Das Real Decreto-ley 27/2026 ändert Artikel 10 des Wohnraummietgesetzes (LAU), um die Stabilität von Verträgen über den Hauptwohnsitz zu erhöhen. Nach einer Laufzeit von 5 Jahren (bzw. 7 Jahren bei juristischen Personen als Vermieter) verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 5 bzw. 7 Jahre, sofern keine Partei die Nichtverlängerung innerhalb der gesetzlichen Fristen mitteilt (Art. 1). Kündigt der Vermieter die Nichtverlängerung an, muss er den Mieter mit mindestens 12 Monatsmieten einer vergleichbaren Wohnung entschädigen (Art. 1).
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Gilt für dieses Profil
art. 1
Gilt für dieses Profil
art. 1
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Für Mieter garantiert die Regelung eine deutlich längere und planbarere Aufenthaltsdauer und erschwert Kündigungen wegen Vertragsablaufs nach der Anfangslaufzeit (Art. 1). Für Vermieter (Privatpersonen oder juristische Personen) steigen die Kosten für die Rückgewinnung der Immobilie: Sie müssen eine Frist von 6 Monaten einhalten oder eine Mindestentschädigung von 12 Monatsmieten zahlen, wobei der Betrag nicht weniger als eine Monatsmiete pro Wohnjahr betragen darf (Art. 1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Notificar la voluntad de no prorrogar el contrato con los plazos legales para evitar la prórroga automática | art. 1 | 6 meses (arrendador) o 2 meses (arrendatario) de antelación al vencimiento |
| Abonar la indemnización correspondiente en el momento de la entrega de la vivienda en caso de no renovación | art. 1 | En el momento de la entrega de la vivienda |
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