Kapitalerträge aus Finanzanlagen (rendimientos de capital mobiliario) umfassen Erträge aus der Beteiligung an Eigenkapital von Unternehmen (Dividenden), Erträge aus der Gewährung von Kapital an Dritte (Bankinhaberzinsen, Anleihezinsen) und Erträge aus Lebensversicherungs- und Kapitalisierungsverträgen, gemäß den Artikeln 25 und 26 des spanischen Einkommensteuergesetzes (LIRPF, Gesetz 35/2006). Sie fließen in die Sparbemessungsgrundlage ein und werden mit Sätzen von 19 bis 28 Prozent besteuert, mit Anrecht auf internationale Doppelbesteuerungsentlastung bei ausländischen Einkünften.
In der Praxis
Was sind Kapitalerträge aus Finanzanlagen in Spanien
Kapitalerträge aus Finanzanlagen (rendimientos de capital mobiliario) umfassen die Erträge, die ein Steuerpflichtiger aus dem Halten oder der Übertragung von Finanzanlagen erzielt. Artikel 25 des Gesetzes 35/2006 (LIRPF) klassifiziert sie in vier Hauptkategorien:
- Erträge aus Eigenkapitalbeteiligungen: Dividenden, Bonusse für die Hauptversammlungsteilnahme, Gewinnbeteiligungen und ähnliche Erträge.
- Erträge aus der Kapitalüberlassung an Dritte: Zinsen auf Bankkonten, Termineinlagen, Anleihen, Schuldverschreibungen und Darlehen.
- Erträge aus Lebensversicherungs- und Kapitalisierungsverträgen: der Teil der Erträge aus Lebens- oder Invaliditätsversicherungsverträgen, der nicht als Arbeitslohn gilt.
- Sonstige Kapitalerträge: Urheberrechte (wenn vom Urheber abgetreten), gewerbliche Schutzrechte, Untermieten und technische Hilfeleistungen.
Abzugsfähige Kosten und Nettoeinkünfte
Die Nettokapitalerträge aus Finanzanlagen ergeben sich durch Abzug vom Bruttobetrag der Verwaltungs- und Depotgebühren für börsennotierte Wertpapiere. Gebühren für diskretionäres Portfoliomanagement sind nicht abzugsfähig.
Besteuerung in der Sparbasis
Die Nettokapitalerträge aus Finanzanlagen fließen in die Sparbemessungsgrundlage ein und werden 2026 mit folgenden progressiven Sätzen besteuert:
| Einkommensband | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 6.000 EUR | 19 % |
| 6.000 bis 50.000 EUR | 21 % |
| 50.000 bis 200.000 EUR | 23 % |
| 200.000 bis 300.000 EUR | 27 % |
| Über 300.000 EUR | 28 % |
Quellensteuerabzug
Zahlende Stellen sind verpflichtet, 19 Prozent Quellensteuer auf inländische Kapitalerträge aus Finanzanlagen einzubehalten. Diese Quellensteuer wird auf die Jahressteuerschuld angerechnet.
Ausländische Kapitalerträge
Wenn Dividenden oder Zinsen von gebietsfremden Unternehmen stammen, kann der Steuerpflichtige die internationale Doppelbesteuerungsentlastung nach Artikel 80 LIRPF in Anspruch nehmen, um zu verhindern, dass dieselben Erträge sowohl im Quellenstaat als auch in Spanien besteuert werden.
Unter dem Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF) sind ausländische Kapitalerträge aus Finanzanlagen während der Geltungsjahre des Sonderregimes grundsätzlich von der spanischen Besteuerung befreit.