MwSt.-Fiskalvertreter Spanien: +80 ausländische Unternehmen, 100 % pünktliche Erklärungen, nicht bezahlte MwSt. zurückfordern
Spanischer MwSt.-Fiskalvertreter für nicht ansässige Unternehmen, die MwSt.-pflichtige Transaktionen im spanischen Hoheitsgebiet durchführen.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Wissen Sie mit Sicherheit, ob Ihre Verkäufe oder Käufe in Spanien eine MwSt.-Registrierungspflicht schaffen?
Haben Sie einen spanischen MwSt.-Fiskalvertreter bestellt, wie es das Gesetz für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern vorschreibt?
Fordern Sie die spanische MwSt. zurück, die Ihr Unternehmen bei Käufen und Ausgaben im spanischen Hoheitsgebiet anfällt?
Verstehen Sie die Implikationen des OSS-Regimes für Ihre Online-Verkäufe an Endverbraucher in der Europäischen Union?
0 von 4 Fragen beantwortet
Unser MwSt.-Fiskalvertretungsmodell
Verpflichtungsanalyse
Wir bestimmen, ob das Unternehmen in Spanien für MwSt.-Zwecke registriert werden muss, in welchen Fällen die Umkehrung der Steuerschuld gilt und welche Transaktionsarten spanische MwSt. auslösen.
Registrierung & Verzeichnisanmeldung
Wir verwalten die Registrierung des Unternehmens bei der AEAT (Formular 036), die Anmeldung im ROI (Register innergemeinschaftlicher Betreiber) wo anwendbar und alle Formalitäten, damit das Unternehmen korrekt in Spanien tätig sein kann.
Periodische Compliance
Wir reichen periodische MwSt.-Selbstveranlagungen ein (monatlich oder vierteljährlich je nach Volumen), Formular 349 für innergemeinschaftliche Transaktionen und jährliche Informationserklärungen.
Erstattungen & Streitigkeiten
Wir bearbeiten MwSt.-Erstattungsanträge (Formular 303 und Richtlinie 2008/9/EG für EU-Unternehmen) und verwalten alle AEAT-Anforderungen, Prüfungen oder Verfahren.
Die Herausforderung
Ausländische Unternehmen, die MwSt.-pflichtige Transaktionen in Spanien ohne Betriebsstätte durchführen, sind in bestimmten Umständen verpflichtet, einen Fiskalvertreter zu bestellen. Nichteinhaltung oder fehlerhafte Verwaltung der spanischen MwSt. erzeugt Bußgelder, Aufschläge und Zinsen, die sich ansammeln, ohne dass das Unternehmen davon Kenntnis hat.
Unsere Lösung
Wir agieren als spanischer MwSt.-Fiskalvertreter für EU- und Nicht-EU-Unternehmen: Wir registrieren das Unternehmen im Unternehmensverzeichnis, reichen periodische MwSt.-Selbstveranlagungen ein, verwalten Erstattungsanträge und agieren als AEAT-Ansprechpartner in allen Angelegenheiten bezüglich der spanischen MwSt.
Ein MwSt.-Fiskalvertreter in Spanien (representante fiscal a efectos del IVA) ist eine in Spanien ansässige Person oder Einheit, die von einem nicht ansässigen ausländischen Unternehmen beauftragt wird, seine spanischen MwSt.-Verpflichtungen vor der AEAT (Spanische Steuerbehörde) zu verwalten. Nach Artikel 164 des spanischen MwSt.-Gesetzes (Ley 37/1992) und seinen Durchführungsvorschriften sind außerhalb der EU ansässige Unternehmen, die MwSt.-pflichtige Transaktionen in Spanien ohne Betriebsstätte durchführen, gesetzlich verpflichtet, einen Fiskalvertreter zu bestellen; in der EU ansässige Unternehmen können sich direkt registrieren, bestellen aber häufig einen Vertreter für das praktische Compliance-Management. Der Fiskalvertreter übernimmt gegenüber der AEAT die Gesamtschuldnerschaft für die spanischen MwSt.-Verpflichtungen des vertretenen Unternehmens.
Wir agieren als MwSt.-Fiskalvertreter für mehr als 80 ausländische Unternehmen mit Aktivitäten in Spanien. Unsere Kenntnis des spanischen MwSt.-Rechts und der AEAT-Verfahren gewährleistet die pünktliche Compliance und korrekte Verwaltung indirekter Steuerverpflichtungen.
Wann spanische MwSt. für nicht ansässige Unternehmen gilt — und wann nicht
Das spanische MwSt.-System wendet spezifische Regeln auf Unternehmen an, die Transaktionen im spanischen Hoheitsgebiet ohne Sitz oder Betriebsstätte durchführen. Die Registrierungspflicht ist nicht automatisch: Sie hängt von der Art der durchgeführten Transaktionen ab, ob der Kunde ein Unternehmen oder ein Endverbraucher ist, und dem Ansässigkeitsland des ausländischen Unternehmens. Nicht deklarierte MwSt. akkumuliert sich monatlich mit Verzugszinsen von 3,75 % pro Jahr und Aufschlägen, die 20 % des nicht bezahlten Betrags erreichen können.
Unser MwSt.-Fiskalvertretungsmodell
Als MwSt.-Fiskalvertreter in Spanien zu agieren impliziert die Übernahme der Gesamtschuldnerschaft gegenüber der AEAT für die Steuerverpflichtungen des vertretenen Unternehmens. Aus diesem Grund beginnt unser Service immer mit einer rigorosen Analyse aller Transaktionen, die das Unternehmen in Spanien durchführt oder plant durchzuführen, und definiert den präzisen Perimeter der MwSt.-Verpflichtungen.
Sobald die Verpflichtungen bestimmt sind, verwalten wir die Verzeichnisregistrierung über AEAT-Formular 036, die Anmeldung im Register der innergemeinschaftlichen Betreiber (ROI) und die formelle Beauftragung des Fiskalvertreters. Von dort aus verwalten wir den periodischen Erklärungszyklus und, wo anwendbar, Erstattungsanträge für anfallende MwSt.
Was unser MwSt.-Vertretungsservice umfasst
Der Service umfasst die Analyse der spanischen MwSt.-Verpflichtungen für das spezifische Geschäftsmodell des Mandanten, Verzeichnisregistrierung bei der AEAT (Formular 036) und ROI-Anmeldung, formelle Fiskalvertreter-Beauftragung vor der AEAT, periodische Formular-303-Einreichung, Formular 349 für innergemeinschaftliche Transaktionen, MwSt.-Jahreszusammenfassung Formular 390, Erstattungsanträge für anfallende MwSt. nach Richtlinie 2008/9/EG oder Gegenseitigkeitsverfahren, OSS/IOSS-Regime-Management für digitale Verkäufe an EU-Endverbraucher und direkter AEAT-Kontakt für alle Informationsanfragen, Prüfungen und Einsprüche bezüglich der spanischen MwSt.
Echte Ergebnisse für ausländische Unternehmen, die in Spanien tätig sind
100 % der Erklärungen pünktlich eingereicht bei unserem aktiven Mandantenstamm, ohne Aufschläge für verspätete Einreichung. Rückwirkende Überprüfung der von neuen Mandanten in Spanien angefallenen MwSt. hat im ersten Überprüfungsjahr durchschnittlich erstattungsfähige Beträge von 1.500 bis 15.000 EUR identifiziert, je nach Ausgabenvolumen in Spanien. Verzeichnisregistrierung und Fiskalvertreter-Beauftragung werden in weniger als zwei Wochen ab Mandatserteilung abgeschlossen.
Häufig gestellte Fragen zur spanischen MwSt. für ausländische Unternehmen
Viele ausländische Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass sie die in Spanien bei Käufen angefallene spanische MwSt. zurückfordern können: Ausgaben auf Messen und Veranstaltungen, Materialkäufe, lokale Dienstleistungen oder Kraftstoff. Das Erstattungsverfahren für nicht ansässige Unternehmen — Richtlinie 2008/9/EG für EU-Unternehmen oder das Gegenseitigkeitsverfahren für Drittlandsunternehmen — ermöglicht die Rückforderung von Beträgen, die in einigen Fällen erheblich sind.
Echte Ergebnisse für ausländische Unternehmen, die in Spanien tätig sind
Unser deutsches Unternehmen begann, an spanische Kunden zu verkaufen, und wir hatten keine Ahnung von den spanischen MwSt.-Verpflichtungen. BMC registrierte uns bei der AEAT, verwaltet unsere vierteljährlichen Erklärungen und fordert die MwSt. zurück, die wir auf Messen und Ausgaben in Spanien anfallen. Die Sicherheit, jemanden zu haben, der das System wirklich kennt, ist unbezahlbar.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Was unser MwSt.-Vertretungsservice umfasst
Analyse der spanischen MwSt.-Verpflichtungen
Wir bestimmen präzise, ob Ihre Operationen in Spanien spanische MwSt. generieren, identifizieren die Art der beteiligten Transaktionen, analysieren die Anwendbarkeit des Umkehrungsmechanismus und definieren das am besten geeignete Einreichungsregime für Ihre Unternehmensstruktur.
AEAT-Verzeichnisregistrierung und -anmeldung
Wir verwalten die Registrierung Ihres Unternehmens im AEAT-Unternehmens- und Berufsverzeichnis mit Formular 036, die Anmeldung im Register der innergemeinschaftlichen Betreiber (ROI) und die formelle Beauftragung des Fiskalvertreters vor den spanischen Steuerbehörden.
Periodische MwSt.-Selbstveranlagungs-Einreichungen
Wir bereiten die periodischen MwSt.-Erklärungen vor und reichen sie ein (Formular 303, monatlich oder vierteljährlich je nach Transaktionsvolumen), die Jahreszusammenfassung (Formular 390) und Formular 349 für innergemeinschaftliche Transaktionen.
Rückforderung der spanischen Vorsteuer
Wir bearbeiten Erstattungsanträge für spanische MwSt., die Ihr Unternehmen bei Käufen in Spanien anfällt: über das Richtlinienverfahren 2008/9/EG für in der EU ansässige Unternehmen oder über das Gegenseitigkeitsverfahren (Artikel 119 bis) für Unternehmen aus Drittländern mit einem Gegenseitigkeitsabkommen mit Spanien.
OSS/IOSS-Regime-Management für E-Commerce
Für Unternehmen, die Waren oder digitale Dienstleistungen an Endverbraucher in der EU verkaufen, analysieren wir die Registrierungspflicht für OSS (Union-Regime) oder IOSS (für Importe von Waren unter 150 EUR), verwalten die Registrierung im anwendbaren Regime und reichen vierteljährliche OSS-MwSt.-Erklärungen ein.
AEAT-Liaison und Streitmanagement
Wir agieren als direkter Ansprechpartner mit der Spanischen Steuerbehörde für alle Verfahren bezüglich der spanischen MwSt. Ihres Unternehmens: Informationsanfragen, eingeschränkte Überprüfungen, vollständige Prüfungen und Verwaltungseinsprüche.
Ergebnisse, die für sich sprechen
Gründung einer spanischen Tochtergesellschaft für ein ausländisches Unternehmen
Vollständig operative Tochtergesellschaft in 30 Tagen mit 12 eingestellten Mitarbeitern, aktiven Bankkonten und vollständiger regulatorischer Compliance.
Vollständiges Gründungspaket für ein Fintech-Startup: in 10 Arbeitstagen operativ
Unternehmen in zwei Wochen operativ. Gesellschaftervereinbarung mit Vesting zum Schutz aller Gründer. PSD2-regulatorische Roadmap mit drei klar umrissenen Lizenzierungsoptionen definiert.
CSRD-Bereitschaft für eine mittelgroße Energiegruppe: Erster ESRS-Nachhaltigkeitsbericht
Unternehmen sechs Monate vor der ersten Einreichungsfrist CSRD-bereit. Doppelwesentlichkeitsbewertung abgeschlossen, ESG-Datenerfassungsrahmen implementiert, 15 leitende Manager geschult.
Analysen und Perspektiven
Branchen, in denen wir diese Leistung anbieten
Häufig gestellte Fragen zur spanischen MwSt. für ausländische Unternehmen
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Unser Spezialistenteam mit fundierter Kenntnis des spanischen und europäischen Marktes begleitet Sie von Anfang an.
MwSt.-Fiskalvertretung
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