Wirtschaftsglossar
Modelo 720 (Erklärung ausländischer Vermögenswerte)
Das Modelo 720 ist eine informatorische Steuererklärung, die in Spanien steueransässige Personen einreichen müssen, wenn sie im Ausland befindliche Vermögenswerte oder Rechte halten — einschließlich Bankkonten, Wertpapiere und Immobilien —, deren kumulierter Wert in jeder Kategorie 50.000 Euro übersteigt. Es wird jährlich eingereicht, und die Nichterfüllung kann erhebliche Strafen nach sich ziehen.
SteuernWas ist das Modelo 720?
Das Modelo 720 ist eine informatorische Erklärung — sie generiert keine direkte Steuerzahlung —, ist aber eine der bedeutendsten Compliance-Verpflichtungen für Personen, die spanische Steueransässige werden, nachdem sie im Ausland Vermögenswerte angehäuft haben. Es wurde 2012 als Teil von Spaniens Anti-Betrugs-Maßnahmen eingeführt und verpflichtet Ansässige, der AEAT ausländische Vermögenswerte zu erklären.
Das Formular deckt drei Kategorien ausländischer Vermögenswerte ab:
- Bankkonten bei außerhalb Spaniens befindlichen Finanzinstituten
- Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Erträge, die im Ausland gehalten oder hinterlegt sind (Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Lebensversicherungspolicen)
- Immobilien und Rechte an Immobilien außerhalb Spaniens
Die 50.000-Euro-Schwelle
Die Erklärung ist erforderlich, wenn der kumulierte Wert in einer der drei Kategorien 50.000 Euro zum 31. Dezember des zu erklärenden Jahres übersteigt (oder zum Zeitpunkt des Erlöschens, wenn Vermögenswerte im Laufe des Jahres veräußert werden).
Entscheidend ist, dass jede Kategorie unabhängig bewertet wird. Eine Person mit 40.000 Euro auf einem ausländischen Bankkonto und 40.000 Euro in ausländischen Aktien muss nicht einreichen (keine Kategorie allein übersteigt 50.000 Euro), aber eine Person mit 55.000 Euro auf einem ausländischen Bankkonto muss alle Konten in dieser Kategorie erklären — auch diejenigen, die einzeln unter 50.000 Euro liegen.
Wann müssen Sie erneut einreichen?
Sobald Sie für eine Kategorie eingereicht haben, müssen Sie in den Folgejahren nur dann erneut einreichen, wenn:
- Der Wert in dieser Kategorie im Vergleich zur letzten Erklärung um mehr als 20.000 Euro gestiegen ist, ODER
- Sie einen zuvor erklärten Vermögenswert veräußert, übertragen oder aufgelöst haben.
Dieser „Aktualisierungsschwellenwert”-Mechanismus bedeutet, dass viele Ansässige einmalig bei der Ankunft einreichen und dann nur bei wesentlichen Änderungen aktualisieren.
Einreichungsfrist
Das Modelo 720 wird jährlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März für zum 31. Dezember des Vorjahres gehaltene Vermögenswerte eingereicht. Es wird ausschließlich elektronisch über die Sede Electrónica der AEAT eingereicht.
Die Reform 2022: Strafen nach dem EuGH-Urteil
Das ursprüngliche Modelo-720-Strafregime war notorisch streng: Nicht erklärte ausländische Vermögenswerte konnten als ungerechtfertigte Kapitalgewinne (besteuert zum marginalen Einkommensteuersatz) zuzüglich eines 150-prozentigen Strafzuschlags behandelt werden — faktisch konfiszierend. Der Europäische Gerichtshof entschied 2022 (C-788/19), dass dieses unverhältnismäßige Strafregime den freien Kapitalverkehr der EU verletzt.
Spanien reformierte die Strafen 2022. Das Modelo 720 selbst bleibt zwar obligatorisch, aber der konfiszierende 150-prozentige Zuschlag für EU/EWR-Vermögenswerte gilt nicht mehr. Stattdessen gelten nun standardmäßige Verspätungsstrafen (100–200 Euro pro ausgelassenem Datenelement, mit einer Obergrenze von 20.000 Euro für freiwillige Verspätungseinreichungen). Die AEAT kann die Herkunft nicht erklärter Vermögenswerte weiterhin untersuchen und unter allgemeinen Betrugsbestimmungen Steuern und Strafen erheben.
Praktische Implikationen für nach Spanien ziehende Expats
Für ausländische Staatsbürger, die nach Spanien unter dem Beckham-Gesetz-Regime umziehen, sind die Modelo-720-Verpflichtungen erheblich reduziert: Vermögenswerte nicht-ansässiger Herkunft unterliegen während der Sonderregimephase generell nicht der Erklärungspflicht. Dies muss jedoch sorgfältig fallweise analysiert werden.
Für reguläre IRPF-Ansässige ist die erste Modelo-720-Einreichung nach Begründung der Ansässigkeit ein kritischer Compliance-Schritt und eine Gelegenheit, die steuerliche Behandlung aller ausländischen Vermögenswerte zu überprüfen (insbesondere ausländische Pensionen, Trusts und Anlagestrukturen, die Spanien möglicherweise anders als das Heimatland besteuert).
Wie BMC helfen kann
Wir begleiten Mandanten durch ihre erste Modelo-720-Einreichung mit einer umfassenden Prüfung ausländischer Vermögenswerte, beraten zur Wechselwirkung zwischen Modelo 720 und laufenden Einkommensteuerpflichten auf ausländische Quelleneinkünfte und unterstützen bei freiwilligen Offenlegungen, wenn frühere Erklärungen unvollständig waren.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss das Modelo 720 in Spanien einreichen?
Was ist die Einreichungsfrist für das Modelo 720?
Muss ich das Modelo 720 jedes Jahr einreichen?
Was geschah mit den Modelo-720-Strafen nach dem EuGH-Urteil?
Wirkt sich das Beckham-Gesetz auf Modelo-720-Verpflichtungen aus?
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