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BOE-A-2026-3385 ·14. Februar 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen ab 10 Mitarbeitern: 3 Monate Frist zur Anpassung der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer

Das Gesetz 5/2025 ändert Art. 36 des Gesetzes 10/2023 und schreibt vor, dass Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern eine aktualisierte Arbeitszeiterfassung führen müssen. Die Regelung sieht eine Frist von drei Monaten ab Inkrafttreten zur Umsetzung vor und sieht bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer vor (Art. 36).

In 3 Punkten

  1. Unternehmen mit 10+ Mitarbeitern müssen ihre Arbeitszeiterfassung aktualisieren (art. 36)
  2. Frist von 3 Monaten zur Erfüllung der Registrierungspflicht (art. 36)
  3. Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer bei Nichteinhaltung (art. 36)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Tener 10 o más trabajadores
  • Independientemente del sector

art. 36

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 36

Gilt für dieses Profil

  • Tener 10 o más trabajadores

art. 36

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern wird die Pflicht zur Führung einer aktualisierten Arbeitszeiterfassung eingeführt. Die dreimonatige Frist birgt das Risiko von Bußgeldern von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer bei Verstößen. Arbeitnehmer sind nicht direkt betroffen, ihre Arbeitszeiten unterliegen jedoch der Prüfung. Die Finanzbehörden können Nachweise über die Einhaltung verlangen (Art. 36).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar el registro de jornada de trabajo dentro de 3 meses art. 36 3 meses desde entrada en vigor
Revisar el cumplimiento de la obligación de registro para cada trabajador art. 36 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-02-14pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (disposición final 3)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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