Das Gesetz 5/2025 ändert Art. 36 des Gesetzes 10/2023 und schreibt vor, dass Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern eine aktualisierte Arbeitszeiterfassung führen müssen. Die Regelung sieht eine Frist von drei Monaten ab Inkrafttreten zur Umsetzung vor und sieht bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer vor (Art. 36).
Gilt für dieses Profil
art. 36
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 36
Gilt für dieses Profil
art. 36
Für Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern wird die Pflicht zur Führung einer aktualisierten Arbeitszeiterfassung eingeführt. Die dreimonatige Frist birgt das Risiko von Bußgeldern von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer bei Verstößen. Arbeitnehmer sind nicht direkt betroffen, ihre Arbeitszeiten unterliegen jedoch der Prüfung. Die Finanzbehörden können Nachweise über die Einhaltung verlangen (Art. 36).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar el registro de jornada de trabajo dentro de 3 meses | art. 36 | 3 meses desde entrada en vigor |
| Revisar el cumplimiento de la obligación de registro para cada trabajador | art. 36 | 3 meses desde entrada en vigor |
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