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Wirtschaftsglossar

Telearbeitsrecht in Spanien (Gesetz 10/2021)

Das Gesetz 10/2021 vom 9. Juli über Telearbeit (trabajo a distancia) legt einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Telearbeit in Spanien fest. Unternehmen, in denen 30 % oder mehr des Arbeitstages in einem beliebigen 3-monatigen Referenzzeitraum außerhalb des Unternehmenssitzes geleistet werden, müssen mit jedem betroffenen Mitarbeiter eine schriftliche Telearbeitsvereinbarung formalisieren, die Arbeitsbedingungen, Ausstattung, Kostenerstattung und das Recht auf digitale Trennung regelt.

Arbeitsrecht

Hintergrund: Warum Spanien das Gesetz 10/2021 verabschiedet hat

Die COVID-19-Pandemie hat im März 2020 Millionen spanischer Arbeitnehmer unter der Notstandsgesetzgebung des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2020 quasi über Nacht in die Telearbeit gedrängt. Dieser Notstandsrahmen war ausdrücklich vorübergehend und nicht als dauerhaftes regulatorisches Fundament konzipiert. Als die Pandemie zeigte, dass Telearbeit in großem Maßstab machbar ist, verpflichtete sich die Regierung zu einem dauerhaften, auf Rechten basierenden Rahmen.

Das Gesetz 10/2021 vom 9. Juli über Telearbeit trat am 13. Oktober 2021 in Kraft. Es ersetzte die Notstandsregeln und etablierte Spanien als eines der umfassenderen Regulierungsumfelder für Telearbeit in Europa, neben Deutschland und den Niederlanden.

Anwendungsbereich: Wann gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt, wenn ein Mitarbeiter 30 % oder mehr seiner Arbeitszeit in einem 3-monatigen Referenzzeitraum außerhalb des Unternehmenssitzes leistet. Arbeit unterhalb dieser Schwelle wird nicht durch das Gesetz 10/2021 geregelt und kann durch Ad-hoc-Vereinbarungen oder Tarifvertrag geregelt werden.

Das Gesetz gilt für:

  • Standardmäßige Arbeitnehmer mit unbefristeten oder befristeten Verträgen
  • Sowohl vollständige Telearbeit als auch Hybrid-Regelungen (wenn die 30-%-Schwelle erfüllt ist)

Es gilt nicht für:

  • Mitarbeiter, die bei Kunden tätig sind (echte mobile Arbeitnehmer)
  • Selbstständige (autónomos)
  • Grenzüberschreitende Telearbeit (bei der EU- und internationale Regeln zu Sozialversicherung und Steuern separat gelten)

Die schriftliche Telearbeitsvereinbarung (Acuerdo de Trabajo a Distancia)

Der Eckpfeiler des Gesetzes 10/2021 ist die obligatorische schriftliche Vereinbarung. Diese muss vor Beginn der Telearbeitsregelung formalisiert werden (oder für bereits bestehende Regelungen innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes für bestehende Mitarbeiter).

Obligatorischer Inhalt der Vereinbarung

Die Vereinbarung muss enthalten:

  1. Inventar der Ausstattung und Arbeitsmittel (inventario de medios), die vom Unternehmen bereitgestellt werden
  2. Regeln zur Kostenerstattung — das Unternehmen muss direkte und indirekte Kosten aus der Telearbeit (Energie, Internetverbindung, Verbrauchsmaterial) decken oder erstatten. Der konkrete Mechanismus muss angegeben werden.
  3. Arbeitszeiten und Erreichbarkeitsplan — Beginn und Ende der Arbeitszeit, Kernpräsenzzeiten für Hybrid-Regelungen, Kommunikations-Reaktionsfenster
  4. Arbeitsort (Telearbeitsseite) — die konkrete Adresse, von der aus der Mitarbeiter remote arbeiten wird. Jede Änderung erfordert eine Aktualisierung der Vereinbarung.
  5. Kündigungsfrist für die Rücknahme der Telearbeitsregelung (sowohl durch Arbeitgeber als auch durch Mitarbeiter)
  6. Protokolle zur digitalen Trennung — konkrete Zeiten, zu denen der Mitarbeiter nicht erreichbar sein muss
  7. Laufzeit — ob die Regelung dauerhaft oder vorübergehend ist, mit klaren Überprüfungsterminen
  8. Anwendbare Tarifvertragsregelungen zur Telearbeit
  9. Datenschutzrichtlinie für die Überwachung der Aktivitäten und Geräte des Mitarbeiters durch den Arbeitgeber

Registrierung beim SEPE

Die Telearbeitsvereinbarung muss innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung über das CONTRAT@-System beim SEPE (öffentlicher Arbeitsvermittlungsdienst) registriert werden — dasselbe Registrierungssystem, das für Arbeitsverträge genutzt wird.

Arbeitnehmerrechte nach dem Gesetz 10/2021

Recht auf Freiwilligkeit und Umkehrbarkeit

Telearbeit ist für beide Parteien freiwillig. Der Arbeitgeber kann Telearbeit nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters aufzwingen, und umgekehrt kann der Mitarbeiter Telearbeit nicht als Recht einfordern (sofern keine spezifische Tarifvertragsregelung dies vorsieht). Beide Parteien können mit der in der Telearbeitsvereinbarung vereinbarten Kündigungsfrist zur Präsenzarbeit zurückkehren.

Recht auf gleichwertige Behandlung

Telearbeitende müssen die gleichen Bedingungen erhalten wie:

  • Gehalt und Zulagen wie vergleichbare Präsenzarbeitnehmer
  • Karriereentwicklungs- und Beförderungsmöglichkeiten
  • Zugang zu Schulungen
  • Gewerkschaftliche Vertretungsrechte

Der Telearbeitsstatus kann nicht zur Rechtfertigung unterschiedlicher Behandlung in einer Arbeitsbedingung verwendet werden.

Recht auf digitale Trennung (Derecho a la Desconexión Digital)

Mitarbeiter haben das Recht auf digitale Trennung außerhalb ihrer festgelegten Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber muss:

  • Konkrete Trennungszeiten in der Telearbeitsvereinbarung definieren
  • Manager und Mitarbeiter über das Recht auf Trennung schulen
  • Mitarbeiter während der Trennungszeiten nicht kontaktieren, außer bei echten Notfällen
  • Interne Richtlinien zur Nutzung von Kommunikationstechnologien einrichten (política interna de uso de medios tecnológicos)

Verstöße gegen das Recht auf digitale Trennung können zu Ansprüchen auf Überstundenvergütung und im schwerwiegenden oder systematischen Fall zu Belästigungsansprüchen führen.

Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Telearbeit darf kein Recht auf Vereinbarkeit (conciliación) — flexible Arbeitsregelungen für Kinderbetreuung, Pflegeverpflichtungen oder medizinische Bedürfnisse — schmälern oder einschränken, das für Präsenzarbeitnehmer gleichermaßen gilt.

Arbeitgeberpflichten

Kostenerstattung

Einer der meistdiskutierten Aspekte des Gesetzes. Der Arbeitgeber muss alle für die Telearbeit notwendige Ausstattung und Arbeitsmittel bereitstellen und instand halten. Wenn der Mitarbeiter eigene Ausrüstung nutzt, muss ein Vergütungsmechanismus vereinbart werden. Typische Modelle umfassen:

  • Monatliche Pauschalprämiee (der häufigste Ansatz): eine pauschale monatliche Zahlung, die Internet, Strom und Verbrauchsmaterial abdeckt. Beträge liegen üblicherweise zwischen 30–80 EUR/Monat je nach Unternehmen und Branche.
  • Direkte Ausstattungsbereitstellung: Das Unternehmen stellt Laptop, Monitor, Tastatur, Stuhl und andere Gegenstände nach Bedarf bereit.
  • Erstattung nach Beleg: Der Mitarbeiter macht tatsächliche Mehrkosten geltend.

Steuerliche Behandlung: Kostenerstattungen für echte Telearbeitskosten unterliegen nicht der IRPF, wenn sie ordnungsgemäß dokumentiert und innerhalb der von der AEAT anerkannten Grenzen sind. Pauschalzahlungen können als Gehalt behandelt werden, wenn ihnen eine ausreichende Begründung fehlt.

Arbeitsschutz (PRL)

Die PRL-Pflichten des Arbeitgebers erstrecken sich auf den Telearbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss:

  • Eine Gefährdungsbeurteilung (evaluación de riesgos) des Telearbeitsplatzes durchführen
  • Ergonomische Hinweise geben und Mindest-Arbeitsplatzstandards empfehlen
  • Sicherstellen, dass Telearbeitende Zugang zu arbeitsmedizinischen Überwachungsleistungen haben
  • Arbeitsunfälle am Telearbeitsort aufzeichnen

In der Praxis erfolgt die Gefährdungsbeurteilung für Heimarbeitsbüros in der Regel per Selbstbeurteilungsfragebogen, den der Mitarbeiter ausfüllt und der vom arbeitsmedizinischen Dienst validiert wird.

Antidiskriminierungsüberwachung

Der Gleichstellungsplan (soweit obligatorisch) und die Antidiskriminierungsüberwachung müssen Telearbeitsregelungen ausdrücklich ansprechen — das Gesetz erkennt an, dass Telearbeit je nach Gestaltung sowohl die Gleichstellung der Geschlechter fördern als auch untergraben kann.

Grenzüberschreitende Telearbeit

Für Mitarbeiter, die remote von außerhalb Spaniens arbeiten (ein in Spanien ansässiger Mitarbeiter, der remote für einen britischen, französischen oder anderen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, oder ein nicht in Spanien ansässiger Mitarbeiter, der von außerhalb Spaniens remote für ein spanisches Unternehmen arbeitet), gelten zusätzliche Rahmenwerke:

  • Sozialversicherung: Die EU-Verordnung 883/2004 und bilaterale Abkommen bestimmen, welches System des jeweiligen Landes gilt. Die Arbeit von Spanien aus für einen ausländischen Arbeitgeber kann die spanische Sozialversicherung auslösen, wenn die 25-%-Schwelle erfüllt ist. A1-Bescheinigungen können erforderlich sein.
  • Steuern: Die IRPF Spaniens gilt für in Spanien steueransässige Personen auf ihr weltweites Einkommen. Nichtansässige, die von Spanien aus arbeiten, können für den ausländischen Arbeitgeber ein Betriebsstättenrisiko begründen.
  • Einwanderung: Telearbeitende aus Nicht-EU-Ländern, die in Spanien arbeiten, benötigen eine angemessene Arbeitsgenehmigung (oder ein digitales Nomaden-Visum nach dem Startup-Gesetz).

Häufig gestellte Fragen

Muss der Arbeitgeber Telearbeit erlauben, wenn der Mitarbeiter es beantragt? In der Regel nein, sofern der Tarifvertrag kein Recht auf Telearbeit einräumt oder ein Gericht nicht feststellt, dass die Ablehnung des Arbeitgebers in bestimmten Umständen diskriminierend ist (z. B. wenn Präsenzarbeit nicht unbedingt erforderlich ist und die Ablehnung einen Mitarbeiter mit einer Behinderung oder Pflegeverpflichtungen betrifft). Das Gesetz von 2021 begründet einen Rahmen der Freiwilligkeit für beide Parteien.

Kann der Telearbeitsort außerhalb Spaniens liegen? Ja, grundsätzlich, aber es entstehen erhebliche Komplexitäten hinsichtlich Sozialversicherungsbeiträgen, Steueransässigkeit, anwendbarem Arbeitsrecht und Einwanderungsregeln. Jeder grenzüberschreitende Fall erfordert eine Analyse nach den Gesetzen beider beteiligter Länder.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Gesetz 10/2021? Das Versäumnis, die schriftliche Vereinbarung zu formalisieren, sie nicht beim SEPE zu registrieren oder die Telearbeitskosten nicht zu erstatten, stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Strafen reichen von 300 EUR bis 6.250 EUR pro Verstoß nach dem LISOS (Gesetz über Arbeitsordnungswidrigkeiten und Sanktionen).

Können Tarifverträge die gesetzlichen Anforderungen überschreiben? Tarifverträge können über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen (z. B. das Recht einräumen, nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer Telearbeit zu beantragen, oder höhere Kostenerstattungen festlegen). Sie können den gesetzlichen Mindeststandard nicht unterschreiten. Viele Branchenabkommen werden jetzt um Telearbeitskapitel ergänzt.

Gilt die 30-%-Schwelle pro Mitarbeiter individuell? Ja. Die 30-%-Berechnung erfolgt pro Mitarbeiter über den 3-monatigen Referenzzeitraum. Ein Mitarbeiter, der 1 Tag pro Woche remote arbeitet (20 % der Arbeitszeit), liegt unterhalb der Schwelle, und die schriftliche Vereinbarungspflicht des Gesetzes gilt nicht — obwohl eine gute Praxis empfiehlt, jede Telearbeitsregelung unabhängig davon zu dokumentieren.

Häufig gestellte Fragen

Wann gilt das Gesetz 10/2021 zur Telearbeit in Spanien?
Das Gesetz gilt, wenn ein Mitarbeiter 30 % oder mehr seiner Arbeitszeit in einem 3-monatigen Referenzzeitraum außerhalb des Unternehmenssitzes leistet. Unterhalb dieser Schwelle können Vereinbarungen informell oder durch Tarifvertrag geregelt werden. Die Schwelle gilt pro Mitarbeiter individuell, sodass ein Mitarbeiter, der 1 Tag pro Woche im Homeoffice arbeitet (20 %), unterhalb der Schwelle liegt. Das Gesetz gilt nicht für Selbstständige (Autónomos) oder mobile Beschäftigte.
Was muss eine Telearbeitsvereinbarung in Spanien enthalten?
Die schriftliche Acuerdo de Trabajo a Distancia muss ein Inventar der vom Unternehmen bereitgestellten Ausstattung, Regeln zur Kostenerstattung, Arbeitszeiten und Erreichbarkeitsplan, den konkreten Telearbeitsort (Adresse), Kündigungsfristen für die Umkehr der Vereinbarung, Protokolle zur digitalen Trennung, Laufzeit, anwendbare Tarifvertragsregelungen sowie die Überwachungs- und Datenschutzrichtlinie des Arbeitgebers enthalten.
Ist der Arbeitgeber nach spanischem Recht zur Erstattung von Telearbeitskosten verpflichtet?
Ja. Der Arbeitgeber muss für die für die Telearbeit notwendige Ausstattung und Arbeitsmittel, einschließlich Internetverbindung, Strom und Verbrauchsmaterial, aufkommen oder diese erstatten. Der häufigste Ansatz ist eine monatliche Pauschalzulage (in der Regel 30–80 EUR/Monat). Echte Kostenerstattungen sind von der IRPF befreit, wenn sie ordnungsgemäß dokumentiert und innerhalb der von der AEAT anerkannten Grenzen sind.
Welche Strafen drohen bei Nichterfüllung des spanischen Telearbeitsgesetzes?
Das Versäumnis, die schriftliche Vereinbarung zu formalisieren, sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung beim SEPE zu registrieren oder die Telearbeitskosten nicht zu erstatten, stellen Ordnungswidrigkeiten nach dem LISOS dar. Strafen reichen von 300 EUR bis 6.250 EUR pro Verstoß je nach Schwere. Systematische Verstöße gegen das Recht auf digitale Trennung können auch zu Überstundenvergütungs- und Belästigungsansprüchen führen.
Welche Implikationen hat es, wenn ein Mitarbeiter von außerhalb Spaniens aus remote arbeitet?
Grenzüberschreitende Telearbeit löst komplexe Fragen aus: In Spanien können Sozialversicherungspflichten nach EU-Verordnung 883/2004 entstehen, wenn 25 % der Arbeitszeit in Spanien geleistet werden; die IRPF gilt für in Spanien steueransässige Personen auf ihr weltweites Einkommen; Nichtansässige, die von Spanien aus arbeiten, können für den ausländischen Arbeitgeber ein Betriebsstättenrisiko begründen; und Nicht-EU-Beschäftigte benötigen eine angemessene Einwanderungsgenehmigung oder ein digitales Nomaden-Visum.
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