Unlauterer Wettbewerb: Schützen Sie Ihren Markt und vermeiden Sie CNMC-Sanktionen
Verteidigung und Durchsetzung von Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerb (Ley 3/1991, LCD) sowie Beratung im Wettbewerbsrecht: CNMC-Untersuchungen, Missbrauch marktbeherrschender Stellung, Kartellabsprachen, Compliance-Programme und privatrechtliche Durchsetzung von Wettbewerbsschadensersatz.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Kopiert ein Mitbewerber systematisch Ihr Produktsortiment, Ihren Verkaufsprozess oder Ihre visuelle Identität?
Haben Ihre Vertreter oder Mitarbeiter Einladungen erhalten, Preise zu koordinieren oder Märkte mit Mitbewerbern aufzuteilen?
Enthalten Ihre Vertriebsverträge Klauseln, die als schwerwiegende vertikale Beschränkungen angesehen werden könnten?
Hat Ihr Unternehmen ein Wettbewerbs-Compliance-Programm, das die Sanktion in einer CNMC-Untersuchung mindern würde?
0 von 4 Fragen beantwortet
Wie wir arbeiten
Diagnose der Wettbewerbslage
Wir analysieren die beanstandeten Praktiken (oder solche, an denen das Unternehmen möglicherweise beteiligt ist), ihre Einordnung nach LCD und/oder LDC, den betroffenen relevanten Markt sowie die Erfolgsaussichten verfügbarer Maßnahmen.
Gestaltung der Verteidigungs- oder Durchsetzungsstrategie
Für offensive Maßnahmen: Prozessstrategie vor den Handelsgerichten, dringende einstweilige Verfügungen, Koordination mit einer CNMC-Beschwerde, wo anwendbar. Für Prävention: Wettbewerbs-Compliance-Programm und Schulung des Vertriebsteams.
Vertretung vor der CNMC oder den Gerichten
Vertretung in administrativen Sanktionsverfahren der CNMC, in Verwaltungsberufungen vor der Audiencia Nacional und dem Obersten Gerichtshof sowie in zivilrechtlichen Klagen zur privatrechtlichen Durchsetzung vor den Handelsgerichten.
Compliance-Überwachung und Aktualisierungen
Laufende Beobachtung der Rechtsprechung des EuGH und des Obersten Gerichtshofs Spaniens sowie der CNMC-Leitlinien zur Aktualisierung des Compliance-Programms in Reaktion auf relevante Rechtsentwicklungen.
Die Herausforderung
Ein Unternehmen, das wegschaut, wenn ein Mitbewerber unlautere Praktiken anwendet, verhält sich nicht vorsichtig – es begeht einen strategischen Fehler. Systematische Nachahmung, Missappropriation von Geschäftsgeheimnissen, Verleumdungskampagnen oder irreführende Geschäftspraktiken untergraben Wettbewerbsvorteile, deren Aufbau Jahre gedauert hat. Gleichzeitig riskiert ein Unternehmen, das – auch unbeabsichtigt – wettbewerbswidrige Praktiken anwendet, CNMC-Bußgelder von bis zu 10 % des Gesamtkonzernumsatzes sowie zivilrechtliche Haftung gegenüber Betroffenen. In keinem der beiden Fälle ist Abwarten eine Option.
Unsere Lösung
Wir beraten auf beiden Seiten des Wettbewerbsrechts: aktive Verteidigung gegen unlautere Praktiken Dritter (gerichtliche Klagen auf Unterlassung, Berichtigung und Schadensersatz nach der LCD) und präventive Compliance, um die Verletzung durch das LDC (Gesetz 15/2007) verbotener Verhaltensweisen zu vermeiden. Unser Team verbindet Handelsprozessführung mit fundiertem Wissen über CNMC- und Europäische Kommissions-Verfahren und entwickelt Wettbewerbs-Compliance-Programme, damit Unternehmen mit maximaler kommerzieller Agressivität innerhalb rechtlicher Grenzen agieren können.
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs in Spanien wird durch Gesetz 3/1991 über unlauteren Wettbewerb (Ley de Competencia Desleal, LCD) geregelt, das Handlungen untersagt, die gegen die Anforderungen von Treu und Glauben im Handelsverkehr verstoßen – einschließlich systematischer Nachahmung, Missappropriation von Geschäftsgeheimnissen, Verleumdung, irreführender Praktiken und vergleichender Werbung, die nicht den Bedingungen der Richtlinie 2006/114/EG entspricht. Das Wettbewerbsrecht (Derecho de la Competencia) wird durch Gesetz 15/2007 zur Wettbewerbsverteidigung (Ley de Defensa de la Competencia, LDC) geregelt, das wettbewerbswidrige Vereinbarungen (Artikel 1), Missbrauch marktbeherrschender Stellung (Artikel 2) untersagt und Zusammenschlüsse oberhalb der CNMC-Schwellenwerte kontrolliert; Geldbußen für LDC-Verstöße erreichen 10 % des Gesamtumsatzes der Wirtschaftsgruppe. Die privatrechtliche Durchsetzung von Wettbewerbsschadensersatz vor den Handelsgerichten ist nach Artikel 71 ff. LDC möglich, der die EU-Richtlinie 2014/104/EU umsetzt.
Das Wettbewerbsrecht ist einer der Rechtsbereiche mit den größten direkten wirtschaftlichen Auswirkungen und der geringsten Kultur vorbeugender Compliance unter mittelgroßen spanischen Unternehmen. CNMC-Geldbußen können 10 % des Gesamtkonzernumsatzes erreichen. Privatrechtliche Durchsetzungsansprüche können die Verwaltungssanktion in Kosten übersteigen. Und der Reputationsschaden durch eine Untersuchung, selbst ohne Sanktion, kann irreversibel sein. Andererseits sehen Unternehmen, die auf unlautere Praktiken von Mitbewerbern nicht reagieren, ihre Marktposition still und progressiv erodieren.
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: Was es schützt und verbietet
Gesetz 3/1991 über unlauteren Wettbewerb (LCD) ist die Rechtsvorschrift, die die Beziehungen zwischen Marktteilnehmern regelt und die ordnungsgemäße Funktionsweise des Wettbewerbs, die Verbraucherinteressen und den Markt im Allgemeinen schützt. Es ist kein administratives Sanktionsrecht (diese Rolle kommt Gesetz 15/2007 zu): Es ist Zivilrecht, das vor den Handelsgerichten durch Klagen auf Unterlassung, Berichtigung, Beseitigung von Auswirkungen und Schadensersatz durchgesetzt wird.
Die häufigsten Handlungen in der Praxis sind: Verwechslungshandlungen (Verwechslungsgefahr mit dem Unternehmen, den Produkten oder Tätigkeiten eines Mitbewerbers); Nachahmungshandlungen (wenn die Nachahmung systematisch ist und darauf abzielt, den Mitbewerber zu behindern); Verleumdungshandlungen (falsche oder unnötig schädigende Aussagen über den Mitbewerber); Ausnutzung des Rufes (Nutzung der Marke oder des Ansehens eines Mitbewerbers zur Förderung eigener Produkte); und Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (Aneignung und Nutzung vertraulichen Know-hows). Die Generalklausel des Artikels 4 LCD fungiert als Sicherheitsnetz für atypische Verhaltensweisen, die sich gegen objektives Treu und Glauben im Markt als zuwiderhandend erweisen.
Gesetz 15/2007 zur Wettbewerbsverteidigung: Verstöße und Sanktionen
Das Wettbewerbsverteidigungsgesetz (LDC) und die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (TFEU) untersagen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen: kollusive Vereinbarungen zwischen Mitbewerbern (Preiskartelle, Marktaufteilung, Angebotskollusion) und Missbrauch marktbeherrschender Stellung (räuberische Preisgestaltung, Lieferverweigerung, Preisdiskriminierung, Kopplungsgeschäfte).
Die CNMC ist das für die Untersuchung und Ahndung dieser Verstöße in Spanien zuständige Organ. Ihre Untersuchungen können von Amts wegen (aufgrund eigener Hinweise), durch Beschwerde eines betroffenen Dritten oder nach einem Kronzeugenantrag eines Kartellbeteiligten eingeleitet werden. Das Sanktionsverfahren der CNMC kann zwischen achtzehn Monaten und vier Jahren dauern, mit erheblichen Reputations- und Betriebsauswirkungen während des gesamten Prozesses.
Sanktionen sind proportional zur Schwere und Dauer des Verstoßes, mit Höchstgrenzen von 1 % (leichte Verstöße), 5 % (schwere Verstöße) und 10 % (sehr schwere Verstöße) des Gesamtkonzernumsatzes, nicht nur des verstoßenden Unternehmens. Bei internationalen Kartellen wird die Geldbuße mit Sanktionen der Europäischen Kommission koordiniert, die dieselben Obergrenzen anwenden.
Privatrechtliche Durchsetzung: zivilrechtliche Haftung nach der Sanktion
Richtlinie 2014/104/EU über Schadensersatz wegen Wettbewerbsrechtsverstößen (in spanisches Recht umgesetzt durch Königliches Gesetzesdekret 9/2017) hat den Rechtsrahmen geschaffen, damit Betroffene von Wettbewerbsverstößen Schadensersatz vor den Zivilgerichten geltend machen können. Eine rechtskräftige CNMC- oder Europäische Kommissions-Entscheidung, die einen Verstoß feststellt, ist für das Zivilgericht hinsichtlich des Bestehens und der Art des Verstoßes bindend, was die Beweislast des Klägers erheblich vereinfacht. Angebliche Opfer (direkte oder indirekte Käufer, die durch das Kartell überhöhte Preise gezahlt haben, vom Missbrauch betroffene Mitbewerber) können vollen Ersatz des erlittenen Schadens, einschließlich entgangenen Gewinns und Zinsen, geltend machen. Die fünfjährige Verjährungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Verstoß aufgehört hat und der Kläger ausreichende Kenntnis hatte.
Die Beratung zu unlauterem Wettbewerb und Wettbewerbsrecht wird mit dem Team für Rechtsstreit und Schiedsgerichtsbarkeit für die Prozessvertretung vor den Handelsgerichten koordiniert, mit dem Team für Handelsrecht für die Überprüfung von Vertriebs- und Agenturverträgen sowie mit dem Team für Straf-Compliance, wenn Wettbewerbsverstöße strafrechtliche Implikationen haben (z. B. kann Angebotskollusion bei öffentlichen Aufträgen nach spanischem Strafrecht eine Korruptionsstraftat darstellen).
Die Erfahrung hinter unserer Arbeit
Ein Mitbewerber hatte über zwei Jahre lang systematisch unser Produktsortiment, unsere visuelle Identität und sogar unsere Website-Texte kopiert. Wir hatten versucht, es kommerziell zu lösen, ohne Erfolg. BMC reichte eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein, und in weniger als drei Wochen erließ der Richter eine vorläufige Einstellungsverfügung. Der Mitbewerber zog die konfliktierenden Produkte innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist zurück. Ohne spezialisierte Beratung hätte dieser Prozess Jahre dauern können.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Konkrete Leistungen
Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs (LCD)
Geltendmachung zivilrechtlicher Klagen vor den Handelsgerichten: Unterlassung der Verhaltensweise, Berichtigung falscher Aussagen, Beseitigung von Auswirkungen und Schadensersatzklagen bei Verwechslungs-, Nachahmungs-, Verleumdungs-, Täuschungs- und Geschäftsgeheimnishandlungen.
Verteidigung vor der CNMC und der Europäischen Kommission
Vertretung in Sanktionsverfahren wegen kollusiver Praktiken und Missbrauch marktbeherrschender Stellung: Vorbereitung von Verteidigungsargumenten, Einreichung von Verpflichtungszusagen, Verhandlung von Vergleichsvereinbarungen und Berufung gegen Sanktionsentscheidungen.
Privatrechtliche Durchsetzung: Wettbewerbsschadensersatzklagen
Zivilrechtliche Schadensersatzklagen für durch Kartelle, Missbrauch marktbeherrschender Stellung und andere Wettbewerbsrechtsverstöße verursachte Schäden. Quantifizierung des Aufpreises, Weitergabe-Einrede und Vertretung in Schadensersatzprozessen.
Kronzeugenprogramm
Strategische Beratung zur Angemessenheit eines Antrags auf das CNMC-Kronzeugenprogramm: Expositionsanalyse, Antragsvorbereitung, Koordination mit Verfahren in anderen Rechtsordnungen und Verwaltung des Kooperationsprozesses.
Wettbewerbs-Compliance-Programm
Gestaltung und Implementierung von Wettbewerbsrecht-Compliance-Programmen: Wettbewerbspolitik, Schulung der Vertriebs- und Managementteams, Verfahren für Ausschreibungen und Mitbewerberkontakte sowie Überprüfung von Vertriebs- und Lieferverträgen.
Überprüfung von Vertriebs- und Lieferverträgen
Analyse von Vertikalvereinbarungen (Alleinvertrieb, Vertretung, Franchise, Alleinbelieferung) nach der Gruppenfreistellungsverordnung für Vertikalvereinbarungen (EU-Verordnung 2022/720) zur Identifizierung schwerwiegender Beschränkungen und Anpassung von Klauseln an rechtliche Grenzen.
Ergebnisse, die für sich sprechen
Einziehung eines gewerblichen Forderungsportfolios
92 % Portfolioeinziehung in 4 Monaten, mit außergerichtlichen Einigungen in 78 % der Fälle.
Umfassende arbeitsrechtliche Verteidigung für ein industrielles Unternehmen
100 % günstige Ergebnisse: 5 vorteilhafte Einigungen und 3 vollständig bestätigte Gerichtsurteile.
DSGVO-Compliance-Programm für eine Krankenhausgruppe: von der Untersuchung zur vollständigen Compliance
AEPD-Untersuchung ohne Sanktion abgeschlossen. Vollständige DSGVO-Compliance in allen Gruppenstandorten innerhalb von 6 Monaten erreicht.
Analysen und Perspektiven
Häufig gestellte Fragen
Starten Sie mit einer kostenlosen Analyse
Unser Spezialistenteam mit fundierter Kenntnis des spanischen und europäischen Marktes begleitet Sie von Anfang an.
Unlauterer Wettbewerb & Wettbewerbsrecht
Rechtsberatung
Erster Schritt
Starten Sie mit einer kostenlosen Analyse
Unser Spezialistenteam mit fundierter Kenntnis des spanischen und europäischen Marktes begleitet Sie von Anfang an.
Fordern Sie Ihre Analyse an
Das könnte Sie auch interessieren
Handelsrecht
Fachkundige handelsrechtliche Beratung zum Schutz Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihrer unternehmerischen Interessen.
Saber másCriminal Compliance
Unternehmens-Strafrechts-Compliance-Programme zur Befreiung oder Milderung der strafrechtlichen Haftung juristischer Personen nach Artikel 31 bis des Spanischen Strafgesetzbuches.
Saber másRechtsstreit & Schiedsgerichtsbarkeit
Vertretung und Strategie in zivil- und handelsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie nationaler und internationaler Schiedsgerichtsbarkeit für Unternehmen.
Saber más