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Gesellschaftsgründung: Die richtige Struktur vom ersten Tag an

Gesellschaftsgründung in Spanien — SL, SLU und SA — mit der richtigen rechtlichen Struktur vom ersten Tag an. Vollständiger Registrierungsprozess in 10 Werktagen abgeschlossen.

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Gegründete Gesellschaften
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1 EUR
Gesetzliches Mindestkapital für eine SL
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4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
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Betrifft das Ihr Unternehmen?

Haben Sie eine Rechtsform gewählt, oder sind Sie noch unsicher, ob eine SL, SLU oder SA für Ihr Projekt das Richtige ist?

Haben Sie Mitgründer, mit denen Sie die Kapitalaufteilung, Exit-Rechte und Entscheidungsfindung regeln müssen?

Gibt es ausländische Gesellschafter oder eine internationale Struktur, die Ihre Wahl der Rechtsform beeinflusst?

Kennen Sie die Register- und Steuerpflichten, die Ihre Gesellschaft ab dem ersten Betriebsmonat erfüllen muss?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Die Ley Crea y Crece: was 1 EUR Kapital in der Praxis bedeutet

01

Analyse der Rechtsform

Wir bewerten Ihr Projekt, die Gesellschafterstruktur, die Finanzierungsanforderungen und den Wachstumshorizont, um zu bestimmen, ob eine SL (Sociedad de Responsabilidad Limitada), SLU, SA (Sociedad Anónima) oder eine andere Form Ihren Zielen am besten dient.

02

Satzung und Gesellschaftervertrag

Wir erarbeiten maßgeschneiderte Satzungen und — wo es mehrere Gesellschafter gibt — einen anfänglichen Gesellschaftervertrag, der Kapitalzuteilung, Gewinnausschüttung, Exit-Klauseln und Entscheidungsregeln regelt.

03

Notarielles und Registerverfahren

Wir übernehmen die öffentliche Urkunde vor einem Notar, die Abwicklung der Stempelsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales), die Eintragung im Handelsregister und die Erlangung der endgültigen Steuernummer (NIF) der Gesellschaft.

04

Steuerliche und Melderegistrierung

Wir reichen die Erklärung Modelo 036 ein, wählen das am besten geeignete MwSt.-Regime und konfigurieren alle periodischen Steuerpflichten ab dem ersten Betriebstag.

Die Herausforderung

Die falsche Rechtsform bei der Gründung zu wählen ist ein Fehler, der sich über Jahre summiert. Eine unzureichende Struktur kann den Investoreneinstieg erschweren, eine ineffiziente steuerliche Behandlung schaffen oder Gründungsgesellschafter Haftungen aussetzen, die hätten vermieden werden können. Die Navigation durch das Handelsregister, die Ausarbeitung der Satzung und die Verwaltung anfänglicher Steuerpflichten schafft eine Last, mit der die wenigsten Gründer allein umgehen können.

Unsere Lösung

Wir verwalten den gesamten Gründungsprozess, von der Analyse der optimalen Rechtsform bis zur Registrierung und steuerlichen Anmeldung. Wir erarbeiten Satzungen, die das Wachstum der Gesellschaft antizipieren, bereiten einen anfänglichen Gesellschaftervertrag vor, wo es mehrere Gründer gibt, und stellen sicher, dass die Gesellschaft korrekt konfiguriert ist, um zu operieren, zu wachsen und Kapital anzuziehen.

Die Gesellschaftsgründung in Spanien wird durch das Kapitalgesellschaftsgesetz (LSC, Königliches Gesetzesdekret 1/2010) geregelt, das die beiden wichtigsten Unternehmensstrukturen regelt: die Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL/SRL) mit einem Mindeststammkapital von 3.000 EUR und die Sociedad Anónima (SA) mit 60.000 EUR. Der Prozess umfasst die Erlangung einer Firmennamenbescheinigung vom Handelsregister, die notarielle Beurkundung der Satzung vor einem Notar, die Eintragung im Handelsregister und die steuerliche Anmeldung bei der AEAT. Der Standardprozess dauert zwischen 10 und 15 Werktagen; für SLs ist ein beschleunigtes Gründungsverfahren (CIRCE) verfügbar.

Die Gründung einer Gesellschaft in Spanien ist der erste Rechtsakt eines Unternehmens — und in vielen Fällen derjenige mit den langfristigsten Konsequenzen. Die Wahl der Rechtsform, die Ausarbeitung der Satzung und die anfängliche Kapitalstruktur sind keine administrativen Formalitäten: Es sind Entscheidungen, die die steuerliche Behandlung der Gesellschaft, das Haftungsrisiko ihrer Gesellschafter, ihre Fähigkeit, Investitionen anzuziehen, und die Leichtigkeit bestimmen, mit der sie in Zukunft wachsen oder verkauft werden kann.

Warum die Rechtsform wichtiger ist, als sie erscheint

Die Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL) ist die am häufigsten verwendete Form in Spanien, geschätzt für ihre Flexibilität und geringen Gründungs- und Unterhaltskosten. Die Einzelgesellschaftervariante (SLU — Sociedad Limitada Unipersonal) ist strukturell identisch, aber mit einem Alleingesellschafter. Die Sociedad Anónima (SA) ist die einzige Option für Unternehmen, die eine Notierung an regulierten Märkten anstreben, und die vorherrschende Form in großen Unternehmensgruppen aufgrund der einfacheren Anteilsübertragung.

Über die Mehrheitswahl hinaus muss die Analyse projektspezifische Variablen abwägen:

  • Anzahl und Profil der Gesellschafter: Ein Alleingesellschafter hat andere Optionen als ein Team aus vier Mitgründern mit unterschiedlichen Kapital- und Arbeitsbeiträgen.
  • Finanzierungsanforderungen: Ein Startup, das innerhalb der nächsten zwei Jahre Investitionsrunden erwartet, benötigt Satzungen, die den Eintritt neuer Gesellschafter erleichtern, Vorzugsklauseln und eine Kapitalstruktur, die den Due-Diligence-Prozess nicht behindert.
  • Gesellschaftszweck und regulierte Tätigkeiten: Bestimmte Tätigkeiten — Versicherungen, Kapitalanlageservices, Medien — schreiben spezifische Rechtsformen oder Mindestkapitalanforderungen vor, die über die im LSC festgelegten hinausgehen.
  • Internationale Struktur: Bei nichtansässigen Gesellschaftern, Vermögenswerten im Ausland oder wenn die Gesellschaft eine Tochtergesellschaft einer ausländischen Einheit ist, hat die Formenwahl und satzungsmäßige Konfiguration steuerliche Implikationen, die vor der Unterzeichnung vor einem Notar analysiert werden müssen.

Die Ley Crea y Crece: was 1 EUR Kapital in der Praxis bedeutet

Das Gesetz 18/2022 über Unternehmensschaffung und -wachstum (Ley Crea y Crece), in Kraft seit Oktober 2022, hat die frühere Mindestkapitalanforderung von 3.005,06 EUR für die Gründung einer SL abgeschafft. Theoretisch kann eine Gesellschaft mit 1 EUR Kapital gegründet werden. Die Maßnahme zielt darauf ab, Markteintrittsbarrieren zu senken und Spanien an europäische Standards für einfache Unternehmensschaffung anzupassen.

Wenn Sie eine operative Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden benötigen und nicht auf den Standardgründungszeitrahmen warten können, ist unsere Alternative der Kauf einer Vorratsgesellschaft: eine bereits eingetragene SL oder SA mit endgültiger Steuernummer und ohne Verbindlichkeiten, bereit ab dem Tag der Unterzeichnung zu operieren.

In der Praxis führt das Gesetz ein wichtiges Gegengewicht ein: In den ersten zwei Geschäftsjahren, in denen die Gesellschaft Gewinn erwirtschaftet, muss sie 20% dieser Gewinne einer gesetzlichen Rücklage zuführen, bis der Eigenkapitalfonds 3.000 EUR erreicht. Wenn die Gesellschaft vor Erreichen dieser Schwelle aufgelöst wird, haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für den Fehlbetrag bis zu 3.000 EUR gegenüber Drittgläubigern.

Ausländische Gesellschafter und internationale Strukturen

Spanien erlegt keine allgemeinen Beschränkungen für ausländische Beteiligungen an spanischen Gesellschaften auf, aber der Gründungsprozess hat spezifische Anforderungen, die es sich lohnt zu antizipieren:

Für einzelne Nichtansässige:

  • Erlangung einer NIE (Número de Identificación de Extranjero) beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland oder beim Ausländeramt in Spanien. Bearbeitungszeiten variieren je nach Land und Antragsvolumen von 2 bis 6 Wochen.
  • Ausländische Identitätsdokumente müssen apostilliert oder legalisiert werden und in vielen Fällen von einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische begleitet werden.

Für ausländische juristische Personen (Muttergesellschaften oder Holdinggesellschaften aus einem anderen Land):

  • Eine ausländische Gesellschaft, die Gesellschafter einer spanischen Gesellschaft sein möchte, muss Dokumentation zur Bestätigung ihrer Rechtsgültigkeit, ihrer Vertretung und ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der Gründung vorlegen.
  • Muttergesellschaften aus Ländern mit einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien können von Quellensteuerbefr­eiungen auf Dividenden profitieren. Diese Planung muss vor der Gründung erfolgen, nicht danach, da die anfängliche Eigentumsstruktur schwer zu modifizieren ist ohne Steuerkosten.

Nachgründungspflichten: was Ihnen bei der Unterzeichnung niemand sagt

Die Gründung ist nicht das Ende des Prozesses; es ist der Beginn einer Reihe von periodischen Pflichten, die jede Gesellschaft erfüllen muss, um compliant zu bleiben. Die wichtigsten im ersten Geschäftsjahr:

Register- und gesellschaftsrechtliche Pflichten:

  • Buchlegalisierung: Handelsbücher müssen elektronisch beim Handelsregister bis zum 30. April des auf die Gründung folgenden Jahres eingereicht werden.
  • Jahresabschlusseinreichung: Die Jahresabschlüsse müssen vom Leitungsorgan innerhalb von drei Monaten nach dem Geschäftsjahresende genehmigt und bis zum 31. Juli beim Handelsregister eingereicht werden.
  • Jahreshauptversammlung: Muss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres abgehalten werden, um die Abschlüsse des Vorjahres zu genehmigen.

Periodische Steuerpflichten:

  • Vierteljährliche MwSt.-Erklärungen (Modelo 303) und die jährliche Zusammenfassung (Modelo 390).
  • Quellensteuer auf Beschäftigungs- und Berufseinkommen (Modelo 111), wenn die Gesellschaft Mitarbeiter hat oder selbstständige Auftragnehmer beschäftigt.
  • Körperschaftsteuer (Modelo 200) innerhalb von 25 Kalendertagen nach den sechs Monaten nach dem Geschäftsjahresende.

Wir liefern ab dem Zeitpunkt der Gründung einen personalisierten Compliance-Kalender, der alle relevanten Fristen und Formulare für Ihre Gesellschaft abdeckt.

Referenzen

Ausländische Gesellschafter und internationale Strukturen

Ich kam zu BMC mit einer Idee und keinen Kenntnissen rechtlicher Strukturen. Innerhalb von zwei Wochen hatte ich die Gesellschaft gegründet, ordentlich ausgearbeitete Satzungen und einen Gesellschaftervertrag, der mich im folgenden Jahr vor einer ernsten Auseinandersetzung mit meinem Mitgründer bewahrte.

Datapath Technologies SL
Gründer

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Nachgründungspflichten: was Ihnen bei der Unterzeichnung niemand sagt

Analyse der Rechtsform

Vergleichende Bewertung von SL, SLU, SA, Genossenschaft und anderen Strukturen basierend auf Ihrem Projekt, der Anzahl der Gesellschafter, Finanzierungsanforderungen und erwartetem steuerlichem Behandlung, mit schriftlicher Empfehlung.

Maßgeschneiderte Satzung

Ausarbeitung einer auf den Gesellschaftszweck, die Gesellschafterstruktur und die operativen Anforderungen zugeschnittenen Satzung, mit Bestimmungen, die Wachstum und den Eintritt neuer Gesellschafter oder Investoren antizipieren.

Anfänglicher Gesellschaftervertrag

Ausarbeitung des Gründergesellschaftervertrags, der Kapitalzuteilung, Drag-along- und Tag-along-Klauseln, Exit-Mechanismen und Entscheidungsregeln zwischen Gründern regelt.

Vollständige Registereintragung

End-to-End-Verwaltung des notariellen Prozesses, Steuerregulierung, Eintragung beim provinziellen Handelsregister und Erlangung der endgültigen NIF der Gesellschaft.

Steuerliche und Melderegistrierung

Einreichung von Modelo 036, Auswahl des geeigneten MwSt.-Regimes, Konfiguration periodischer Steuerpflichten und Lieferung eines Compliance-Kalenders für das erste Geschäftsjahr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Gesellschaftsgründung in Spanien

Direkte Kosten liegen zwischen 400 und 1.200 EUR je nach Komplexität: Notargebühren (ca. 300–600 EUR), Handelsregistergebühren (ca. 100–250 EUR) und Verwaltungsgebühren. Nach der Ley Crea y Crece (Gesetz 18/2022) gibt es keine Mindestkapitalanforderung mehr zur Gründung, obwohl das tatsächliche Stammkapital die Betriebskapazität der Gesellschaft widerspiegeln sollte. Unsere Gebühren für die vollständige Verwaltung des Prozesses werden auf Projektbasis vereinbart.
Der vollständige Prozess — von der Unterzeichnung vor dem Notar bis zur Handelsregistereintragung und dem endgültigen NIF — dauert zwischen 7 und 15 Werktagen. Über den CIRCE-Online-Weg können unkomplizierte Gründungen in 5 bis 7 Tagen abgeschlossen werden. Die vorherige Erstellung der Satzung und der Begleitdokumentation reduziert diese Zeitrahmen erheblich.
Die SL (Sociedad de Responsabilidad Limitada) ist die häufigste Form für KMUs und Startups: geringere Gründungskosten, kein Mindestkapital seit Gesetz 18/2022 und größere gesetzliche Flexibilität. Die SA (Sociedad Anónima) erfordert ein Mindestkapital von 60.000 EUR, ist obligatorisch für an regulierten Märkten notierte Unternehmen und wird von Großunternehmen mit breitem Aktionärskreis bevorzugt. Die SA bietet eine größere Leichtigkeit der Anteilsübertragung, während SL-Beteiligungen Übertragungsbeschränkungen unterliegen.
Ja. Ein Nichtansässiger kann Gesellschafter oder Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft sein. Er benötigt eine NIE (Número de Identificación de Extranjero — ausländische Identifikationsnummer), die wir als Teil des Prozesses verwalten, zusammen mit der Apostillierung oder Legalisierung von Identitätsdokumenten aus dem Herkunftsland. Für ausländische Gesellschaftergesellschaften ist zusätzliche Dokumentation zur Muttergesellschaft erforderlich. Wir haben Erfahrung mit Gründern aus mehr als 20 Nationalitäten.
Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Die Satzung regelt das Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten; der Gesellschaftervertrag regelt das interne Verhältnis zwischen Gründern: wer seinen Anteil verkaufen kann und an wen, was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigen möchte, wie kritische Entscheidungen bei Pattsituationen getroffen werden und wie die Gesellschaft im Streitfall bewertet wird.
Das Gesetz 18/2022 über Unternehmensschaffung und -wachstum hat die frühere Mindestkapitalanforderung von 3.000 EUR für die Gründung einer SL abgeschafft. Seit Oktober 2022 ist eine Gründung mit 1 EUR Kapital möglich. In den ersten zwei Geschäftsjahren, in denen die Gesellschaft Gewinn erwirtschaftet, muss sie jedoch 20% dieser Gewinne einer gesetzlichen Rücklage zuführen, bis das Eigenkapital 3.000 EUR erreicht. In der Praxis empfehlen wir Gründern, mit einem Kapitalbetrag zu starten, der die tatsächliche Geschäftstätigkeit widerspiegelt.
Ja. Holdingstrukturen — eine Gesellschaft, die Beteiligungen an anderen Gesellschaften hält — erfordern zusätzliche Planung: Rechtsform der Holding, Eigentumsstruktur, steuerliche Behandlung von Dividenden und Kapitalgewinnen sowie Koordination mit unserer internationalen Steuerpraxis, wenn Gesellschafter oder Vermögenswerte außerhalb Spaniens vorhanden sind.
Die wichtigsten Pflichten sind: Buchführung gemäß dem Allgemeinen Spanischen Kontenplan, Einreichung des Jahresabschlusses beim Handelsregister bis zum 31. Juli, Abhaltung der Jahreshauptversammlung innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres, elektronische Einreichung der Handelsbücher beim Handelsregister bis zum 30. April und Erfüllung periodischer Steuerpflichten. Wir liefern ab Gründung einen Compliance-Kalender.
Ja. Der Gesellschaftssitz hat praktische und rechtliche Implikationen: Er bestimmt das zuständige Handelsregister, die relevante Steuerbehörde und kann in einigen Fällen beeinflussen, wie Mandanten und Investoren das Unternehmen wahrnehmen. Für Nichtansässige oder Unternehmen in einem frühen Stadium ist es möglich, eine Dienstleistungsadresse zu nutzen, bis ein permanentes Büro eingerichtet ist.
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