Das Gesetz 9/2025 ändert Artikel 31 ter und führt neue Bestimmungen ein, die Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zur Führung einer aktualisierten Arbeitszeiterfassung verpflichten. Diese Erfassung muss in elektronischer Form erfolgen und innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten aktualisiert werden. Bei Verstößen sieht die Norm Bußgelder von bis zu 7.500 Euro pro Arbeitnehmer vor (Art. 31 ter, Zusatzbestimmung 8).
Gilt für dieses Profil
art. 31 ter
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 31 ter
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art. 31 ter
Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern wird die Pflicht zur Führung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung eingeführt, wobei bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer drohen (Art. 31 ter, Zusatzbest. 8). Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten. Betroffene KMU und Großunternehmen müssen ihre Erfassungssysteme aktualisieren. Für Arbeitnehmer ergeben sich keine direkten Auswirkungen, jedoch unterliegt ihre Arbeitszeit der administrativen Kontrolle.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Adaptar el registro de jornada a formato electrónico | art. 31 ter | 3 meses desde entrada en vigor |
| Verificar cumplimiento del registro de jornada por trabajador | disp. ad. 8 |
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