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Beckham-Gesetz: Als Zuzügler 24 % Steuer in Spanien zahlen

Vollständiges Management des spanischen Sondersteuerregimes für Zuzügler: Berechtigung, Antragstellung und Optimierung.

24%
Pauschaler Einkommensteuersatz unter dem Beckham-Regime (gegenüber bis zu 47 % unter Standard-IRPF)
6 Jahre
Maximale Dauer des Sonderregimes ab dem Ankunftsjahr
30+ Nationalitäten
Verwaltete Zuzügler-Executives und Fachkräfte aus allen Herkunftsländern
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
Frist 6 Monate ab Tätigkeitsbeginn

Formular-149-Frist

Das Verpassen der Frist bedeutet den endgültigen Verlust des Regimes für diesen Arbeitnehmer

Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Weiß ein nach Spanien umziehender Executive, dass er mit 24 % statt bis zu 47 % besteuert werden könnte?

Wurde Formular 149 innerhalb der 6-Monats-Frist ab Tätigkeitsbeginn in Spanien eingereicht?

Ist das Vergütungspaket so strukturiert, dass befreite Zulagen und Sachleistungen maximiert werden?

Werden alle laufenden Compliance-Verpflichtungen — Formular 151, potenzielles Formular 720 — während der gesamten Regimedauer verfolgt?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unser Prozess zur Beantragung des Beckham-Gesetz-Zuzügler-Regimes

01

Berechtigungsprüfung

Wir analysieren, ob der Arbeitnehmer oder Executive alle Voraussetzungen erfüllt: in den vorangegangenen 5 Jahren kein spanischer Steueransässiger gewesen zu sein, die Umsiedlung aus einem Arbeitsvertrag oder einer Direktorenanstellung entstammt und alle anderen regulatorischen Bedingungen.

02

Antrag bei der AEAT

Wir bereiten Formular 149 (Wahl des Sonderregimes) innerhalb der 6-Monats-Frist ab Tätigkeitsbeginn vor und reichen es ein. Wir verwalten alle Anfragen oder Ersuchen der Steuerbehörde.

03

Vergütungsoptimierung

Wir gestalten eine Vergütungsstruktur, die den Regimevorteil maximiert: Sachleistungen, befreite Zulagen, Bonusplanung und variable Vergütung im rechtlichen Rahmen.

04

Jährliche Compliance

Wir reichen die Einkommensteuerklärung unter dem Sonderregime (Formular 151) ein, die Auslandsvermögenserklärung, wo erforderlich (Formular 720/DAC6), und beraten zu den Verpflichtungen während der gesamten Regimedauer.

Die Herausforderung

Das spanische Sonderregime für Zuzügler (allgemein als Beckham-Gesetz bekannt) bietet eine sehr vorteilhafte Besteuerung, aber seine korrekte Anwendung erfordert die Erfüllung strenger Voraussetzungen und eine präzise Prozessverwaltung von Anfang an. Fehler bei der Antragstellung, verpasste Fristen oder unzureichende Planung können den Vorteil zunichte machen oder erhebliche Steuerverbindlichkeiten erzeugen.

Unsere Lösung

Wir verwalten den gesamten Antrags- und Aufrechterhaltungsprozess für das Zuzügler-Regime: von der Berechtigungsprüfung bis zur jährlichen Steuererklärung. Wir optimieren die Vergütungsstruktur des umgezogenen Executives oder Fachkraft im rechtlichen Rahmen, um Steuereinsparungen zu maximieren.

Das Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF, Königliches Dekret 687/2005) ist das spanische Sondersteuerregime für Zuzügler, das berechtigten Personen ermöglicht, einen Pauschalsatz von 24 % auf spanisches Einkommen zu zahlen — anstatt progressiver Sätze bis zu 47 % — für das Ankunftsjahr und die folgenden fünf Steuerjahre. Seit der Reform von 2022 (Start-up-Gesetz, Ley 28/2022) wurde das Regime auf Selbstständige, Unternehmer und hochqualifizierte Fachkräfte ausgeweitet, die einen Antrag via Formular 149 innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsbeginn in Spanien stellen können.

Wir haben das Zuzügler-Regime für Executives und Fachkräfte aus mehr als 30 verschiedenen Nationalitäten verwaltet. Unser praktisches Wissen über die Regulierung und die Auslegungskriterien der AEAT gewährleistet eine sichere Anwendung und maximale Steuereinsparungen.

Warum das Beckham-Gesetz für die Gewinnung internationaler Führungstalente entscheidend ist

Spanische Unternehmen konkurrieren um internationale Führungstalente von einer gegenüber London oder Zürich benachteiligten Gehaltsposition aus. Das Zuzügler-Regime nach Art. 93 LIRPF kehrt diese Gleichung um: Es ermöglicht einem ausländischen Executive, sechs Jahre lang 24 % Steuer auf seine spanische Vergütung zu zahlen, gegenüber IRPF-Grenzsteuersätzen von über 47 % in Regionen wie Katalonien oder Andalusien. Das Problem ist, dass das Regime von Anfang an Präzision erfordert. Das Sechsmonatsfenster für die Einreichung von Formular 149 ab Tätigkeitsbeginn in Spanien ist zwingend: Das Verpassen bedeutet den endgültigen Verlust des Vorteils für dieses Steuerjahr.

Unser Prozess zur Beantragung des Beckham-Gesetz-Zuzügler-Regimes

Unser Steuerteam beginnt in der Einstellungsphase, bevor der Executive spanischen Boden betritt. Wir verifizieren die Berechtigungsvoraussetzungen: keine spanische Steuerpflicht in den vorangegangenen zehn Steuerjahren, Versetzung aus einem Arbeitsvertrag oder Direktorenanstellung, Tätigkeit in Spanien und keine inländische Residenzpflicht des Unternehmens. Wir bereiten Formular 149 vor und reichen es innerhalb der gesetzlichen Frist mit allen erforderlichen Belegen ein. Dann gestalten wir das Vergütungspaket zur Maximierung des Pauschalratevorteils.

Rechtsrahmen: Art. 93 LIRPF und das Start-up-Gesetz 2022

Das Zuzügler-Regime wird unter Art. 93 des Gesetzes 35/2006 (LIRPF) und in Art. 113 der IRPF-Vorschriften geregelt. Gesetz 28/2022 über Start-ups erweiterte seinen Anwendungsbereich erheblich: Ab 2023 können auch Selbstständige mit überwiegend ausländischen Kunden, Unternehmer mit einem innovativen Geschäftsprojekt und hochqualifizierte Fachkräfte, die für Start-ups arbeiten, das Regime wählen.

Konkrete Ergebnisse im Beckham-Gesetz-Management: Quantifizierte Steuereinsparungen

  • Jährliche Steuereinsparungen von 20.000 bis 80.000 EUR pro Executive je nach Vergütungsniveau, verglichen mit dem Standard-IRPF-Grenzsteuersatz.
  • Formular 149 innerhalb der Frist eingereicht, garantiert ab dem ersten Tätigkeitstag.
  • Vollständig dokumentiertes und optimiertes Vergütungspaket: Festgehalt, variable Vergütung, Sachleistungen und aufgeschobene Vergütung integriert.
  • Null Verbindlichkeiten mit der AEAT während der sechs Jahre der Regimedauer.
  • Austrittsplanung mindestens zwölf Monate im Voraus durchgeführt, um die Auswirkungen des Übergangs zurück zum Standardregime zu minimieren.

Das Beckham-Gesetz ist eines der wettbewerbsfähigsten Steuerregimes in Europa für die Gewinnung von Führungs- und Fachkräften. Die Reform des Start-up-Gesetzes von 2022 hat den Berechtigungsumfang erheblich erweitert.

Die Optimierung des Vergütungspakets ist das andere differenzierende Element unseres Services. Der Opting-in in das Regime reicht nicht aus: Die Vergütungsstruktur muss so gestaltet werden, dass ihre Wirkung maximiert wird. Der Satz von 24 % gilt für spanisches Einkommen, aber ausländisches Einkommen wird im Allgemeinen nicht in Spanien unter dem Sonderregime besteuert.

Die Planung des Ausstiegs aus dem Regime am Ende des sechsten Steuerjahres ist ein häufig übersehenes Element, das von Anfang an Aufmerksamkeit verdient. Der Übergang zum Standard-IRPF kann eine erhebliche Erhöhung der Steuerbelastung erzeugen, die sowohl der Executive als auch das Unternehmen antizipieren müssen.

Referenzen

Konkrete Ergebnisse im Beckham-Gesetz-Management: quantifizierte Steuereinsparungen

Als wir unseren CTO von London nach Madrid versetzten, kümmerte sich BMC um alles, vom NIE-Antrag bis zur Beckham-Gesetz-Wahl und der ersten Jahreserklärung. Der Prozess verlief reibungslos und die Steuereinsparungen entsprachen genau den Prognosen.

Nordstern Technologies Spain
Head of People

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Was unser Beckham-Gesetz-Service für Zuzügler umfasst

Berechtigungsprüfung

Vollständige Überprüfung des Wohnsitzverlaufs, Vertragstyps und der Tätigkeitsklassifizierung zur Bestätigung der Regimeberechtigung.

Formular-149-Antrag

Vorbereitung und Einreichung von Formular 149 innerhalb der gesetzlichen 6-Monats-Frist ab Tätigkeitsbeginn in Spanien.

Vergütungsgestaltung

Vergütungspaketgestaltung mit Gehalt, Sachleistungen, befreiten Zulagen und Optimierung der variablen Vergütung.

Jährliche Formular-151-Einreichung

Einkommensteuerklärung unter dem Sonderregime mit allen anwendbaren Wahlmöglichkeiten und Befreiungen.

Auslandsvermögensanalyse

Beurteilung der Formular-720- und DAC6-Verpflichtungen für außerhalb Spaniens gehaltene Vermögenswerte während der Regimedauer.

Austrittsplanung

Strategische Planung für den Übergang zurück zum Standard-IRPF am Ende des sechsjährigen Regimezeitraums.

Ansprechpartner

Lucia Mendez Ortega

Mitarbeiterin – Steuerabteilung

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Beckham-Gesetz-Zuzügler-Steuerregime

Das Regime gilt während des Steuerzeitraums, in dem der spanische Steueransitz erworben wird, und der folgenden fünf Jahre, für maximal sechs Jahre insgesamt. Die Voraussetzungen müssen während des gesamten Zeitraums aufrechterhalten werden.
Im spanischen Hoheitsgebiet erzieltes Einkommen wird zu einem Festsatz von 24 % bis zu 600.000 EUR pro Jahr besteuert (47 % auf den Überschuss). Im Ausland erzieltes Einkommen wird, mit bestimmten Ausnahmen, in Spanien nicht besteuert.
Nach der Reform von 2022 wurde das Regime erweitert und umfasst nun Selbstständige mit überwiegend ausländischen Kunden, Unternehmer mit einem vom Handelsamt genehmigten Projekt und hochqualifizierte Fachkräfte bei Start-up-Unternehmen.
Wenn während der Gültigkeit des Regimes der Arbeitnehmer eine Voraussetzung nicht erfüllt (z. B. durch Erwerb des Wohnsitzes in einer Steueroase), verliert er das Recht auf das Regime mit Wirkung zum Beginn des laufenden Steuerjahres und muss unter dem Standard-Einkommensteuerregime erklären.
Das Sonderregime ist mit bestimmten Abzügen und Regeln des Standardregimes unvereinbar. Wir analysieren von Fall zu Fall die Wechselwirkung mit den spanischen Doppelbesteuerungsabkommen, um die Gesamtsteuereffizienz zu optimieren.
Ja, dies ist eine häufige Situation in multinationalen Gruppen. Wir analysieren die Einkommensaufteilung entsprechend der in jeder Jurisdiktion ausgeübten Tätigkeit und optimieren die Vergütungsstruktur mit allen erforderlichen Compliance-Einreichungen.
Personen unter dem Beckham-Regime sind für die meisten Zwecke Nicht-Residenten und müssen im Allgemeinen Formular 720 (Auslandsvermögen) nicht einreichen. Bestimmte Umstände können jedoch partielle Verpflichtungen schaffen. Wir analysieren jeden Fall individuell.
Das spanische Digital-Nomaden-Visum, eingeführt unter dem Start-up-Gesetz von 2022, erlaubt es Fernarbeitern und Freiberuflern, in Spanien zu wohnen, während sie für ausländische Arbeitgeber oder Kunden arbeiten. Inhaber dieses Visums können das Zuzügler-Regime unter dem Beckham-Gesetz wählen und vom Festsatz von 24 % profitieren.
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Beckham-Gesetz / Zuzügler-Regime

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