BMCs Einwanderungsabteilung bearbeitet jährlich über 12 verschiedene Aufenthalts- und Arbeitserlaubnistypen in Spanien — von der 20-Werktage-ICT-Genehmigung über die UGE-CE bis zum Digitalnomaden-Visum (Mindesteinkommensnachweis: 2.442 €/Monat, 200 % SMI 2026) und der Familienzusammenführung (Formular EX-02). Wir koordinieren in jedem Mandat die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Dimensionen und verwalten den gesamten Prozess — von der Diagnose des optimalen Wegs bis zur Erlaubniserteilung und Verlängerung.
Unternehmensimmigration und Talentmobilität
Die internationale Mobilität von Führungskräften und Spezialisten ist heute eine strategische Notwendigkeit für jedes Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit. Spanien bietet schnelle Wege für qualifizierte Talente:
- Unternehmensinterner Transfer (ICT): Die ICT-Genehmigung wird bei der UGE-CE innerhalb von 20 Werktagen erteilt und ermöglicht die Eingliederung von Führungskräften, Spezialisten und Auszubildenden aus jeder ausländischen Tochtergesellschaft der Gruppe — ohne nationalen Arbeitsmarkttest.
- Hochqualifizierte Fachkraft: Für Profile mit Hochschulabschluss und Gehalt über der Verwaltungsschwelle der UGE-CE (Art. 71 Ley 14/2013). 20 Werktage Bearbeitungsfrist, kein Kontingent.
- EU-Blaue Karte: Vorzugsgenehmigung mit innergemeinschaftlicher Mobilität für Fachkräfte mit Hochschulabschluss. Gehaltsschwellenwert 2026: 39.269,92 €/Jahr (Orden PJC/44/2026). Mobilität in alle 27 EU-Staaten ab dem 12. Monat.
- Unternehmensimmigration: Vollständige Verwaltung von Arbeitserlaubnissen, Sponsoring-Compliance und Verlängerungskalendern für Unternehmen mit mehreren ausländischen Mitarbeitern.
Aufenthaltsvisum für Investoren und Selbständige
Nach der Abschaffung des Golden Visa (LO 1/2025, in Kraft seit dem 3. April 2025) sind folgende Alternativen verfügbar:
- Digital Nomad Visum: Für Fernarbeiter mit Einkünften aus ausländischer Quelle, unter dem Gesetz 28/2022. Mindesteinkommen 2.442 €/Monat (200 % SMI 2026). Formular EX-01.
- Unternehmervisum: Für Gründer innovativer Geschäftsprojekte in Spanien — Art. 69 Ley 14/2013. ENISA-Bewertung erforderlich. 3 Jahre Ersterlaubnis.
- Nicht-Erwerbsvisum: Für Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln (400 % IPREM = 2.400 €/Monat in 2026), die in Spanien nicht arbeiten müssen. Steuerliche Vorabplanung unerlässlich.
- Aufenthalt für Investoren nach Golden-Visa-Abschaffung: Beratung zu allen drei Alternativen und Übergangsbestimmungen für bestehende Golden-Visa-Inhaber.
Regularisierung und Familienzusammenführung
- Aufenthalt durch Verwurzelung (Arraigo): Regularisierungswege für nachträglich entstandene Irregularitätssituationen unter dem RD 1155/2024 — 5 Modalitäten: social, sociolaboral, familiar, socioformativo, segunda oportunidad.
- Familienzusammenführung: Vollständige Bearbeitung für Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie (Formular EX-02). Einkommensschwelle: 150 % IPREM (900 €/Monat 2026) für eine zweiköpfige Einheit.
- Daueraufenthaltsrecht: Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt — nationale und EU-Variante (Richtlinie 2003/109/EG, Formular EX-17). Quasi-nationale Rechte, EU-Mobilität in 27 Staaten.
- Spanische Staatsangehörigkeit: Planung und Bearbeitung des langfristigen Einwanderungsweges — 2 Jahre für ibero-amerikanische Herkunftsstaatsangehörige (ZGB Art. 22), 10 Jahre allgemein.
Einwanderung und Beckham-Regime — der optimale Ablauf für inbound Talent
Für internationale Führungskräfte, Digitalnomaden und Investoren, die nach Spanien umsiedeln, ist die Kombination des richtigen Aufenthaltswegs mit dem Beckham-Sondersteuerregime (Art. 93 LIRPF) die wirkungsvollste Struktur im spanischen Steuer- und Einwanderungsrecht: In den ersten 6 Jahren der spanischen Steueransässigkeit werden nur Einkünfte aus spanischen Quellen zum Pauschalsteuersatz von 24 % besteuert — ausländische Einkunftsquellen bleiben in Spanien steuerfrei.
Der Schlüssel liegt im Timing: Das Formular 149 (Modelo 149) muss innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Anmeldung in der spanischen Sozialversicherung oder dem Tätigkeitsbeginn eingereicht werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Wer Immigration und Steuerregime nicht von Anfang an koordiniert, verliert diesen Vorteil unwiederbringlich.
BMC koordiniert beide Prozesse als integriertes Gesamtpaket:
- Digitalnomaden-Visum + Beckham-Regime: Ideale Kombination für Remote-Worker mit ausländischen Einkünften — das Visum schafft den Aufenthaltsstatus, das Beckham-Regime optimiert die Steuerlast.
- Beckham-Regime im Detail →