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Steuer-Compliance: Alle Steuerpflichten erfüllt, keine Überraschungen

Umfassendes Management periodischer Steuerpflichten: Erklärungsabgabe, Steuerkalender, Compliance-Prüfungen und Vertretung vor der spanischen Steuerbehörde (AEAT).

200+
Verwaltete Körperschaftsteuerkalender mit einer 100 % pünktlichen Compliance-Rate
50+
Jährliche Steuerpflichten, die ein typisches mittelgroßes spanisches Unternehmen erfüllen muss
4 Tage
SII-Rechnungsübermittlungsfenster — wir verwalten jede Übermittlung automatisch
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
Frist Laufender Zyklus — Kalender auf nächsten wichtigen Termin prüfen

AEAT-Steuerkalender

Nichteinhaltung generiert automatische Zuschläge von 5-20 % plus Verzugszinsen. Ein mittelgroßes Unternehmen hat über 50 jährliche Steuerpflichten

Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Verbringt Ihr Team Zeit damit, Steuerfristen zu verfolgen, die automatisch erledigt werden sollten?

Haben Sie jemals eine AEAT-Anfrage erhalten und Schwierigkeiten gehabt, die unterstützende Dokumentation zu rekonstruieren?

Sind Ihre eingereichten Erklärungen untereinander und mit Ihren Buchhaltungsunterlagen konsistent?

Wissen Sie, ob frühere Zeiträume Fehler enthalten, die proaktiv berichtigt werden sollten?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unser Steuerkalender-Management und Steuerpflichtenprozess

01

Kalender & Planung

Wir erstellen einen personalisierten Steuerkalender, der alle Ihre Steuerpflichten abdeckt, richten die erforderlichen Informationsflüsse ein und setzen interne Fristen, um Zeitdruck in letzter Minute zu vermeiden.

02

Vorbereitung & Einreichung

Wir bereiten alle Erklärungen vor und reichen sie ein: Körperschaftsteuer (Formulare 200/202), Mehrwertsteuer (303/390), Einbehalte (111/115/123), Drittpartei-Transaktionen (347), informative Erklärungen und alle anderen anwendbaren Verpflichtungen.

03

Compliance-Überprüfung & Prüfung

Wir führen regelmäßige Compliance-Überprüfungen durch, um Risiken zu identifizieren, bevor die AEAT es tut, und prüfen die Konsistenz zwischen eingereichten Erklärungen und Buchhaltungsunterlagen.

04

Anfragen- & Prüfungsmanagement

Wir vertreten Sie vor der AEAT bei Informationsanfragen, eingeschränkten Überprüfungen und allgemeinen Betriebsprüfungen und verwalten freiwillige Berichtigungsverfahren, wenn diese die günstigste Option darstellen.

Die Herausforderung

Der spanische Steuerkalender ist unerbittlich: Dutzende von Steuererklärungen mit unverrückbaren Fristen, automatische Bußgelder bei verspäteter Abgabe, AEAT-Anfragen, die Stress verursachen, auch wenn ein Unternehmen nichts zu verbergen hat, und eine regulatorische Komplexität, die jedes Jahr zunimmt. Ein mittelgroßes Unternehmen kann mehr als 50 jährliche Steuerpflichten haben, und ein einziger Fehler kann eine Betriebsprüfung auslösen, die den Betrieb monatelang stört.

Unsere Lösung

Wir werden Ihre externe Steuerabteilung: Wir verwalten Ihren vollständigen Steuerkalender, bereiten alle Erklärungen vor und reichen sie ein, informieren Sie rechtzeitig vor jeder Verpflichtung und vertreten Sie vor der AEAT bei jeder Anfrage oder Prüfung. Unser Ziel ist es, dass Steuer-Compliance nie ein Problem für Ihr Unternehmen darstellt.

Steuer-Compliance in Spanien bezieht sich auf die systematische Erfüllung aller periodischen Steuerabgabeverpflichtungen, die von der spanischen Steuerbehörde (Agencia Estatal de Administración Tributaria, AEAT) unter dem Allgemeinen Steuergesetz (Gesetz 58/2003, LGT) und den Vorschriften jeder einzelnen Steuer auferlegt werden. Ein typisches spanisches Unternehmen steht vor über 50 jährlichen Verpflichtungen — einschließlich vierteljährlicher MwSt (Formular 303), Körperschaftsteuervorauszahlungen (Formular 202), Lohnsteuereinbehalte (Formular 111), der jährlichen Körperschaftsteuererklärung (Formular 200) und informativer Erklärungen (Formulare 347, 349, 390) — mit Verspätungszuschlägen von 1 % pro Monat Verspätung (bis zu 12 Monate) und einem festen Zuschlag von 15 % danach.

Steuer-Compliance in Spanien erfordert systematisches, proaktives Management: Fristen sind unverrückbar, Bußgelder sind automatisch, und die zunehmend anspruchsvollen Datenabgleichtools der AEAT bedeuten, dass Fehler — auch unbeabsichtigte — leicht erkannt werden.

Warum schlecht verwaltete Steuer-Compliance automatische Bußgelder in Spanien generiert

Ein mittelgroßes spanisches Unternehmen hat über 50 jährliche Steuerpflichten: monatliche oder vierteljährliche MwSt (Formular 303), die jährliche MwSt-Zusammenfassung (390), Lohnsteuereinbehalte (111), Mieteinbehalte (115), Dividenden- und Zinseinbehalte (123), Körperschaftsteuervorauszahlungen (202), die jährliche Körperschaftsteuererklärung (200), Drittpartei-Transaktionen (347), innergemeinschaftliche Transaktionen (349) und zusätzliche informative Erklärungen je nach Sektor. Eine einzige verpasste Frist generiert automatisch einen Zuschlag von 5 % bis 20 % plus Verzugszinsen, ohne dass ein Strafverfahren erforderlich ist.

Unser Steuerkalender-Management und Steuerpflichtenprozess

Unser Team agiert als externe Steuerabteilung: Wir verwalten den vollständigen Steuerkalender des Unternehmens mit automatisierten Benachrichtigungen für jede Frist und einem klar definierten Informationsfluss zwischen dem Kunden und unserem Team, der Zeitdruck in letzter Minute eliminiert. Wir bereiten alle Erklärungen mit gegenseitiger Überprüfung vor und reichen sie ein: Wir verifizieren, dass Formular 303 konsistent mit Formular 349 ist, dass Lohnsteuereinbehalte in Formular 111 mit den Personalkosten in der Körperschaftsteuererklärung übereinstimmen und dass Formular 347 keine Unstimmigkeiten mit den Buchhaltungsunterlagen erzeugt.

Rechtsrahmen: LGT, SII und Steuerfristen in Spanien

Der spanische Steuerkalender wird durch das Allgemeine Steuergesetz (Gesetz 58/2003) und die Vorschriften jeder einzelnen Steuer geregelt. Verspätungszuschläge betragen 1 % pro Monat Verspätung (bis zu zwölf Monate) und 15 % für Zeiträume über zwölf Monate plus Verzugszinsen. Das SII — Sofortige Informationsbereitstellung — ist für Unternehmen mit einem Umsatz über 6 Mio. EUR obligatorisch und erfordert die Übermittlung von ausgestellten und erhaltenen Rechnungen innerhalb von vier Werktagen.

Konkrete Ergebnisse bei der Steuer-Compliance: Null Bußgelder und null nicht verwaltete AEAT-Anfragen

  • Null Bußgelder oder Zuschläge für verspätete Abgabe: 100 % der Erklärungen vor der Frist eingereicht.
  • Vollständige Konsistenz aller Erklärungen: MwSt, Einbehalte und Körperschaftsteuer vor der Einreichung gegenseitig geprüft, nicht nach Eingang einer Anfrage.
  • Alle AEAT-Anfragen verwaltet, ohne dass das Management-Team Zeit aufwenden muss.
  • Jährliche Compliance-Prüfung, die Risiken identifiziert, bevor die Verwaltung sie erkennt, mit einem freiwilligen Berichtigungsvorschlag, wo angemessen.
  • SII-Kapazität integriert in das ERP des Kunden für Großunternehmen, mit automatisierter Übermittlung und Datenqualitätskontrolle.

Steuer-Compliance ist weit mehr als das pünktliche Einreichen von Erklärungen. Die Erklärungen müssen untereinander konsistent sein: Was in der MwSt-Erklärung Formular 303 angegeben wird, muss mit dem innergemeinschaftlichen Formular 349, der Drittpartei-Transaktionserklärung Formular 347 und der Körperschaftsteuererklärung übereinstimmen. Die AEAT gleicht diese Informationen systematisch ab, und jede wesentliche Unstimmigkeit generiert eine Anfrage.

Das Management der Sofortigen Informationsbereitstellung (SII) ist eine der größten Compliance-Herausforderungen für Großunternehmen. Die Übermittlung von ausgestellten und erhaltenen Rechnungen an die AEAT innerhalb von vier Werktagen erfordert gut abgestimmte interne Prozesse und eine kontinuierliche Datenqualitätsprüfung. Wir implementieren und überwachen SII-Systeme, integrieren Informationen direkt in das ERP des Kunden.

Die AEAT-Vertretung ist vielleicht das am meisten geschätzte Element unseres Compliance-Services. Eine Informationsanfrage kann routinemäßig erscheinen, aber eine unzureichende Antwort kann eine eingeschränkte Überprüfung in eine vollständige Betriebsprüfung verwandeln. Proaktive Steuerkalenderplanung zu Beginn des Jahres ist das präventive Element, das Management-Teams die meiste Ruhe bringt.

Referenzen

Konkrete Ergebnisse bei der Steuer-Compliance: null Bußgelder und null nicht verwaltete AEAT-Anfragen

Wir haben den gesamten Steuerkalender an BMC übergeben, als wir 40 Mitarbeiter erreichten und die Komplexität intern nicht mehr handhabbar war. In zwei Jahren haben sie keine einzige Frist versäumt und zwei Berichtigungsmöglichkeiten identifiziert, die uns erhebliche Bußgelder erspart haben.

Logística Integral Sureste
Finanzleiterin

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Was unser umfassender Steuer-Compliance-Service für Unternehmen umfasst

Vollständiges Steuerkalender-Management

Management aller periodischen Verpflichtungen: Körperschaftsteuer, MwSt, Einbehalte, informative Erklärungen und Intrastat.

SII-Elektronikübermittlung

Automatisierte SII-Rechnungsübermittlung innerhalb des 4-Tage-Fensters für Großunternehmen und REDEME-Registranten.

Compliance-Überprüfung

Regelmäßige Konsistenzprüfung aller eingereichten Erklärungen und Buchhaltungsunterlagen zur Risikoidentifikation vor der AEAT.

Freiwillige Berichtigung

Management von ergänzenden und verspäteten Erklärungen zur Berichtigung von Fehlern aus Vorperioden mit minimalem Kostenaufwand.

AEAT-Vertretung

Vollständige Vertretung bei AEAT-Informationsanfragen, eingeschränkten Überprüfungen und allgemeinen Steuerprüfungen.

Elektronische Adressüberwachung

NEO/DEH-Elektronikadressüberwachung und Fristenverwaltung, um sicherzustellen, dass keine Benachrichtigung unbeantwortet bleibt.

Ansprechpartner

Ana Garcia Montoya

Partnerin – Steuerabteilung

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Steuer-Compliance-Verpflichtungen in Spanien

Ein typisches Unternehmen reicht mindestens ein: Körperschaftsteuer (jährliches Formular 200 und Vorauszahlungsformular 202), monatliche oder vierteljährliche Mehrwertsteuer (Formular 303 und Jahresübersicht 390), Lohnsteuereinbehalte (Formular 111), Mieteinbehalte (Formular 115), Drittpartei-Transaktionserklärung (Formular 347) und innergemeinschaftliche Transaktionserklärung (Formular 349). Je nach Branche und Tätigkeit können weitere Formulare erforderlich sein.
Eine freiwillige Berichtigung beinhaltet die Abgabe ergänzender oder verspäteter Erklärungen zur Korrektur von Fehlern oder Auslassungen, bevor die AEAT diese entdeckt. Bei freiwilliger Abgabe ist der Zuschlag erheblich niedriger als die Strafe, die verhängt würde, wenn die AEAT die Unregelmäßigkeit zuerst identifiziert. In bestimmten Fällen kann eine freiwillige Berichtigung die Strafe vollständig beseitigen.
Das SII ist das MwSt-Buchführungssystem, das die elektronische Übermittlung von Rechnungsdaten an die AEAT innerhalb von 4 Werktagen nach Ausstellung oder Erhalt erfordert. Es ist für Großunternehmen (Umsatz über 6 Mio. EUR), MwSt-Gruppen und im REDEME registrierte Unternehmen obligatorisch.
Wir führen Steuer-Compliance-Prüfungen durch, die die Konsistenz zwischen eingereichten Erklärungen, Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen und tatsächlichen Transaktionen analysieren. Diese Engagements identifizieren Unstimmigkeiten, systematische Fehler und aggressive Steuerpositionen, die bei einer Prüfung Verbindlichkeiten generieren könnten.
Die AEAT hat in der Regel vier Jahre Zeit, um nicht verjährte Steuerjahre zu prüfen (gerechnet ab dem letzten Tag für die Abgabe der Erklärung). Bei Steuerhinterziehungsvergehen gibt es keine Verjährungsfrist. Dies macht es unerlässlich, vollständige, zugängliche Dokumentation für alle nicht verjährten Jahre zu pflegen.
Ja. Wir verwalten die verspätete Abgabe von Erklärungen für Vorjahre, berechnen den anwendbaren Zuschlag und entwerfen — wo möglich — Strategien zur Minimierung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Berichtigung.
AEAT-Benachrichtigungen über die elektronische Adresse (DEH/NEO) haben strenge Antwortfristen, und das Versäumen der Frist kann zu automatischen nachteiligen Ergebnissen führen. Wir überwachen Ihre elektronische Adresse und informieren Sie umgehend nach Eingang einer Benachrichtigung, damit Sie stets innerhalb der gesetzlichen Frist antworten.
Ja. Für neu gegründete Unternehmen richten wir alle erforderlichen Steuerregistrierungen ein, etablieren die MwSt- und Einbehaltverpflichtungen ab dem ersten Betriebstag und entwerfen den anfänglichen Steuerkalender.
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