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Modell 210 Rechner
Schaetzen Sie Ihre spanische Nichtresidenten-Einkommensteuer (IRNR) fuer Ihre Immobilie in Spanien. Geeignet fuer Eigennutzung, Mieteinnahmen und gemischte Nutzungsszenarien.
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Der vollstaendige Katasterwert (Grundstueck + Gebaeude). Zu finden auf Ihrem IBI-Bescheid oder auf sede.catastro.gob.es.
Pruefen Sie Ihren IBI-Bescheid. Wurde der Wert seit 2012 aktualisiert, sinkt der Zurechnungsprozentsatz auf 1,1 %.
EU/EWR-Residenten zahlen 19 %. Alle anderen (einschliesslich UK nach dem Brexit) zahlen 24 %.
Die uebrigen Tage des Jahres gelten als Eigennutzung und werden als Zurechnungseinkommen besteuert.
Geschaetztes Ergebnis
Zurechnungseinkommen (Eigennutzung)
Katasterwert
—
Zurechnungsprozentsatz
—
Anteilig fuer Eigennutzungstage
—
Bemessungsgrundlage (Zurechnungseinkommen)
—
Angewendeter Steuersatz
—
Steuer auf Zurechnungseinkommen
—
Mieteinnahmen
Bruttomieteinnahmen
—
Abzugsfaehige Ausgaben
(EU/EWR-Vorteil)
—
Bemessungsgrundlage (Miete)
—
Angewendeter Steuersatz
—
Steuer auf Mieteinnahmen
—
Geschaetzte Jahressteuer gesamt (Modell 210)
—
Geschaetzte Quartalszahlung (Vermietung)
—
Abgabefrist: innerhalb von 20 Tagen nach Ende jedes Kalenderquartals (20. Apr · 20. Jul · 20. Okt · 20. Jan).
Steuersatzvergleich nach Wohnsitz
EU/EWR-Resident (19 %)
—
Nicht-EU/EWR-Resident (24 %)
—
Abgabefristen Modell 210
- Eigennutzung: beliebiger Zeitpunkt im Kalenderjahr nach dem Steuerjahr.
- Vermietung: quartalweise, innerhalb von 20 Tagen nach Quartalsende.
- Einreichung: sede.agenciatributaria.gob.es (Online-Portal der spanischen Steuerbehoerde AEAT).
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Konsultieren Sie einen Fachberater für eine persönliche Analyse.
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BMC uebernimmt die Nichtresidenten-Steuererklaerungen ab 290 €. Wir kuemmern uns um die Berechnung, Zahlung, Fristen und Vertretung gegenueber der spanischen Steuerbehoerde (AEAT).
Kostenlose ErstberatungWas ist das Modell 210?
Das Modell 210 ist die spanische Nichtresidenten-Einkommensteuererklarung (IRNR), die jeder steuerlich nicht in Spanien ansaessige Eigentuemer einer Immobilie in Spanien einreichen muss. Es erfasst zwei Arten steuerpflichtiger Einkuenfte: Zurechnungseinkommen aus Immobilien, die zur Eigennutzung gehalten werden, und Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien.
Zurechnungseinkommen (Eigennutzung): Das spanische Steuerrecht behandelt eine dem Eigentuemer zur Verfuegung stehende Immobilie so, als wuerde sie ein fiktives Einkommen in Hoehe von 2 % des Katasterwerts erzielen (oder 1,1 %, wenn der Wert seit 2012 ueberprueft wurde). Diese Bemessungsgrundlage wird mit 19 % fuer EU/EWR-Residenten oder 24 % fuer alle anderen besteuert.
Mieteinnahmen: Bruttomieten sind steuerpflichtig. EU/EWR-Residenten koennen direkt mit der Vermietung verbundene Ausgaben abziehen (IBI, Gemeinschaftsgebuehren, Versicherung, Hypothekenzinsen, Abschreibungen, Verwaltungskosten) und zahlen Steuer nur auf den Nettogewinn. Nicht-EU/EWR-Residenten werden auf den Bruttobetrag ohne Abzuege besteuert.
BMC ist spezialisiert auf die Besteuerung von Nichtresidenten mit Immobilien in Spanien. Mehr erfahren Sie bei unserem Nichtresidenten-Steuer-Service.
Haeufig gestellte Fragen
Wann muss ich Modelo 210 einreichen?
Nichtresidenten mit einer Immobilie in Spanien muessen das Modelo 210 jaehrlich einreichen: bei persoenlicher Nutzung bis zum 31. Dezember des Folgejahres; bei Mieteinnahmen vierteljährlich bis zum 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 20. Januar.
Was ist der Unterschied zwischen EU-Steuerresidenten und Nicht-EU-Steuerresidenten?
EU/EWR-Steuerresidenten zahlen auf Mieteinnahmen 19 % und koennen bestimmte Betriebskosten (Zinsen, Reparaturen, Abschreibungen) abziehen. Nicht-EU-Residenten zahlen 24 % auf die Bruttomieteinnahmen ohne Abzugsmoeglichkeit. Bei persoenlicher Nutzung gilt fuer beide Gruppen der gleiche Steuersatz (19 % bzw. 24 %) auf den fiktiven Mietwert.
Wie wird die Steuerbemessungsgrundlage bei persoenlicher Nutzung berechnet?
Fuer persoenlich genutzte Immobilien wird die Bemessungsgrundlage pauschal ermittelt: 2 % des Katasterwerts (oder 1,1 % wenn der Katasterwert nach 1994 ueberarbeitet wurde). Dieser Betrag wird dann mit dem Steuersatz von 19 % (EU) oder 24 % (Nicht-EU) multipliziert.
Welche Ausgaben kann ich als EU-Resident abziehen?
Als EU/EWR-Resident koennen Sie alle direkt mit der Erzielung der Mieteinnahmen verbundenen Kosten abziehen: IBI (Grundsteuer), Gemeinschaftsgebuehren, Versicherungspraemien, Hypothekenzinsen, Gebaeudeabschreibungen (3 % des Gebaeudewertes) und Hausverwaltungsgebuehren.
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Methodik und Quellen
Dieser Rechner wendet die IRNR-Regeln des Modelo 210 fuer das Steuerjahr 2026 an (RDLeg 5/2004). Das Ergebnis ist ein Richtwert; die tatsaechliche Steuerlast kann je nach Doppelbesteuerungsabkommen variieren.
Annahmen dieses Rechners
- Kalkulatorisches Einkommen (Eigennutzung)
- 1,1 % wenn der Katasterwert seit 2012 aktualisiert wurde, sonst 2 % (Art. 85.1 LIRPF). Basis anteilig fuer Eigennutzungstage.
- Mieteinnahmen
- EU/EWR-Ansaessige: Abzug direkter Ausgaben (IBI, Hausgeld, Versicherung, Hypothekenzinsen, Abschreibung 3 %, Verwaltung). Nicht-EU/EWR: Bruttomiete ohne Abzuege (Art. 24.6 TRLIRNR).
- Angewendete Steuersaetze
- 19 % EU/EWR, 24 % alle anderen Laender (einschl. UK nach Brexit, Schweiz, USA).
- Einreichungsfristen
- Kalkulatorisches Einkommen: jaehrliche Erklaerung. Vermietung: vierteljaehrlich innerhalb von 20 Tagen nach Quartalsende.
Offizielle Quellen
Letzte Überprüfung: 2026-06-24
Geprüft von: Barbara Botia — Of Counsel · ICAM 11.233
Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken. Er ersetzt keine professionelle Beratung. Ergebnisse können je nach persönlicher Situation und regulatorischen Änderungen variieren. Konsultieren Sie einen Berater für individuelle Planung.
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