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Unternehmenssekretariat für 300+ Unternehmen – null Bußgelder, 100 % konforme Versammlungen

Vollständige Verwaltung gesellschaftsrechtlicher Pflichten: Hauptversammlungen, Protokolle, Gesellschafterliste, Jahresabschlüsse und Handelsregistersachen.

+300
Unternehmen mit ausgelagertem Sekretariat
100%
Ohne Registerprobleme durchgeführte Versammlungen
0
Bußgelder für verspätete Jahresabschluss-Einreichung
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Wissen Sie, ob Ihr Unternehmen alle Jahresabschlüsse beim Handelsregister eingereicht hat?

Wurde Ihre letzte Hauptversammlung mit den nach dem spanischen Gesellschaftsgesetz erforderlichen Formalitäten einberufen?

Ist Ihre Gesellschafterliste aktuell und bereit, bei jeder Unternehmenstransaktion oder Due Diligence vorgelegt zu werden?

Kennen Sie die Folgen einer Schließung des Registerblattes Ihres Unternehmens wegen Nicht-Einreichung der Jahresabschlüsse?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unsere Unternehmenssekretariatsmethodik

01

Gesellschaftsrechtliches Erstaudit

Wir prüfen den aktuellen Stand Ihrer gesellschaftsrechtlichen Dokumentation: Bücher, Protokolle, aktuelle Satzung, Registerposition und ausstehende Verpflichtungen.

02

Aktualisierung

Wir beheben etwaige Mängel: Wir reichen überfällige Jahresabschlüsse ein, regularisieren Register, aktualisieren Registerdaten und bringen alle gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen auf den neuesten Stand.

03

Jährliche ordentliche Verwaltung

Wir verwalten den vollständigen jährlichen Gesellschaftszyklus: ordentliche Hauptversammlung, Jahresabschluss-Genehmigung, Einreichung beim Handelsregister und etwaige außerordentliche Versammlungen im Laufe des Jahres.

04

Unternehmenstransaktionen

Wir verwalten jede gesellschaftsrechtliche Änderung: Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Satzungsänderungen, Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegungen, Änderungen des Unternehmensgegenstands sowie Fusionen oder Spaltungen.

Die Herausforderung

Gesellschaftsrechtliche Pflichten sind still, aber kritisch: Eine falsch einberufene Versammlung, nicht rechtzeitig eingereichte Jahresabschlüsse oder schlecht abgefasste Protokolle können Beschlüsse nichtig machen, Handelsregisterstrafen auslösen, Gesellschafterstreitigkeiten erzeugen oder bei Unternehmenstransaktionen Probleme verursachen. Die meisten Unternehmen vernachlässigen sie, bis ein ernstes Problem auftritt.

Unsere Lösung

Wir übernehmen die gesamte gesellschaftsrechtliche Verwaltung für Ihr Unternehmen: Einberufung und Abhaltung ordentlicher und außerordentlicher Hauptversammlungen, Protokollabfassung, Führung der Gesellschafterliste, Einreichung des Jahresabschlusses, Satzungsänderungen und alle Eintragungen beim Handelsregister. Sie schalten ab – wir verwalten alles.

Unternehmenssekretariatsdienstleistungen in Spanien umfassen die Verwaltung aller gesetzlichen Pflichten, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SL) und Aktiengesellschaften (SA) nach dem spanischen Gesellschaftsgesetz (Ley de Sociedades de Capital, Real Decreto Legislativo 1/2010) auferlegt werden. Diese Pflichten umfassen die Einberufung und Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres, die Einreichung des Jahresabschlusses beim Handelsregister (Registro Mercantil) bis zum 30. Juli, die Legalisierung von Gesellschaftsbüchern und die Eintragung von Änderungen in der Unternehmensstruktur. Verstöße können zur Schließung des Registerblattes, zur Haftung der Geschäftsführer und zu Strafen des ICAC (Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas) führen.

Wir verwalten die Unternehmenssekretariatsfunktion für mehr als 300 Unternehmen. Unsere Methodik stellt sicher, dass keine Verpflichtung je übersehen wird und dass alle gesellschaftsrechtlichen Unterlagen jederzeit in Ordnung sind, bereit für jede Transaktion oder Inspektion.

Warum gesellschaftsrechtliche Sekretariatspflichten für Ihr Unternehmen wichtig sind

Das spanische Gesellschaftsgesetz erlegt eine Reihe von Formalpflichten auf, die jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft unabhängig von ihrer Größe oder Tätigkeit erfüllen muss. Die ordentliche Hauptversammlung muss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres abgehalten werden; der Jahresabschluss muss bis zum 30. Juli beim Handelsregister eingereicht werden; Gesellschaftsbücher müssen jährlich legalisiert werden; und jede wesentliche Änderung der Unternehmensstruktur erfordert eine Registereintragung. Verstöße erzeugen keine unmittelbare, sichtbare Konsequenz – was viele Unternehmen dazu veranlasst, diese Verpflichtungen jahrelang zu vernachlässigen. Wenn das Problem auftaucht – typischerweise im Kontext einer Unternehmenstransaktion, einer Finanzierungsanfrage oder einer Steuerprüfung – übersteigen die Regularisierungskosten bei weitem das, was eine konsequente Compliance gekostet hätte. KMU und mittelgroße Unternehmen unterschätzen dieses Risiko, bis sie mit einer kritischen Situation konfrontiert sind: Ein potenzieller Käufer findet drei Jahre nicht eingereichte Jahresabschlüsse im Datenraum, oder eine Bank lehnt eine Kreditlinie ab, weil die Abschlüsse nicht beim Handelsregister eingereicht sind.

Unsere Unternehmenssekretariatsmethodik

Unser Ansatz integriert die gesellschaftsrechtliche Compliance als präventive Disziplin in den operativen Kalender Ihres Unternehmens. Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres definieren wir den jährlichen Gesellschaftsplan: ordentlicher Versammlungstermin, Einreichungsfrist für den Jahresabschluss, Bücherprüfung und etwaige geplante außerordentliche Transaktionen. Ein auf Gesellschaftsrecht spezialisiertes Team verwaltet jeden Meilenstein, koordiniert bei Bedarf mit dem Notar und bereitet alle Unterlagen mit ausreichend Vorlaufzeit vor, um Last-Minute-Druck zu vermeiden. Jeder gefasste Beschluss wird mit technischer Präzision dokumentiert, um seine Gültigkeit und Durchsetzbarkeit gegenüber Gesellschaftern, Dritten und Registerbehörden sicherzustellen.

Dieser Service ist besonders wertvoll für Unternehmen, in denen Gesellschafter oder Geschäftsführer keine Zeit oder kein Fachwissen haben, um die gesellschaftsrechtliche Compliance zu handhaben, und für Unternehmensgruppen mit mehreren Einheiten, die eine koordinierte und konsistente Verwaltung erfordern. Er integriert sich natürlich in unseren Entitätsverwaltungs-Service und in die Beratung zu Fusionen und Übernahmen, wo saubere und gut geordnete gesellschaftsrechtliche Dokumentation eine nicht verhandelbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Transaktionsabschluss ist.

Was unser Unternehmenssekretariatsservice umfasst

Der Service umfasst ein erstes gesellschaftsrechtliches Audit zur Identifizierung angesammelter Mängel und einen Regularisierungsplan, die Verwaltung der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung (gesetzeskonforme Einladung, Dokumentation und Protokoll), die Einreichung des Jahresabschlusses beim Handelsregister vor dem 30. Juli, die jährliche Legalisierung von Gesellschaftsbüchern, die Führung der Gesellschafterliste nach jeder Übertragung oder Kapitalerhöhung, die Verwaltung außerordentlicher Versammlungen und Satzungsänderungen, die Eintragung aller Gesellschaftsakte beim Handelsregister sowie ein digitalisiertes Dokumentenarchiv mit dauerhaftem Zugang zu historischen Gesellschaftsunterlagen.

Echte Ergebnisse im Unternehmenssekretariatsmanagement

Null Bußgelder für verspätete Jahresabschluss-Einreichung in unserem gesamten aktiven Kundenstamm. Einhundert Prozent der verwalteten Hauptversammlungen haben jede formale Gültigkeitsprüfung bestanden. In Due-Diligence- und Finanzierungsprozessen, bei denen wir als gesellschaftsrechtlicher Sekretariatsberater für den Verkäufer oder Kreditnehmer tätig waren, hat die geordnete Dokumentation den Prozess um durchschnittlich drei bis vier Wochen im Vergleich zu Fällen beschleunigt, die eine Notfallregularisierung erforderten. Und die Zeit, die Gesellschafter oder Geschäftsführer mit der Sorge um gesellschaftsrechtliche Fristen verbringen, ist ab dem ersten Servicetag null.

Häufig gestellte Fragen zu Unternehmenssekretariatsservices

Unsere Kunden im Wirtschaftsrecht und bei der Due Diligence stellen durchgängig fest, dass Unternehmen mit ausgelagerten Sekretariatsfunktionen wesentlich sauberere und zuverlässigere Dokumentation vorlegen. Den Einsatz eines professionellen Unternehmenssekretariatsservices zu beauftragen ist kein Luxus: Es ist die Garantie, dass Ihr Unternehmen jede Unternehmenstransaktion – Finanzierung, Verkauf, Kapitalerhöhung – ohne Verzögerungen oder Kostenüberschreitungen durch Notfallregularisierungen durchführen kann.

Referenzen

Echte Ergebnisse im Unternehmenssekretariatsmanagement

Wir hatten drei Jahre nicht eingereichte Jahresabschlüsse und unser Registerblatt war geschlossen. BMC regularisierte alles in sechs Wochen: Jahresabschlüsse eingereicht, Bücher legalisiert und das Handelsregister vollständig auf dem neuesten Stand. Seitdem verwalten sie alle unsere Unternehmenssekretariatsarbeiten, und wir müssen uns um die gesellschaftsrechtliche Compliance keine Sorgen mehr machen.

Distribuciones Altiplano S.L.
Geschäftsführender Gesellschafter

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Was unser Unternehmenssekretariatsservice umfasst

Einberufung und Verwaltung der Hauptversammlung

Wir verwalten die Einberufung ordentlicher und außerordentlicher Versammlungen in voller gesetzlicher Konformität: gesetzliche Fristen, Form der Einladung, vollständige Tagesordnung und Begleitdokumentation. Wir verfassen die Beschlüsse im Protokoll und verwalten ihre Eintragung beim Handelsregister, sofern erforderlich.

Einreichung des Jahresabschlusses

Wir bereiten den Jahresabschluss vor und reichen ihn innerhalb der gesetzlichen Frist (vor dem 30. Juli eines jeden Jahres) beim Handelsregister ein. Dies umfasst die Genehmigungsbescheinigung, den Anhang, den Lagebericht und gegebenenfalls den Prüfungsbericht.

Führung der Gesellschafterliste

Wir aktualisieren die Gesellschafterliste nach jeder Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung, Verpfändung oder anderen Handlung, die die Gesellschafterstruktur verändert. Wir bescheinigen den aktuellen Stand der Beteiligungen, wenn dies bei Unternehmenstransaktionen oder Due-Diligence-Prozessen erforderlich ist.

Satzungsänderungen und Registereintragungen

Wir verfassen Änderungsbeschlüsse, verwalten die notarielle Urkunde und bearbeiten die Eintragung beim Handelsregister. Wir decken Änderungen des Unternehmensgegenstands, des Sitzes, der Firma, des Stammkapitals, der Führungsstruktur und aller anderen Satzungsangelegenheiten ab.

Legalisierung von Gesellschaftsbüchern

Wir legalisieren die Pflichtbücher beim Handelsregister (Protokollbuch, Gesellschafterliste, Buch über Einpersonen-Gesellschafterverträge) innerhalb der festgelegten Fristen. Wir führen ein vollständiges und digitalisiertes Dokumentenarchiv für den sofortigen Zugriff auf historische Gesellschaftsunterlagen.

Gesellschaftsrechtliches Audit und Regularisierung

Für Unternehmen, die zu uns als Neukunden kommen, führen wir ein Audit ihrer Register- und Gesellschaftsposition durch, identifizieren angesammelte Mängel (nicht eingereichte Jahresabschlüsse, nicht legalisierte Bücher, nicht eingetragene Beschlüsse) und erstellen einen umfassenden Regularisierungsplan.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Unternehmenssekretariatsservices

Die ordentliche Hauptversammlung muss innerhalb der ersten 6 Monate eines jeden Geschäftsjahres abgehalten werden, um die Unternehmensführung, den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung zu genehmigen. Eine nicht rechtzeitig abgehaltene Versammlung kann die Haftung der Geschäftsführer begründen und auflösungsrelevante Probleme erzeugen.
Die Nicht-Einreichung des Jahresabschlusses beim Handelsregister führt zu ICAC-Strafen, zur Schließung des Registerblattes des Unternehmens (Blockierung aller nachfolgenden Einträge) und kann den Zugang zu Finanzierungen oder die Durchführung von Unternehmenstransaktionen erschweren.
Die Einladung muss mit den in der Satzung und dem spanischen Gesellschaftsgesetz geforderten Fristen und Formalitäten erfolgen. Sie umfasst die Form der Einladung (typischerweise per Einschreiben oder auf die in der Satzung festgelegte Weise), die vollständige Tagesordnung sowie Ort, Datum und Uhrzeit. Eine fehlerhafte Einladung kann die Beschlüsse nichtig machen.
Ja, wir verfassen Protokolle für ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen, Universalversammlungen, Vorstandssitzungen und jedes andere Kollegialorgan. Protokolle müssen die gefassten Beschlüsse korrekt erfassen, damit diese gültig und durchsetzbar sind.
Ja, wir führen die Gesellschafterliste aktuell, d. h. das Dokument, das belegt, wer die Gesellschafter sind und in welchem Verhältnis. Ihre korrekte Führung ist bei Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen und jeder Transaktion, die die Gesellschafterstruktur betrifft, unerlässlich.
Ja, wir verwalten jede gesellschaftsrechtliche Änderung: Abfassung von Beschlüssen, notarielle Urkunde, Eintragung beim Handelsregister und Koordination mit Steuerberatern zu den steuerlichen Aspekten der Transaktion.
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