Was ist Spaniens Seguridad Social?
Die Seguridad Social ist Spaniens öffentliches Sozialschutzsystem, das Deckung für Arbeitnehmer, selbständige Arbeitnehmer (Autónomos) und ihre Angehörigen in Bereichen bietet, einschließlich:
- Gesundheitsversorgung (asistencia sanitaria)
- Vorübergehende Berufsunfähigkeit (incapacidad temporal — Krankengeld)
- Dauerberufsunfähigkeit und Arbeitsunfälle
- Altersrenten (jubilación)
- Arbeitslosengeld (desempleo / paro)
- Mutterschutz- und Vaterschaftsurlaub (nacimiento y cuidado de menor)
- Tod- und Hinterbliebenenleistungen
Alle in Spanien arbeitenden Personen — ob als Arbeitnehmer oder Selbständige — müssen bei der Sozialversicherung registriert sein und Beiträge leisten.
Wichtigste Sozialversicherungsregimes
| Regime | Für wen |
|---|---|
| RGSS (Régimen General) | Arbeitnehmer im Allgemeinen — das häufigste Regime |
| RETA (Autónomos) | Selbständige |
| SEEH | Hausangestellte (empleados del hogar) |
| REMC | Seeleute (trabajadores del mar) |
| REASS | Landarbeiter (agrario) |
| Sonderregimes für Bergarbeiter, Sportler usw. |
Die große Mehrheit der Arbeitnehmer in standardmäßigen Beschäftigungsverhältnissen ist im RGSS.
Arbeitgeberpflichten: Registrierung und Beitrag
Schritt 1: Arbeitgeberregistrierung
Bevor ein Unternehmen Arbeitnehmer einstellt, muss es sich als Arbeitgeber bei der Sozialversicherung registrieren (und einen Código de Cuenta de Cotización — CCC erhalten). Die Registrierung erfolgt beim örtlichen TGSS-Büro (Tesorería General de la Seguridad Social).
Schritt 2: Arbeitnehmeranmeldung
Jeder Arbeitnehmer muss vor seinem ersten Arbeitstag über das Sistema RED (elektronisches Einreichungssystem) bei der Sozialversicherung angemeldet werden (afiliación y alta). Die TGSS gleicht die Lohnabrechnungsberichte des Unternehmens mit den angemeldeten Arbeitnehmern ab; nicht angemeldete Arbeitnehmer — jene, die „en negro” (schwarz) arbeiten — führen zu erheblichen Strafen plus Nachzahlung aller Beiträge.
Schritt 3: Monatliche Beitragsabrechnung
Jeden Monat reicht der Arbeitgeber die Beitragsabrechnung über Sistema RED ein und zahlt Beiträge (Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil) bis zum letzten Tag des Folgemonats. Beiträge werden auf der base de cotización (Beitragsbemessungsgrundlage) berechnet — dem Bruttogehalt mit bestimmten kleineren Anpassungen — vorbehaltlich einer maximalen Beitragsbemessungsgrundlage (ca. 4.720 EUR/Monat im Jahr 2025).
Beitragssätze (ca. 2025)
| Posten | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Allgemeine Risiken | 23,60 % | 4,70 % |
| Arbeitslosigkeit | 5,50 % | 1,55 % |
| FOGASA (Lohngarantiefonds) | 0,20 % | 0 % |
| Berufsausbildung | 0,60 % | 0,10 % |
| Gesamt | ~30,50 % | ~6,47 % |
Zusätzliche Sätze gelten für Überstunden und branchenspezifische Berufsunfalltarife, die je nach IAE-Tätigkeitscode und Unfallrisikoniveau variieren.
Mindestlohn und Sozialversicherung
Spaniens SMI (Salario Mínimo Interprofesional) setzt die Mindestgehaltsuntergrenze, die auch die Mindest-Sozialversicherungsbemessungsgrundlage für die meisten Arbeitnehmer ist. Der SMI für 2025 beträgt 1.134 EUR/Monat (14 Zahlungen, entspricht 15.876 EUR/Jahr). Arbeitgeber können weder unter dem SMI zahlen noch Sozialversicherungsbeiträge auf einer niedrigeren Basis berechnen.
Internationale Arbeitnehmer: Entsendung und bilaterale Abkommen
Unternehmen mit vorübergehend von Spanien ins Ausland entsandten oder aus dem Ausland eingehenden Arbeitnehmern müssen Folgendes berücksichtigen:
- EU/EWR-Entsendung: Nach EU-Verordnung 883/2004 kann ein entsandter Arbeitnehmer bis zu 24 Monate im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes verbleiben (A1-Zertifikat erforderlich).
- Bilaterale Sozialversicherungsabkommen: Spanien hat bilaterale Abkommen mit zahlreichen Nicht-EU-Ländern (einschließlich USA, Großbritannien nach dem Brexit, Mexiko und anderen), um Doppelbeiträge zu vermeiden und die Rentenanwartschaft zu koordinieren.
Ohne ordnungsgemäße A1- oder gleichwertige Dokumentation unterliegt ein in Spanien arbeitender Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der spanischen Sozialversicherung.
Wie BMC helfen kann
Wir verwalten die vollständige Sozialversicherungs-Compliance: Arbeitgeber-CCC-Registrierung, Arbeitnehmeranmeldung, monatliche Sistema-RED-Einreichungen, Anträge auf Entsendungszertifikate und Lösung von TGSS-Prüfungsbenachrichtigungen. Wir koordinieren auch mit Arbeitsrechtlern bei Umstrukturierungen, Massenentlassungen und Vereinbarungen zur Begleichung von Sozialversicherungsschulden.