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Praktische Werkzeuge · Steuer · Vermögen

Spanische Erbschaftsteuer — Wie viel zahle ich?

Erbschaftsteuer-Rechner (ISD) mit verifizierten Bonifikationen nach autonomer Gemeinschaft. Erhalten Sie eine indikative Schätzung in weniger als zwei Minuten.

Spanische Erbschaftsteuer-Rechner — Nach Autonomer Gemeinschaft

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Gesamtwert der geerbten Vermögenswerte abzüglich Lasten, Schulden und abzugsfähiger Kosten

Bereits vorhandene Vermögenswerte des Erben (ohne das Erbe selbst). Beeinflusst den Multiplikatorkoeffizienten (Art. 22.2 LISD).

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Spanische Erbschaftsteuer: Was Sie wissen müssen

Die spanische Erbschafts- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) belastet Vermögensübertragungen durch Erbfall. In Spanien haben autonome Gemeinschaften das Recht, eigene Freibeträge, Bonifikationen und Koeffizienten festzulegen, was zu erheblichen Unterschieden zwischen den Regionen führt.

Madrid und Andalusien gewähren eine Bonifikation von 99 % für direkte Familienangehörige, was in der Praxis zu einer Nullbesteuerung führt. Katalonien verfügt über ein komplexeres Stufensystem. Die Kanarischen Inseln führten 2023 eine Bonifikation von 99,9 % für Familienangehörige bis zum dritten Grad ein.

Überblick über regionale Bonifikationen (2026)

Autonome Gemeinschaft Gruppen I und II (direkte Familie) Gruppe III
MadridBonifikation 99 %Bonifikation 50 % (seit Juli 2025)
AndalusienBonifikation 99 % + Freibetrag 1.000.000 €Keine regionale Bonifikation
Valencianische GemeinschaftBonifikation 99 %25 % (seit Juni 2026)
MurciaBonifikation 99 %Bonifikation 50 %
Katalonien (Ehegatte)99 % pauschal0 %
Katalonien (Kinder ≥21, Vorfahren)60 %–0 % (gewichteter Durchschnitt)0 %
Balearische InselnBonifikation 100 %35 %–60 % (je nach Fall)
Kanarische InselnBonifikation 99,9 %Bonifikation 99,9 %

Quelle: primäre Regionalgesetzgebung, verifiziert Stand Juni 2026. Bonifikationen können sich ändern; konsultieren Sie die zum Todeszeitpunkt geltende Gesetzgebung.

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Häufige Fragen — Spanische Erbschaftsteuer

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt man in Madrid?

In Madrid erhalten Erben der Gruppe I (Abkömmlinge unter 21 Jahren) und der Gruppe II (Ehegatte, Kinder ab 21 Jahren, Eltern/Großeltern) eine Bonifikation von 99 % auf die Steuerschuld — die effektive Steuer ist praktisch null, unabhängig vom Erbschaftswert. Seit Juli 2025 (Gesetz 2/2025) profitiert auch Gruppe III (Geschwister, Nichten/Neffen, Schwäger/Schwägerinnen) von einer Bonifikation von 50 %. Gruppe IV (familienfremde Dritte) erhält keine regionale Bonifikation.

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt man in Andalusien?

Andalusien bietet zwei große Vorteile: einen Verwandtschaftsfreibetrag von 1.000.000 € für die Gruppen I und II sowie eine Bonifikation von 99 % auf die Steuerschuld. In der Praxis ergibt die direkte Familienerbschaft für die große Mehrheit der Fälle null Steuer. Bei Erbschaften über 1 Mio. € für Gruppen I/II wird der übersteigende Betrag besteuert, aber weiterhin mit 99 % Bonifikation reduziert. Gruppe III erhält keine regionale Bonifikation.

Wie funktioniert die katalanische Erbschaftsteuer-Bonifikation für erwachsene Kinder?

In Katalonien erhalten Kinder ab 21 Jahren (Gruppe II, kein Ehegatte) eine Bonifikation, die nach der gewichteten Durchschnittsmethode (percentatge mitjà ponderat) berechnet wird: Der Bonifikationsprozentsatz sinkt mit zunehmendem Steuerbetrag. Bei einer Erbschaft von 150.000 € beträgt die Bonifikation 58,33 % (100.000 € × 60 % + 50.000 € × 55 %, geteilt durch 150.000 €). Der Ehegatte erhält eine pauschale Bonifikation von 99 %. Wichtig: Beantragt der Erbe einen Sonderfreibetrag (Familienunternehmen, Beteiligungen, Kulturerbe), verliert er die Bonifikation vollständig.

Gibt es auf den Kanarischen Inseln Erbschaftsteuer?

Seit September 2023 gewähren die Kanarischen Inseln eine Bonifikation von 99,9 % für die Gruppen I, II und III — die Steuer ist praktisch null für direkte Familienmitglieder und Seitenverwandte bis zum dritten Grad. Nur Gruppe IV (Erben ohne Verwandtschaftsbeziehung) ist von der Bonifikation ausgeschlossen.

Zahlen Nichtresidenten spanische Erbschaftsteuer?

Ja. Nichtresidenten, die in Spanien belegene Vermögenswerte erben, unterliegen der ISD. Seit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache Feijoo (C-127/12) haben Nichtresidenten aus EU/EWR-Staaten das Recht, die günstigsten regionalen Regeln anzuwenden — entweder die der autonomen Gemeinschaft, in der die Vermögenswerte liegen, oder die des Wohnorts des Erblassers. Nichtresidenten aus Drittstaaten können den weniger günstigen staatlichen Regeln unterliegen, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen gilt.

Welche Steuergruppen gibt es bei der spanischen Erbschaftsteuer?

Die spanische Erbschaftsteuer unterteilt Erben in vier Gruppen: Gruppe I — Abkömmlinge und Adoptierte unter 21 Jahren. Gruppe II — Abkömmlinge und Adoptierte ab 21 Jahren, Ehegatte, Vorfahren und Adoptivmutter/Adoptivvater. Gruppe III — Seitenverwandte 2. und 3. Grades durch Blut oder Heirat (Geschwister, Onkel/Tante, Nichte/Neffe, Schwager/Schwägerin). Gruppe IV — Seitenverwandte 4. Grades oder weiter sowie familienfremde Dritte.

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