Criminal Compliance: Schützen Sie Ihr Unternehmen vor strafrechtlicher Haftung
Unternehmens-Strafrechts-Compliance-Programme zur Befreiung oder Milderung der strafrechtlichen Haftung juristischer Personen nach Artikel 31 bis des Spanischen Strafgesetzbuches.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Hat Ihr Unternehmen ein Strafrechts-Compliance-Programm, das die Befreiungsbedingungen des Artikels 31 bis des Spanischen Strafgesetzbuches wirklich erfüllt?
Entspricht Ihr Hinweisgebersystem dem Gesetz 2/2023 — vertraulich, zugänglich und aktiv verwaltet?
Wann hat Ihre Strafrechts-Risikolandkarte zuletzt Änderungen in Ihrem Geschäftsmodell, neue Regionen oder neue regulatorische Anforderungen aufgenommen?
Wenn ein Direktor oder leitender Mitarbeiter morgen eine Straftat beging, würden die dokumentierten Kontrollen Ihres Unternehmens eine glaubwürdige Verteidigung unterstützen?
0 von 4 Fragen beantwortet
Unser Gestaltungsprozess für Strafrechts-Compliance-Programme
Strafrechts-Risikolandkarte
Wir identifizieren die Unternehmensdelikte, die am häufigsten innerhalb des Unternehmens begangen werden könnten (Betrug, Korruption, Geldwäsche, Steuerdelikte, Umweltdelikte usw.), und bewerten die Wahrscheinlichkeit und Auswirkung jedes einzelnen.
Programmgestaltung
Wir erarbeiten den Verhaltenskodex, Compliance-Richtlinien, Kontrollverfahren, das Hinweisgebersystem und die Compliance-Governance-Struktur (Compliance-Organ).
Implementierung & Schulung
Wir rollen das Programm in der gesamten Organisation aus, schulen Mitarbeiter und Manager und kommunizieren die Werte und Verpflichtungen des Unternehmens wirksam.
Audits & Aktualisierungen
Wir führen periodische Programm-Wirksamkeits-Audits durch, aktualisieren die Risikolandkarte als Reaktion auf geschäftliche oder regulatorische Änderungen und bereiten die Dokumentation für eine potenzielle Strafverteidigung vor.
Die Herausforderung
Seit der Strafgesetzreform 2015 können juristische Personen strafrechtlich für Straftaten haftbar gemacht werden, die von ihren Direktoren oder Mitarbeitern begangen werden. Eine Verurteilung kann Millionenstrafen, Unternehmensauflösung, Disqualifikation oder vorübergehende Schließung bedeuten. Ohne ein ordnungsgemäß implementiertes und dokumentiertes Strafrechts-Compliance-Programm hat das Unternehmen keine Verteidigungsmechanismen.
Unsere Lösung
Wir gestalten und implementieren Strafrechts-Compliance-Programme, die den Anforderungen des Artikels 31 bis des Spanischen Strafgesetzbuches und den Leitlinien des Generalstaatsanwalts entsprechen. Unser Modell identifiziert Strafrechtsrisikobereiche für Ihr Unternehmen, legt Präventivkontrollen fest und schafft die Compliance-Kultur, die zur Befreiung von oder Milderung der strafrechtlichen Haftung erforderlich ist.
Die unternehmensstrafrechtliche Haftung in Spanien wurde durch das Organgesetz 5/2010 eingeführt, das Artikel 31 bis des Spanischen Strafgesetzbuches (Código Penal) reformierte, um festzustellen, dass juristische Personen direkt strafrechtlich für einen Katalog von Straftaten haftbar gemacht werden können — einschließlich Korruption, Geldwäsche, Steuerbetrug, Umweltkriminalität und Cyberkriminalität — wenn diese von ihren Direktoren, Mitarbeitern oder Vertretern im Namen des Unternehmens begangen werden. Ein Unternehmen kann sich von der strafrechtlichen Haftung befreien oder Sanktionen erheblich mildern, indem es nachweist, dass es vor der Straftat ein angemessenes Strafrechts-Compliance-Programm hatte, das die vom Obersten Gericht validierten Anforderungen und die Standards der UNE 19601 und ISO 37001 erfüllt. Sanktionen für verurteilte Unternehmen umfassen unbegrenzte Bußgelder, Auflösung, Disqualifikation von öffentlichen Aufträgen und vorübergehende oder dauerhafte Schließung.
Unser Criminal-Compliance-Team kombiniert Strafrechtsexperten und Corporate-Governance-Experten, um Programme zu gestalten, die wirklich wirksam sind: keine Schubladen-Dokumente, sondern lebende Präventions- und Verteidigungswerkzeuge.
Unternehmensstrafrechtliche Haftung: Ein Risiko, das die meisten Direktoren noch nicht vollständig bewertet haben
Die Reform des Spanischen Strafgesetzbuches von 2015 hat die Rechtslandschaft für Unternehmen grundlegend verändert. Juristische Personen können nun strafrechtlich für Straftaten verurteilt werden, die von ihren Direktoren, Managern oder Mitarbeitern im Namen des Unternehmens begangen werden. Die Sanktionen sind schwerwiegend: Bußgelder bis zum Fünffachen des erlangten kriminellen Vorteils, Unternehmensauflösung, Aktivitätssuspendierung für bis zu fünf Jahre, Disqualifikation von öffentlichen Beschaffungen und gerichtlich angeordnete Schließung.
Die Reform schuf auch den Weg zur Befreiung. Nach Artikel 31 bis kann ein Unternehmen von der strafrechtlichen Haftung befreit werden — oder diese erheblich gemildert werden —, wenn es vor Begehung der Straftat ein wirksames Compliance-Programm hatte und die Straftat durch betrügerische Umgehung der Kontrollen begangen wurde.
Was ein wirksames Programm von einer Papierübung unterscheidet
Der Oberste Gerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaft haben klar gemacht: Ein Compliance-Programm, das als Dokument existiert, aber nicht implementiert, überwacht und durchgesetzt wird, ist keine gültige Befreiung. Gerichte prüfen, ob das Compliance-Organ echte Autonomie und Ressourcen hatte, ob das Hinweisgebersystem zugänglich war und seine Berichte untersucht wurden, ob Mitarbeiter aussagekräftige (nicht nur abhakhbare) Schulungen erhielten und ob die in der Risikolandkarte identifizierten Kontrollen tatsächlich funktionierten.
Das Hinweisgebersystem nach Gesetz 2/2023
Die spanische Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie schuf obligatorische Anforderungen, die weit über den Meldekanal des Strafgesetzbuches hinausgehen. Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern müssen einen vertraulichen Meldekanal haben, der sowohl für interne als auch externe Melder zugänglich ist, der vor Vergeltung schützt und Ermittlungen innerhalb definierter Zeitpläne verwaltet. Der Kanal muss von einer designierten unabhängigen Funktion verwaltet werden — was für die meisten KMUs einen ausgelagerten Anbieter bedeutet.
Criminal Compliance bei Unternehmenstransaktionen
Wenn ein Unternehmen erworben wird, übernimmt der Käufer sein Strafrechts-Compliance-Programm — oder dessen Fehlen. Im Rahmen der Due Diligence bewerten wir die Angemessenheit des Programms des Zielunternehmens, identifizieren die Lücke zwischen den dokumentierten Kontrollen und ihrer tatsächlichen Implementierung und beraten zum Sanierungsplan nach Abschluss. Für Transaktionen, bei denen das Zielunternehmen in Hochrisikosektoren tätig ist, ist die Criminal-Compliance-Due-Diligence nicht optional.
Echte Ergebnisse in der unternehmensstrafrechtlichen Compliance
Ein Wettbewerber in unserem Sektor wurde nach Artikel 31 bis strafrechtlich verfolgt und verurteilt. Wir riefen BMC in derselben Woche an. Innerhalb von 60 Tagen hatten sie ein vollständiges Strafrechts-Compliance-Programm geliefert: Risikolandkarte, Verhaltenskodex, Hinweisgebersystem und einen geschulten Compliance-Ausschuss. Die Gewissheit für unseren Vorstand ist jeden Euro wert.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Was unser Criminal-Compliance-Service umfasst
Strafrechts-Risikokartierung
Strukturierte Identifizierung aller für den Sektor und die Tätigkeiten des Unternehmens relevanten Unternehmensdelikte, mit Wahrscheinlichkeits- und Wirkungsbewertung sowie einer priorisierten Kontrollsagenda.
Programmdokumentation
Erarbeitung des Verhaltenskodex, spezifischer Compliance-Richtlinien, interner Kontrollverfahren und des Disziplinarregimes, alle ausgerichtet auf die Leitlinien des Generalstaatsanwalts und UNE 19601.
Hinweisgebersystem
Gestaltung und Implementierung eines vertraulichen, zugänglichen internen Meldekanals gemäß Gesetz 2/2023, mit Managementverfahren, Ermittlungsprotokollen und Nicht-Vergeltungs-Garantien.
Compliance-Organ
Strukturierung des autonomen Compliance-Organs oder der Compliance-Officer-Rolle, einschließlich Geschäftsordnung, Berichtslinien und Prüfungsbefugnissen.
Periodische Audits & Wirksamkeitsprüfungen
Unabhängige jährliche Programm-Wirksamkeitsbewertungen, Risikolandkarten-Aktualisierungen und formelle Stellungnahmen, die als Beweise in Strafverfahren verwendet werden können.
Ergebnisse, die für sich sprechen
Einziehung eines gewerblichen Forderungsportfolios
92 % Portfolioeinziehung in 4 Monaten, mit außergerichtlichen Einigungen in 78 % der Fälle.
Umfassende arbeitsrechtliche Verteidigung für ein industrielles Unternehmen
100 % günstige Ergebnisse: 5 vorteilhafte Einigungen und 3 vollständig bestätigte Gerichtsurteile.
DSGVO-Compliance-Programm für eine Krankenhausgruppe: von der Untersuchung zur vollständigen Compliance
AEPD-Untersuchung ohne Sanktion abgeschlossen. Vollständige DSGVO-Compliance in allen Gruppenstandorten innerhalb von 6 Monaten erreicht.
Analysen und Perspektiven
Häufig gestellte Fragen zur Criminal Compliance in Spanien
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Unser Spezialistenteam mit fundierter Kenntnis des spanischen und europäischen Marktes begleitet Sie von Anfang an.
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