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Steuer Artikel

Steueränderungen 2025: Steuern und Pflichten

Spanische Steueränderungen 2025: verpflichtende B2B-E-Rechnung für Unternehmen mit über 8 Mio. € Umsatz, OSS-Änderungen bei innergemeinschaftlicher MwSt., Regeln zur digitalen Wirtschaft und Reifung der globalen Mindeststeuer Pillar Two.

3 Min. Lesezeit

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt in Spaniens Steuerpedigitalisierungsoffensive. Verpflichtende E-Rechnung für B2B-Transaktionen, die vollständige Einführung von Echtzeit-MwSt.-Meldesystemen und neue Steuerrahmen für die digitale Wirtschaft machen dieses Jahr zu einem Transformationsjahr für Steuer- und Finanzabteilungen. Gleichzeitig werden globale Mindeststeuermaßnahmen weiter angewendet, und wesentliche Körperschaftsteueränderungen sind nun vollständig eingebettet.

Verpflichtende E-Rechnung: Die Große Operative Änderung von 2025

Das Gesetz 18/2022 (das Crea-y-Crece-Gesetz) und seine Durchführungsverordnungen machen die Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen für alle B2B-Transaktionen von Unternehmen und Selbstständigen, die der spanischen Steuer unterliegen, verpflichtend. Die Einführung erfolgt in Phasen:

  • Unternehmen mit einem Umsatz über 8 Millionen Euro: Pflicht seit 2024 in Kraft; aktive Durchsetzung und erste Strafen beginnen 2025.
  • Alle anderen Unternehmen und Selbstständige: Pflicht für die zweite Jahreshälfte 2025 erwartet, vorbehaltlich möglicher regulatorischer Verlängerung.

E-Rechnungen müssen einem strukturierten Format (FacturaE oder andere von der AEAT anerkannte Formate) entsprechen und über ein mit der öffentlichen staatlichen Plattform interoperables System übertragen werden. Nichteinhaltung kann zu Strafen von bis zu 10.000 € pro im falschen Format ausgestellter Rechnung führen.

Körperschaftsteueränderungen für 2025

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz bleibt bei 25%, aber differenzierte Mindestsätze gelten weiterhin. Für 2025 hat die Steuerbehörde eine intensivierte Prüfung des F&E&I-Abzugs angekündigt — einer der stärksten Anreize im spanischen System und einer der am stärksten geprüften. Der Abzug reicht von 25% bis 42% der qualifizierenden F&E-Ausgaben, mit einer Monetisierungsoption, wenn keine ausreichende Steuerschuld vorhanden ist.

Angesammelte steuerliche Verluste (BINs), die viele Unternehmen in 2020–2021 aufgebaut haben, können weiterhin vorbehaltlich der 70%-Grenze des Einkommens vor Ausgleich für Gruppen mit einem Umsatz zwischen 20 und 60 Millionen Euro (50% für Gruppen über 60 Millionen Euro) verrechnet werden.

Innergemeinschaftliche MwSt.: OSS, IOSS und Neue Regeln für Digitale Plattformen

Seit der Reform 2021 ermöglicht das One-Stop-Shop-System (OSS) Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten an Endverbraucher Waren verkaufen oder digitale Dienstleistungen erbringen, die entsprechende MwSt. in einem einzigen Mitgliedstaat zu erklären und zu zahlen. 2025 sind die Pflichten digitaler Plattformen, die als Intermediäre bei Drittanbieter-Warenverkäufen tätig sind, vollständig eingebettet: Sie gelten als „vermutete Lieferanten” und müssen die MwSt. direkt erheben und abführen.

Für Marktplätze und E-Commerce-Plattformen mit innergemeinschaftlichen Operationen bedeutet dies die Überprüfung der vertraglichen Vereinbarungen mit Verkäufern, die Anpassung der Rechnungsstellungsflüsse und die Sicherstellung der korrekten MwSt.-Erhebung und -erklärung in jeder Zielgerichtsbarkeit.

Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge

Die Hauptänderung bei der Einkommensteuer (IRPF) für 2025 ist eine Erhöhung der Beschäftigungseinkommensreduzierung für Gering- und Mittelverdiener, entsprechend der Verpflichtung der Regierung zur Reduzierung der Steuerbelastung für Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 22.000 €.

Bei den Sozialversicherungsbeiträgen steigt die maximale Beitragsbasis für Gutverdiener weiter unter Gesetz 21/2021 zur Erhaltung der Kaufkraft. Selbstständige, die sich 2023 für das neue Realeinkommen-Beitragssystem entschieden haben, werden 2025 die Regularisierung der 2024 gezahlten Beiträge abschließen.

Fiskalkonsolidierungsregime: Aktualisierte Kriterien

Die AEAT hat neue Auslegungsrichtlinien zur Anwendung des Fiskalkonsolidierungsregimes bei Gruppen mit komplexen Matrixstrukturen veröffentlicht. Gruppen, die ihren Konsolidierungsperimeter in den vergangenen zwei Jahren nicht überprüft haben, sollten diese Überprüfung vor dem Abschluss des Steuerjahres 2025 durchführen.

Wichtige Steuerfristen für 2025

Formale Pflichten folgen ihrem üblichen Rhythmus: vierteljährliche MwSt. (20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 30. Januar 2026), Körperschaftsteuer (25. Juli für Gruppen mit Kalenderjahr), Lohnsteuervoranmeldungen (monatlich für große Unternehmen, vierteljährlich für andere). Die bemerkenswerte Ergänzung zum Januar-Kalender sind die neuen Krypto-Asset-Informationsmodelle.

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