Ir al contenido

Zweite-Chance-Gesetz 2026: Lassen Sie Ihre Schulden löschen und beginnen Sie neu

Lassen Sie Ihre Schulden rechtlich löschen und beginnen Sie neu. Spaniens Zweite-Chance-Gesetz erlaubt jeder natürlichen Person — Selbständigen, Angestellten, Rentnern, Bürgen — unbezahlte Schulden abzuschreiben, einschließlich teilweise bei der Steuerbehörde und Sozialversicherung. Die Urteile des Obersten Gerichtshofs vom Februar 2026 erweitern den Erlass öffentlicher Schulden erheblich.

85%
Durchschnittlich erlassene Schulden in abgeschlossenen Verfahren
6-14 Monate
Dauer von Antragstellung bis zum Erlass
100%
Erste 5.000 EUR öffentlicher Schulden pro Behörde erlassen
100%
Steuerzuschläge und Strafen vollständig erlassen (OG 2026)
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Mandanten

Aktualisierung Februar 2026: Spaniens Oberster Gerichtshof weitet Erlass öffentlicher Schulden aus

Zuschläge, Verzugszinsen sowie Bußgelder von Finanzamt und Sozialversicherung sind als nachrangige Forderungen vollständig erlassbar (STS 260/2026 und 254/2026).

Details ansehen →
Frist Urteile vom Februar 2026

Urteile des Obersten Gerichtshofs 2026

Steuerzuschläge, Verzugszinsen und Sozialversicherungsstrafen sind als nachrangige Forderungen vollständig erlassfähig — dies erweitert den realen Erlass öffentlicher Schulden erheblich

Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Haben Sie Schulden, die Sie nicht zurückzahlen können — Darlehen, Kreditkarten, Konsumkredite — und haben das Gefühl, es gibt keinen Ausweg?

Sind Sie auf ASNEF oder RAI gelistet, haben Lohn- oder Rentenpfändungen oder können kein normales Bankkonto eröffnen?

Haben Sie für ein Darlehen gebürgt, das nicht Ihres war, und werden nun gebeten, den vollen Betrag zu zahlen?

Tragen Sie Schulden aus einem geschlossenen Unternehmen, einer Scheidung oder einer Zeit, in der Ihr Einkommen nicht alles abdecken konnte?

Schulden Sie Geld an die Steuerbehörde oder Sozialversicherung und sehen keinen Weg, wieder auf Kurs zu kommen?

0 von 5 Fragen beantwortet

Für wen ist es gedacht

Für wen ist das Zweite-Chance-Gesetz gedacht?

Der Selbständige, der geschlossen hat

Schulden bei Banken, Lieferanten, dem Finanzamt und der Sozialversicherung aus einem Unternehmen, das nicht mehr existiert.

Der überschuldete Arbeitnehmer

Revolvierende Kreditkarten, Privatdarlehen und Verbraucherkredite, die sich nach einer veränderten Lebenssituation angehäuft haben.

Der gefangene Bürge

Sie haben für das Darlehen einer anderen Person gebürgt, und die Gläubiger fordern nun den vollen Betrag von Ihnen.

Die Familie nach der Scheidung

Gemeinsame Schulden aus der Ehe, die ein einzelnes Einkommen nicht tragen kann.

Der Rentner mit Pfändungen

Rente gepfändet wegen alter Schulden. Das Gesetz der zweiten Chance kann sie vollständig wiederherstellen.

Trifft eines dieser Profile auf Sie zu? Kostenloses Erstgespräch anfordern

Unser Ansatz

Der Prozess Schritt für Schritt: von der Beurteilung bis zum Erlass

01

Vollständige Berechtigungs- und Diagnosebeurteilung

Wir analysieren Ihre Situation im Detail: Art und Höhe jeder Schuld (privat und öffentlich), ob Sie Vermögenswerte besitzen, Ihre Beschäftigungs- und Familiensituation, ob Sie die guten-Glaubens-Anforderungen des TRLC erfüllen und ob Sie frühere Insolvenzverfahren hatten. Diese Diagnose bestimmt den geeignetsten Weg: BEPI nach Liquidation (der schnellste, wenn Sie keine Vermögenswerte haben) oder BEPI mit Zahlungsplan (wenn Sie Ihr Zuhause behalten möchten). Wir liefern vor Beginn eine Kosten-, Zeitplan- und erwartete Ergebnisschätzung.

02

Anmeldung der Insolvenz vor Gericht

Wir bereiten den Antrag auf ein Folgeinsolvenzverfahren vor dem zuständigen Handelsgericht vor und reichen ihn ein. Seit der Reform des Ley 1/2025 ist eine vorherige Insolvenzmediation in den meisten Fällen mit natürlichen Nichtunternehmenspersonen nicht mehr obligatorisch, was den Prozess vereinfacht und die Kosten reduziert. Wir nutzen die SEM-Plattform (Servicio Electrónico de Microempresas), wo anwendbar, um die elektronische Verarbeitung zu optimieren.

03

Insolvenzverfahren und Liquidations- oder Zahlungsphase

Wir verwalten das gesamte Verfahren vor Gericht: Einreichung von Aktiva- und Passiva-Plänen, Koordination mit dem Insolvenzverwalter und Überwachung der Liquidationsphase (die in Fällen ohne reale Vermögenswerte sehr kurz ist) oder des Zahlungsplans. Während des gesamten Verfahrens beraten wir Sie, welche Vermögenswerte geschützt sind — Ihr Gehalt über dem gesetzlichen Minimum, Ihr Hauptwohnsitz unter bestimmten Umständen — und welche betroffen sein können.

04

BEPI-Beschluss und Entfernung aus Kreditausfall-Registern

Wir beantragen beim Gericht den Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho. Der Gerichtsbeschluss hebt die erlassenen Schulden dauerhaft auf — kein Gläubiger kann sie je wieder geltend machen. Wir verwalten die Entfernung aus ASNEF, RAI und BADEXCUG und beraten Sie zu der 5-jährigen Übergangszeit und den Bedingungen, unter denen der Erlass endgültig wird.

Die Herausforderung

Hunderttausende von Menschen in Spanien stecken in Schulden fest, die sie nicht zurückzahlen können. Es sind nicht nur Selbständige mit gescheiterten Unternehmen: darunter sind auch Angestellte, die einen Familienkredit bürgt haben und jetzt die Schulden anderer bezahlen, Familien, die nach einer Trennung Konsumkredite angehäuft haben, Rentner mit Pfändungen ihrer Renten für alte Schulden und Arbeitnehmer, die ihren Job verloren haben und ihre Zahlungen nicht mehr leisten konnten. Sie sind auf ASNEF gelistet, können kein Bankkonto eröffnen, können keine Wohnung auf ihren eigenen Namen mieten und haben das Gefühl, dass die Schulden sie lebenslang verfolgen werden. Das Schlimmste: Die meisten wissen nicht, dass ein rechtlicher Mechanismus existiert, um diese Schulden dauerhaft zu löschen. Das Zweite-Chance-Gesetz gilt seit 2015, aber mangelndes Bewusstsein, wahrgenommene Komplexität und die irrtümliche Überzeugung, es sei nur für Unternehmer gedacht, halten Tausende davon ab, es zu nutzen.

Unsere Lösung

Wir verwalten den gesamten Prozess des Zweite-Chance-Gesetzes von Anfang bis Ende. Wir beurteilen Ihre Situation, bestimmen, welche Schulden in welchem Umfang erlassen werden können — einschließlich teilweisem Erlass von Steuerbehörden- und Sozialversicherungsschulden nach den Urteilen des Obersten Gerichtshofs vom Februar 2026 —, bearbeiten das Folgeinsolvenzverfahren vor Gericht und beantragen den BEPI (Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho — Befreiung von unerfüllten Verbindlichkeiten). Am Ende des Verfahrens werden erlassene Schulden mit der Wirkung der Rechtskraft aufgehoben. Wir verwalten auch die Entfernung aus ASNEF, RAI und anderen Kreditausfall-Registern. Was uns unterscheidet: Als Full-Service-Beratungsunternehmen (Steuer-, Arbeits- und Rechtssachverständige) koordinieren wir Ihr Insolvenzverfahren mit Ihrer Steuer-, Beschäftigungs- und Vermögenssituation — etwas, das ein Büro, das sich nur mit Zweite-Chance-Fällen befasst, nicht bieten kann.

Das Zweite-Chance-Gesetz Spaniens (Buch III des Texto Refundido de la Ley Concursal, TRLC, Art. 486–502) ist der rechtliche Mechanismus, der zahlungsunfähigen natürlichen Personen — Selbständigen, Angestellten, Rentnern und Bürgen — ermöglicht, die gerichtliche Aufhebung ihrer unbezahlten Schulden durch den Vorteil der Befreiung von unerfüllten Verbindlichkeiten (BEPI — Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho) zu erhalten. Nach den Urteilen des Spanischen Obersten Gerichtshofs vom Februar 2026 (STS 260/2026 und 254/2026) erstreckt sich der Erlass nun auf Zuschläge, Zinsen und Strafen gegenüber der Steuerbehörde und Sozialversicherung ohne jegliche Obergrenze, was die für Personen mit öffentlichen Schulden verfügbare Entlastung erheblich erweitert. Der Zugang zum BEPI erfordert die Erfüllung der Guten-Glaubens-Anforderungen des Artikels 487 TRLC und die Durchführung entweder einer Liquidation verfügbarer Vermögenswerte oder eines Zahlungsplans.

Für wen ist das Zweite-Chance-Gesetz gedacht?

Das Zweite-Chance-Gesetz ist nicht nur für Unternehmensinhaber. Es gilt für jede natürliche Person, die ihre Schulden nicht zurückzahlen kann. Es wird durch das TRLC (Texto Refundido de la Ley Concursal — Konsolidiertes Insolvenzgesetz) geregelt, und sein technisches Instrument ist der BEPI (Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho): Schulden, die das Gericht als erlassen erklärt, hören rechtlich auf zu existieren — keiner dieser Gläubiger kann sie je wieder geltend machen.

Der Selbständige, der sein Unternehmen geschlossen hat. Das bekannteste Profil: Einzelunternehmer und individuelle Unternehmer, die Schulden aus einer nicht mehr existierenden Tätigkeit tragen. Schulden gegenüber Banken, Lieferanten, der Steuerbehörde und Sozialversicherung. Für sie ermöglicht das Zweite-Chance-Gesetz den Erlass der meisten dieser Schulden, damit sie ohne diese Bürde neu beginnen können.

Der überschuldete Angestellte. Konsumkredite, revolvierende Kreditkarten, Privatkredite und Kleinstkredite, die sich nach einem Jobverlust, einer Krankheit oder einer veränderten Lebensumstand angehäuft haben. Angestellte können auf genau dieselbe Weise einen Antrag stellen wie Selbständige — und ihre Fälle werden oft schneller gelöst, weil es keine Unternehmensaktiva zum Liquidieren gibt.

Der gefangene Bürge. Sie haben für ein Darlehen eines Familienmitglieds, eines Geschäftspartners oder eines Unternehmens gebürgt, und Gläubiger fordern nun die gesamte Schuld von Ihnen. Viele Bürgen wissen nicht, dass sie in eigenem Recht einen Antrag nach dem Zweite-Chance-Gesetz stellen können — die Verfahren sind unabhängig von denen des Hauptschuldners.

Die Familie nach der Scheidung. Gemeinsame Schulden aus der Ehe (gemeinsame Hypothek, gemeinsam unterzeichnete Darlehen, Zusatzkarten), die ein einzelnes Einkommen nicht aufrechterhalten kann. Jeder Ehepartner kann unabhängig voneinander sein eigenes Verfahren einleiten.

Der Rentner mit Pfändungen. Menschen, die mit gepfändeter Rente für Schulden aus Jahren zuvor leben. Das Zweite-Chance-Gesetz kann die Pfändungen stoppen und nach dem Erlass 100 % der Rente wiederherstellen.

Die Berechtigungsanforderungen sind primär in der Natur des guten Glaubens: keine Verurteilung wegen Wirtschaftsdelikten in den letzten 10 Jahren, keine Ablehnung eines geeigneten Stellenangebots in den zwölf Monaten vor dem Antrag und kein früherer BEPI in den letzten zehn Jahren. Juristische Personen (SL, SA, Genossenschaften) können keinen Antrag stellen — für sie gibt es ordentliche Insolvenzverfahren. Die Unterscheidung ist wichtig: Wenn Sie als natürliche Person im Selbständigenregime tätig waren, sind Sie ein Kandidat.

Öffentliche Schulden: Was 2026 bei der Steuerbehörde und Sozialversicherung erlassen werden kann

Bis zur Reform 2022 waren Schulden gegenüber der Steuerbehörde (AEAT) und Sozialversicherung (TGSS) vollständig vom Zweite-Chance-Gesetz ausgeschlossen. Die Reform führte einen teilweisen Erlass öffentlicher Schulden ein, und die Urteile des Obersten Gerichtshofs 260/2026 und 254/2026 (Februar 2026) haben den realen Umfang dieses Erlasses erheblich erweitert.

Ordentliche und privilegierte Forderungen: Für jede Behörde (unabhängig gezählt) werden 100 % der ersten 5.000 EUR erlassen, und 50 % des Teilbetrags zwischen 5.000 EUR und 10.000 EUR. Ordentliche und privilegierte Forderungen über 10.000 EUR pro Behörde bleiben vollstreckbar.

Nachrangige Forderungen (Update 2026): Zuschläge, Verzugszinsen und Steuer- oder Sozialversicherungsstrafen sind nachrangige Forderungen und vollständig erlassfähig, ohne Obergrenze. Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass diese Posten nicht den 5.000 EUR/10.000 EUR-Schwellenwerten unterliegen. Für viele Selbständige, die über mehrere Steuerjahre hinweg Zuschläge angehäuft haben, macht dies einen Unterschied von Tausenden von Euro.

Steuerhaftungsableitung: Der Oberste Gerichtshof hat auch klargestellt, dass die Steuerhaftungsableitung (wo die Steuerbehörde die Schulden eines Unternehmens persönlich von seinem Direktor fordert) nicht als automatisches Veto gegen den Erlass eingesetzt werden kann. Jeder Fall wird individuell beurteilt.

Praktisches Beispiel: María, Selbständige, 65.000 EUR Gesamtschuld

PostenBetragErlassfähig?Erlassener Betrag
Bankdarlehen35.000 EURJa (100 %)35.000 EUR
Kreditkarten8.000 EURJa (100 %)8.000 EUR
Lieferantenschulden4.000 EURJa (100 %)4.000 EUR
AEAT — Steuerbetrag (ordentlich)8.000 EURTeilweise6.500 EUR
AEAT — Zuschläge und Strafen (nachrangig)4.000 EURJa (100 %)4.000 EUR
TGSS — Beiträge (ordentlich)4.000 EURTeilweise4.000 EUR
TGSS — Zuschläge (nachrangig)2.000 EURJa (100 %)2.000 EUR
Gesamt65.000 EUR63.500 EUR (97,7 %)

In diesem Beispiel erlässt María 63.500 EUR von 65.000 EUR Gesamtschuld. Nur 1.500 EUR nicht-erlassfähige öffentliche Schulden verbleiben.

Der Prozess Schritt für Schritt: von der Beurteilung bis zum Erlass

Das Verfahren hat zwei mögliche Wege nach dem TRLC:

BEPI nach Liquidation (der häufigste): Der Schuldner durchläuft ein Insolvenzverfahren, verfügbare Vermögenswerte werden liquidiert (in Fällen ohne reale Vermögenswerte ist diese Phase sehr kurz), und am Ende gewährt das Gericht den Erlass des Restes. Dies ist der schnellste Weg für Personen ohne bedeutende Vermögenswerte.

BEPI mit Zahlungsplan: Der Schuldner legt einen tragfähigen 3-jährigen Zahlungsplan (verlängerbar auf 5 Jahre) vor, und wenn er erfüllt wird, erhält er am Ende den Erlass der verbleibenden Verbindlichkeiten. Dieser Weg erfordert keine Liquidation von Vermögenswerten und ist die geeignete Wahl, wenn der Schuldner sein Zuhause oder ein anderes Gut behalten möchte.

Verfahrensvereinfachung (Ley 1/2025)

Seit dem Inkrafttreten des Ley 1/2025 sind vorherige Insolvenzmediation und außergerichtliche Zahlungsvereinbarungsversuche in den meisten Fällen mit natürlichen Nichtunternehmenspersonen nicht mehr obligatorisch. Dies vereinfacht den direkten Zugang zu Folgeinsolvenzverfahren, reduziert Kosten und verkürzt Zeitpläne.

Typische Zeitpläne

  • Unkomplizierte Fälle (keine Vermögenswerte, hauptsächlich private Schulden): 6-8 Monate
  • Fälle mit erheblichen öffentlichen Schulden: 8-12 Monate
  • Fälle mit zu liquidierenden Vermögenswerten oder einem Zuhause: 10-14 Monate

Nach dem Zweite-Chance-Gesetz: Ihr Finanzleben wiederaufbauen

Der BEPI ist nicht das Ende — er ist der Beginn eines neuen Kapitels. Der Gerichtsbeschluss hebt die erlassenen Schulden mit endgültiger Wirkung auf, aber es gibt einen 5-jährigen Überwachungszeitraum, während dem der Erlass widerrufen werden kann, wenn Ihre finanzielle Situation sich erheblich verbessert und Sie keinen angemessenen Teil zur Gläubigerzahlung aufwenden.

Entfernung aus Kreditausfall-Registern

Vom BEPI betroffene Gläubiger sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten innerhalb der festgelegten Frist aus ASNEF, RAI und anderen Registern zu entfernen. In der Praxis halten sich manche nicht daran und die Entfernung muss förmlich beantragt werden. Wir verwalten diesen Prozess und reichen gegebenenfalls Beschwerden bei der AEPD ein. Die sofortige Wirkung: Sie können ein Bankkonto eröffnen, einen Telefonvertrag unterzeichnen und in Ihrem eigenen Namen mieten.

Zugang zu Finanzierung

Ihre Kredithistorie wird nicht automatisch wieder aufgebaut, aber die Situation verbessert sich rasch. Die meisten Menschen, die den BEPI erhalten, können innerhalb von 12-18 Monaten auf grundlegende Finanzierung zugreifen.

Ein neues Unternehmen gründen

Sie können sich unmittelbar nach dem BEPI als Selbständiger registrieren oder ein Unternehmen gründen — es gibt keine Disqualifizierungsfrist. Um das persönliche Risiko in Zukunft zu minimieren, empfiehlt sich der Betrieb durch eine GmbH, wenn der Umfang es rechtfertigt, die Trennung von persönlichem und Unternehmensvermögen und die Gestaltung einer soliden Struktur von Tag eins an.

Steuerliche Auswirkung der Abschreibung

Die erlassene Schuld kann in der Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem der BEPI gewährt wird, steuerliche Auswirkungen haben. Die verbindliche Entscheidung DGT V0195-21 legt die Bedingungen fest, unter denen die Abschreibung in Zweite-Chance-Verfahren keine steuerpflichtigen Kapitalgewinne generiert. Unser Steuerteam analysiert diesen Aspekt als Teil des Service.

Welche Schulden werden erlassen

Referenztabelle Schuldenerlass

Kurzübersicht: Welche Schulden das Gesetz der zweiten Chance erlässt und in welchem Umfang.

Schuld Erlassbar
Bankdarlehen JA
Kreditkarten JA
Lieferanten und Verbraucherkredite JA
Finanzamt (AEAT) — erste EUR 5.000 JA
Finanzamt (AEAT) — Tranche EUR 5.000–10.000 TEILWEISE
Finanzamt (AEAT) — Zuschläge und Strafen JA
Sozialversicherung (TGSS) — erste EUR 5.000 JA
Sozialversicherung (TGSS) — Tranche EUR 5.000–10.000 TEILWEISE
Sozialversicherung (TGSS) — Zuschläge JA
Kindesunterhalt NEIN
Strafrechtliche Bußgelder NEIN
Hypothek auf Erstwohnsitz VARIABEL

Gemäß TRLC und STS 260/2026, 254/2026. Zuschläge und Bußgelder sind nachrangige Forderungen, die ohne Obergrenze vollständig erlassbar sind.

Realer Fall

Reales Beispiel: Schulderlass

María, Selbständige, EUR 65.000 Gesamtschuld — tatsächliches Ergebnis unter Anwendung von STS 260/2026 und 254/2026.

Gesamtschuld EUR 65.000
Erlassene Schulden EUR 63.500 (97,7 %)
Verbleibende Schulden EUR 1.500 (2,3 %)

Aufschlüsselung nach Posten

Bankdarlehen EUR 35.000 100 %
Kreditkarten EUR 8.000 100 %
Lieferantenschulden EUR 4.000 100 %
AEAT — Steuergrundbetrag EUR 8.000 81 %
AEAT — Zuschläge/Bußgelder EUR 4.000 100 %
TGSS — Beiträge EUR 4.000 100 %
TGSS — Zuschläge EUR 2.000 100 %
Ihren Erlass berechnen →

Kostenlose unverbindliche Erstberatung — wir sagen Ihnen genau, was in Ihrem Fall erlassen werden kann.

Referenzen

Reales Beispiel: Schulderlass

Ich habe fünf Jahre lang die Schulden aus dem Café getragen, das ich während der Pandemie schließen musste. Die Steuerbehörde, die Bank, der Gerätelieferant — ich schuldete mehr als 80.000 EUR und war auf ASNEF gelistet. Ich konnte nicht einmal ein Konto eröffnen, um Zahlungen für die Arbeit zu erhalten, die ich aufnahm. BMC erklärte mir, dass die meisten dieser Schulden legal erlassen werden konnten. In weniger als einem Jahr wurde der Erlass gewährt, die Bank entfernte meine ASNEF-Eintragung und ich konnte ein normales Konto eröffnen. Jetzt habe ich ein kleines Catering-Unternehmen, das gut läuft. Es gibt ein Leben nach den Schulden.

MG Catering & Eventos
Selbständig

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Was unser Service umfasst

Berechtigungs- und Tragbarkeitsbeurteilung

Vollständige Analyse Ihrer Situation: Art, Betrag und Alter jeder Schuld, Einhaltung der TRLC-Guten-Glaubens-Anforderungen, Bewertung verfügbarer Vermögenswerte und Bestimmung des geeignetsten Weges (BEPI nach Liquidation oder BEPI mit Zahlungsplan). Umfasst Kosten-, Zeitplan- und erwartete Ergebnisschätzung.

Folgeinsolvenzverfahren

Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf Folgeinsolvenzverfahren vor dem zuständigen Handelsgericht, unter Nutzung der SEM-Plattform, Koordination mit dem Insolvenzverwalter und Überwachung der Liquidationsphase oder des Zahlungsplans.

BEPI-Antrag (Schulderlass)

Vorbereitung und Einreichung beim Gericht des Antrags auf den Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho, einschließlich Guten-Glaubens-Dokumentation, genaue Quantifizierung jeder erlassfähigen Schuld und Nachverfolgung bis zum gerichtlichen Erlassbeschluss.

Entfernung aus Kreditausfall-Registern (ASNEF, RAI)

Bearbeitung von Datenlöschungsanfragen bei allen Kreditausfall-Registern, auf denen Sie aufgrund erlassener Schulden aufgelistet sind, einschließlich formeller Beschwerden gegen Gläubiger, die innerhalb der gesetzlichen Frist nicht konform sind.

Steuer- und Beschäftigungskoordination

Beratung zur steuerlichen Auswirkung des Erlasses (Einkommensteuererklärung der Abschreibung, verbindliche Entscheidung DGT V0195-21), Koordination der Abmeldung als Selbständiger, wo anwendbar, und Planung der Rückkehr zur Wirtschaftstätigkeit.

Ansprechpartner

Raúl Herrera García

Of Counsel – Insolvenzrecht

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Zweite-Chance-Gesetz

Jede natürliche Person, die ihre Schulden nicht zurückzahlen kann: Selbständige mit geschlossenen Unternehmen, überschuldete Angestellte, Rentner mit Pfändungen, Bürgen, die die Schulden anderer bezahlen, Familien nach einer Scheidung oder einem Jobverlust. Es ist nicht nur für Unternehmensinhaber — es ist für jede Person mit unüberwindlichen Schulden. Die Hauptanforderungen sind guter Glaube: keine Verurteilung wegen Wirtschaftsdelikten in den letzten 10 Jahren, keine Ablehnung eines geeigneten Stellenangebots und kein früherer BEPI in den letzten zehn Jahren. Juristische Personen (SL, SA) können keinen Antrag stellen — für sie gibt es ordentliche Insolvenzverfahren.
Ja. Das Zweite-Chance-Gesetz gilt für jede natürliche Person, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus. Viele Angestellte häufen Schulden aus Konsumkrediten, Kreditkarten, Privatkrediten, schiefgelaufenen Bürgschaften oder Schulden aus einer früheren Ehe an. Wenn Sie diese Schulden aus Ihrem aktuellen Einkommen nicht zurückzahlen können und die Guten-Glaubens-Anforderungen erfüllen, können Sie einen Antrag stellen. Tatsächlich werden Angestelltenfälle oft schneller gelöst, weil es im Allgemeinen keine Unternehmensaktiva zum Liquidieren gibt.
Die meisten privaten Schulden werden erlassen: Bankdarlehen, Kreditkarten, Privatkredite, Schulden gegenüber Lieferanten, Konsumkredite, Schulden gegenüber Privatpersonen und Kleinstkredite. Öffentliche Schulden (Steuerbehörde und Sozialversicherung) werden innerhalb gesetzlicher Grenzen teilweise erlassen, die der Oberste Gerichtshof im Februar 2026 klargestellt hat. Bestimmte Schulden können nie erlassen werden: Kindesunterhalt, Strafgeldbußen und Schulden aus Betrug. Hypotheken auf den Hauptwohnsitz haben eine spezifische Behandlung, abhängig davon, ob eine Zwangsvollstreckung läuft.
Für jede Behörde (getrennt gezählt): 100 % der ersten 5.000 EUR werden erlassen, und 50 % des Teilbetrags zwischen 5.000 EUR und 10.000 EUR. Über 10.000 EUR pro Behörde hinaus sind die verbleibenden ordentlichen und privilegierten Forderungen nicht erlassfähig. Die Urteile des Obersten Gerichtshofs vom Februar 2026 (STS 260/2026 und 254/2026) bestätigten jedoch, dass Zuschläge, Verzugszinsen und Steuerstrafen — die nachrangige Forderungen sind — vollständig ohne Obergrenzen erlassen werden können. Dies erhöht den realen Erlass öffentlicher Schulden erheblich.
Die Urteile 260/2026 und 254/2026 haben drei Schlüsselfragen gelöst, die Rechtsunsicherheit verursachten. Erstens: Zuschläge, Verzugszinsen und Strafen der Steuerbehörde und Sozialversicherung sind nachrangige Forderungen und vollständig erlassfähig, ohne Betragsbegrenzung. Zweitens: Die Erlassgrenzen (5.000 EUR / 10.000 EUR) gelten nur für ordentliche und privilegierte Forderungen jeder Behörde, nicht für nachrangige Forderungen. Drittens: Die Steuerhaftungsableitung kann nicht als automatisches Veto gegen den Erlass eingesetzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Gesamtbetrag der erlassfähigen öffentlichen Schulden wesentlich größer ist als das, was bisher angewendet wurde.
Das hängt von Ihrer spezifischen Situation ab. Wenn Sie mieten, ist die Immobilie unberührt. Wenn Sie sie mit einer Hypothek besitzen und die Zahlungen aktuell sind, können Sie sie in vielen Fällen behalten, indem Sie einen Zahlungsplan einreichen, der zukünftige Hypothekenraten einschließt. Wenn bereits Vollstreckungsverfahren laufen, kann die Insolvenz die Vollstreckung vorübergehend aussetzen, aber nicht dauerhaft verhindern, wenn die Hypothekenschuld nicht zurückgezahlt werden kann. Wenn Sie es schuldfrei besitzen, gibt es teilweisen Schutz, aber es kann bei der Liquidation betroffen sein, abhängig von seinem Wert.
Bürgen gehören zu den Profilen, die am meisten vom Zweite-Chance-Gesetz profitieren. Wenn Sie für ein Darlehen gebürgt haben — für ein Familienmitglied, ein Unternehmen, einen Geschäftspartner — und die Gläubiger nun die gesamte Schuld von Ihnen fordern, können Sie als natürliche Person einen Antrag stellen, um diese Schuld zu erlassen. Bürge zu sein, schließt Sie nicht vom Verfahren aus. Der Erlass des Bürgen berührt den Hauptschuldner nicht und umgekehrt — es sind unabhängige Verfahren.
Die Kosten hängen von der Komplexität des Falls ab: Anzahl der Gläubiger, Vorhandensein von Vermögenswerten, ob erhebliche öffentliche Schulden vorhanden sind und der gewählte Weg. Das vereinfachte Verfahren über die SEM-Plattform hat sehr niedrige Gerichtskosten. Was die Dauer betrifft, können unkomplizierte Fälle (keine Vermögenswerte, hauptsächlich private Schulden) in 6-8 Monaten gelöst werden; komplexere Fälle mit zu liquidierenden Vermögenswerten können 12-14 Monate dauern. Wir bieten Zahlungserleichterungen und liefern während der kostenlosen Erstbeurteilung eine detaillierte Kosten- und Zeitplanschätzung.
Ja. Sobald der BEPI gewährt wird, können Sie sich als Selbständiger registrieren, ein Unternehmen gründen und normal operieren. Es gibt keine Disqualifizierungsfrist. Was Kredite betrifft, bereinigt der Erlass Ihre ASNEF- und RAI-Einträge, aber Ihre Kredithistorie wird nicht automatisch wieder aufgebaut. In der Praxis können die meisten Menschen, die den BEPI erhalten, innerhalb von 12-18 Monaten nach dem Erlass auf grundlegende Finanzierung zugreifen.
Wenn Sie bereits Rentenpfändungen haben, kann das Zweite-Chance-Verfahren sie stoppen, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Vor Eröffnung des Verfahrens gepfändete Beträge werden nicht zurückerstattet, aber zukünftige Rentenpfändungen hören für Schulden auf, die in der Insolvenz enthalten sind. Nach Erhalt des BEPI verschwinden die erlassenen Schulden und damit jede Grundlage für die Pfändung Ihrer Rente für diese Schulden.
Das ist eine häufige Situation. Wenn Sie gemeinsame Schulden mit Ihrem früheren Partner haben (gemeinsame Hypothek, gemeinsam unterzeichnete Darlehen, Zusatzkarten), können Sie einen Antrag nach dem Zweite-Chance-Gesetz in Ihrem eigenen Namen stellen. Der Erlass, den Sie erhalten, befreit Ihren früheren Partner nicht von seinem Anteil der Schuld — Gläubiger können weiterhin gegen ihn klagen. Aber er befreit Sie von diesen gemeinsamen Schulden. Wenn beide zahlungsunfähig sind, kann jeder unabhängig voneinander sein eigenes Zweite-Chance-Verfahren einleiten.
Ja — tatsächlich ist das Scheitern einer außergerichtlichen Zahlungsvereinbarung das häufigste Verfahrenstor zu Folgeinsolvenzverfahren und dem BEPI-Antrag. Wenn Sie bereits einen Insolvenzmediation durchlaufen haben und die Gläubiger die Vereinbarung nicht angenommen haben, befinden Sie sich in einer günstigen Verfahrensposition, um direkt eine Folgeinsolvenz zu beantragen. Darüber hinaus ist seit dem Ley 1/2025 der vorherige Versuch in vielen Fällen mit natürlichen Nichtunternehmenspersonen nicht mehr obligatorisch.
Die Gewährung des BEPI verpflichtet die betroffenen Gläubiger, Ihre Daten aus ASNEF, RAI, BADEXCUG und anderen Kreditausfall-Registern innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu entfernen. Wenn sie dies nicht tun, können Sie die AEPD anrufen. Wir verwalten diesen Prozess als Teil des Service, einschließlich formeller Beschwerden gegen nicht konforme Stellen.
Gescheiterte Zweite-Chance-Verfahren haben typischerweise drei Ursachen: Der Antrag wurde eingereicht, ohne die Guten-Glaubens-Anforderungen zu erfüllen (das Gericht lehnt ihn ab), der falsche Weg wurde für das Schuldnerprofil gewählt (Liquidation versus Zahlungsplan), oder die Dokumentation war unvollständig, was zu unbestimmten Verzögerungen führte. Bei BMC identifiziert die Erstbeurteilung genau, wo das frühere Verfahren gescheitert ist und wie es korrigiert werden kann. Zusätzlich koordinieren wir als Full-Service-Beratungsunternehmen Ihr Verfahren mit Ihrer Steuer- und Beschäftigungssituation.
Das Verfahren wird überwiegend elektronisch über die SEM-Plattform und die elektronischen Einreichungssysteme der Gerichte abgewickelt. In den meisten Fällen müssen Sie nicht persönlich vor Gericht erscheinen — wir verwalten alle Verfahren und halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden. Wir bedienen Mandanten in ganz Spanien per Videokonferenz und persönlich in unseren Büros.
Erster Schritt

Starten Sie mit einer kostenlosen Analyse

Unser Spezialistenteam mit fundierter Kenntnis des spanischen und europäischen Marktes begleitet Sie von Anfang an.

Zweite-Chance-Gesetz für Privatpersonen

Legal

Erster Schritt

Starten Sie mit einer kostenlosen Analyse

Unser Spezialistenteam mit fundierter Kenntnis des spanischen und europäischen Marktes begleitet Sie von Anfang an.

25+
años de experiencia
5
oficinas en España
500+
clientes atendidos

Fordern Sie Ihre Analyse an

Wir antworten innerhalb von 4 Geschäftsstunden

Oder rufen Sie uns direkt an: +34 910 917 811

Anrufen Kontakt