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Hochwertige Beratung für Spaniens Beschäftigungs- und HR-Sektor

Wir beraten Zeitarbeitsfirmen, Personalvermittlungen, HR-Outsourcing-Unternehmen und PEOs zu spanischem Arbeitsrecht, ERE/ERTE-Verfahren, Tarifverhandlungen und Inspektionen der Arbeitsaufsichtsbehörde.

5.894
empresas activas en España
248.176
trabajadores afiliados (SS)
8.5B€
facturación anual (INE)
47,6%
supervivencia a 5 años
3,4%
margen bruto del sector
8,0%
cuota empresarial en la UE

Quelle: cifex · Seguridad Social · INE EEE · INE DIRCE

40+
beratene Zeitarbeitsfirmen und Personalunternehmen
12.000+
über die Gehaltsabrechnung verwaltete Vermittlungsarbeitnehmer
95%
günstige Ergebnisse in Verfahren der Arbeitsaufsichtsbehörde

Spaniens Beschäftigungsdienstleistungssektor – bestehend aus Zeitarbeitsfirmen (ETTs), Personalvermittlungen, HR-Outsourcing-Unternehmen und Professional Employer Organizations (PEOs) – konzentriert rund 5.900 aktive Unternehmen und beschäftigt direkt mehr als 248.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, eine Zahl, die nur einen Bruchteil der Millionen von Arbeitnehmern darstellt, die diese Unternehmen im Auftrag ihrer Mandanten verwalten. Mit aggregierten Umsätzen von 8,5 Milliarden Euro, einer Fünf-Jahres-Überlebensrate von 47,6 % und Bruttomargen von nur 3,4 % sind die Betreiber auf eine enge Kontrolle der Arbeits-, Steuer- und Regulierungskosten als Haupthebel der Rentabilität angewiesen.

Die spanische Arbeitsaufsichtsbehörde hat Durchsetzungskampagnen gegen unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung, fingierte Arbeitsgenossenschaften und fehlklassifizierte Beschäftigungsverhältnisse intensiviert, was das Risiko für Betreiber ohne ordnungsgemäße Rechtsunterstützung erheblich erhöht. Gesetz 14/1994 über ETTs, das Beschäftigungsgesetz (RDL 3/2015), Branchenkollektivverträge und Datenschutzgesetzgebung schaffen gemeinsam ein Compliance-Umfeld, das eine ständige Überwachung erfordert.

Bei BMC beraten wir ETTs, Auswahlагентuren, BPO-Firmen und PEOs zu ihrem gesamten rechtlichen, beschäftigungs- und steuerrechtlichen Bedarf. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erlangung und Erneuerung von Verwaltungsgenehmigungen zum Betrieb als ETT, Verhandlung und Anwendung von Kollektivverträgen, Management von ERTE- und ERE-Prozessen sowie Gehaltsabrechnung für Vermittlungsarbeitnehmer.

Datenschutz-Compliance ist ein kritischer Bereich in einem Sektor, der Beschäftigungs- und biometrische Daten in großem Umfang verarbeitet. Wir beraten bei der Ausarbeitung von DSGVO-vorgeschriebenen Verarbeitungsverzeichnissen, der Strukturierung von Verträgen mit Mandantenunternehmen als Auftragsverarbeiter, der Verwaltung internationaler Datentransfers innerhalb multinationaler Gruppen und der Behandlung von Sicherheitsverletzungsmeldungen innerhalb der von der Aufsichtsbehörde verlangten 72-Stunden-Frist.

Glossar

Branchenbegriffe

EU-KI-Gesetz (AI Act)

Der EU-Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (Verordnung EU 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende gesetzliche Regelwerk für künstliche Intelligenz. Es klassifiziert KI-Systeme nach Risikostufen, legt Pflichten für Entwickler, Betreiber und Importeure fest und sieht Bußgelder von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Umsatzes für die schwerwiegendsten Verstöße vor. Es trat im August 2024 in Kraft, mit gestaffelten Compliance-Fristen bis 2027.

Jahresabschluss (Cuentas Anuales)

Die Cuentas Anuales sind die gesetzlichen Jahresabschlussunterlagen, die alle spanischen Unternehmen jährlich erstellen, genehmigen und beim Handelsregister einreichen müssen. Sie umfassen die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, den Kapitalflussrechnung (für größere Unternehmen) und den Anhang.

Schiedsverfahren und Mediation in Spanien

Spanien verfügt über einen gut entwickelten Rahmen für alternative Streitbeilegung (ADR). Schiedsverfahren werden durch das Ley 60/2003 de Arbitraje (basierend auf dem UNCITRAL-Modellgesetz) geregelt und bieten ein verbindliches, privates Verfahren mit vollstreckbaren Schiedssprüchen. Mediation in Zivil- und Handelssachen wird durch das Ley 5/2012 geregelt. Spanien ist Unterzeichnerstaat des New Yorker Übereinkommens (1958), das die internationale Vollstreckung spanischer Schiedssprüche in über 170 Ländern ermöglicht.

Autónomo — Selbstständige in Spanien

Ein Autónomo ist eine selbstständig tätige natürliche Person in Spanien, die eine wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausübt. Autónomos müssen sich beim AEAT für steuerliche Zwecke und bei der Sozialversicherung (RETA-Regime) registrieren, vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen und Umsatzsteuererklärungen einreichen sowie monatliche Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

B2B-E-Invoicing in Spanien

B2B-E-Invoicing (facturación electrónica entre empresas) in Spanien ist das System, mit dem Handelsrechnungen zwischen Unternehmen in einem strukturierten digitalen Format erstellt, gesendet und empfangen werden. Spanien verpflichtet zur B2B-E-Rechnung durch das Ley Crea y Crece (Gesetz 18/2022), mit einer gestaffelten Einführung für alle Unternehmen, die sich beim Verifactu/Tbai-System registrieren und interoperable E-Rechnungsformate verwenden müssen.

Business Continuity und Disaster Recovery (BCP/DRP)

Business Continuity Planning (BCP) und Disaster Recovery Planning (DRP) sind komplementäre Rahmenwerke, die Organisationen ermöglichen, kritische Betriebsabläufe fortzuführen und Systeme nach störenden Ereignissen wiederherzustellen. BCP befasst sich mit der umfassenderen organisatorischen Reaktion auf Störungen; DRP konzentriert sich speziell auf die Wiederherstellung von IT-Systemen und Daten. Zusammen bilden sie das operative Resilienz-Fundament, das von ISO 22301 gefordert und von NIS2 und DORA für regulierte Unternehmen vorgeschrieben wird.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Zeitarbeitsfirmen müssen eine Verwaltungsgenehmigung von der zuständigen Arbeitsbehörde gemäß Gesetz 14/1994 über ETTs einholen. Zu den Anforderungen gehört die Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit von 25 IPREM-Vielfachen, Schuldenfreiheit bei Steuern und Sozialversicherung sowie die Erfüllung von Mindestanforderungen an die Organisationsstruktur.
Der Sektor hat einen eigenen nationalen Kollektivvertrag (derzeit den VII. Kollektivvertrag für ETTs), der die Arbeitsbedingungen für Vermittlungsarbeitnehmer einschließlich Entlohnung, Tätigkeitskategorien, Arbeitszeit und Urlaub regelt. Das Grundsatz der gleichen Vergütung verpflichtet ETTs zu gewährleisten, dass Vermittlungsarbeitnehmer mindestens die im Unternehmen des Entleihers geltenden Lohnbedingungen erhalten.
Ein ERTE (vorübergehende Beschäftigungsanpassung) ist eine kurzfristige Maßnahme mit Aussetzung oder Arbeitszeitverkürzung, mit möglichen Sozialversicherungsbeitragsbefreiungen. Ein ERE (Massenentlassung) ist die dauerhafte Option, die eine Konsultationsperiode mit Arbeitnehmervertretern, einen wirtschaftlichen Rechtfertigungsbericht und einen Sozialplan erfordert.
Digitale Vermittlungsplattformen müssen das spanische Beschäftigungsgesetz (RDL 3/2015) einhalten. Spanisches Recht vermutet für Plattform-Lieferfahrer ein Beschäftigungsverhältnis (Rider-Gesetz, Art. 12 bis Arbeitnehmerstatut). Unternehmen in diesem Bereich müssen regelmäßige Prüfungen ihrer Arbeitnehmerklassifizierungsmodelle durchführen.
HR-Unternehmen verarbeiten personenbezogene Daten in großem Umfang – Kandidatenprofile, Beschäftigungshistorien, Gesundheitsdaten für Risikobewertungen und Leistungsdaten. Nach der DSGVO und Spaniens LOPDGDD müssen sie Verarbeitungsverzeichnisse führen, Datenverarbeitungsverträge mit Mandantenunternehmen abschließen und Sicherheitsverletzungen innerhalb von 72 Stunden melden.

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