestens ein Jahr alt sein und außerhalb Spaniens ansässig)

Voraussetzungen im Überblick

  • Einkommensnachweis: Mindestmonatseinkommen von 200 % des spanischen Mindestlohns (SMI), d.h. ca. 2.368 Euro/Monat (Stand 2025); für mitreisende Familienmitglieder erhöht sich der Betrag um 75 % des SMI pro Person
  • Auslandstätigkeit: Nachweis, dass die berufliche Tätigkeit hauptsächlich für Arbeitgeber oder Auftraggeber außerhalb Spaniens erbracht wird
  • Kein Vorstrafenregister in Spanien und den Ländern des vorherigen Aufenthalts der letzten 5 Jahre
  • Krankenversicherung: Volle Krankenversicherung für alle mitreisenden Familienmitglieder
  • Unterkunftsnachweis für die beantragte Aufenthaltsdauer

Steuervorteile: das optionale Beckham-Regime

Digital-Nomad-Visum-Inhaber können optional das Regime für Steuerresidenten nach Art. 93 LIRPF (Beckham-Gesetz) wählen und zahlen dann einen pauschalen IRPF-Satz von 24 % auf Einkünfte bis zu 600.000 Euro (statt progressiver Sätze bis zu 47 %), ohne dass ausländische Einkünfte in Spanien besteuert werden. Dieses Regime gilt für bis zu 6 Jahre nach Ankunft in Spanien.

Antragsprozess

Das Visum kann bei der spanischen Botschaft im Heimatland (für einen Aufenthalt unter einem Jahr) oder bei der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (UGE-CE) in Spanien (für Aufenthaltserlaubnisse) beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 20 bis 45 Werktage. Für Antragsteller in der EU entfällt die Visa-Pflicht; sie können direkt die Aufenthaltserlaubnis (Tarjeta de Identidad de Extranjero) beantragen.

Familiennachzug und Verlängerung

Das Visum kann auf Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder sowie auf Kinder über 18 Jahre in wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeweitet werden. Die erste Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr, kann aber auf 5 Jahre verlängert werden — und ermöglicht danach die Beantragung der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung (Residencia de Larga Duración).

Praxistipps für die Antragstellung

Die Übersetzung und Apostillierung aller ausländischen Dokumente (Arbeitsverträge, Einkommensnachweise, Strafregisterauszüge) ist ein wichtiger Schritt, der erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann. Eine frühzeitige Vorbereitung der vollständigen Dokumentation — idealerweise 3 bis 6 Monate vor dem geplanten Umzug — reduziert das Risiko von Verzögerungen erheblich.

BMC unterstützt Digital Nomads und internationale Fachkräfte bei der Beantragung des Nomaden-Visums, der optimalen Steuerstrukturierung unter dem Beckham-Regime und der langfristigen Planung der Residencia in Spanien. Mehr über unsere Einwanderungs- und Steuerberatung erfahren.

Sozialversicherung und Krankenversicherung für Digital Nomads in Spanien

Ein häufig unterschätzter Aspekt des Nomaden-Visums ist die Sozialversicherungspflicht. Sobald Sie in Spanien als digital Nomade ansässig sind und Ihre Tätigkeit von hier aus ausüben, müssen Sie klären, ob und in welchem Sozialversicherungssystem Sie versicherungspflichtig sind. Für Angestellte ausländischer Unternehmen gilt typischerweise das Entsenderecht des Heimatlandes (sofern ein Entsendungszertifikat vorliegt), für Freiberufler hingegen entsteht häufig die Pflicht zur Anmeldung beim spanischen RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos). Eine vollständige private Krankenversicherung ist Pflichtvoraussetzung für das Visum und deckt Situationen ab, in denen kein Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung besteht. Die Beratung durch einen auf internationales Sozialversicherungsrecht spezialisierten Experten ist dringend empfohlen, um doppelte Beitragspflichten zu vermeiden und den korrekten Versicherungsstatus von Anfang an sicherzustellen.

Planungszeit einrechnen: der Gesamtprozess von der Dokumentenvorbereitung bis zur ersten spanischen Residencia-Karte dauert häufig 6 bis 9 Monate.

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