Was ist eine Verschmelzung durch Aufnahme?
Eine Verschmelzung durch Aufnahme ist die Form der Verschmelzung, bei der eine aufnehmende Gesellschaft eine oder mehrere aufgenommene Gesellschaften in ihre Bilanz integriert, die ohne vorherige Liquidation aufgelöst werden. Die Gesellschafter der aufgenommenen Gesellschaft erhalten Anteile an der aufnehmenden Gesellschaft im Verhältnis des vereinbarten Umtauschverhältnisses. Sie unterscheidet sich von einer Neubildungsverschmelzung (Verschmelzung durch Neugründung), bei der beide Gesellschaften aufgelöst werden, um eine vollständig neue Gesellschaft zu gründen.
In Spanien ist die Verschmelzung durch Aufnahme durch Gesetz 3/2009 vom 3. April über strukturelle Änderungen von Handelsgesellschaften geregelt. Sie ist das bevorzugte Instrument bei Unternehmenskonzentrationsprozessen, Integration von Tochtergesellschaften und Vereinfachung von Konzernstrukturen.
Phasen einer Verschmelzung durch Aufnahme
1. Erstellung des Verschmelzungsplans Die Geschäftsführungen der beteiligten Gesellschaften erstellen und unterzeichnen gemeinsam den Verschmelzungsplan, der enthalten muss: Umtauschverhältnis, Stichtag, ab dem die Geschäfte der aufgenommenen Gesellschaft als von der aufnehmenden Gesellschaft durchgeführt gelten, Rechte von Sondergesellschaftern und Inhabern anderer Wertpapiere als Anteile, sowie Sachverständigenvergütungen.
2. Bericht der Geschäftsführung und Sachverständigenbericht Jedes Leitungsorgan erstellt einen Bericht, der die Transaktion begründet. Ein vom Handelsregister bestellter unabhängiger Sachverständiger erstellt einen Bericht über die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses. Bei Verschmelzungen von vollständig eigenen (100-%-) Tochtergesellschaften kann diese Anforderung entfallen.
3. Genehmigung durch Gesellschafterversammlungen Die Verschmelzung muss von der Hauptversammlung jeder beteiligten Gesellschaft mit den gesetzlich und satzungsmäßig erforderlichen verstärkten Mehrheiten genehmigt werden.
4. Eintragung ins Handelsregister Die Verschmelzung wird in einer öffentlichen Urkunde formalisiert und ins Registro Mercantil eingetragen, woraufhin die Gesamtrechtsnachfolge wirksam wird und die aufgenommene Gesellschaft aufgelöst wird.
Steuerregime: Neutralität nach dem Körperschaftsteuergesetz
Das besondere Verschmelzungsregime in Kapitel VII von Titel VII des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) ermöglicht die Aufschiebung der bei der Transaktion entstehenden Gewinne (stille Reserven auf übertragene Vermögenswerte), sofern gültige wirtschaftliche Gründe über Steuerersparnis hinaus vorhanden sind. Dieses Neutralitätsregime verhindert, dass die Verschmelzung sofortige Steuerkosten verursacht, und schiebt die Besteuerung auf den Zeitpunkt der Realisierung der erworbenen Vermögenswerte auf. Die Benachrichtigung der spanischen Steuerbehörde (AEAT) ist vor dem Ende der Körperschaftsteuereinreichungsfrist für das Transaktionsjahr zwingend erforderlich.
Bedeutung für Unternehmen
Eine Verschmelzung durch Aufnahme ermöglicht die Vereinfachung von Konzernstrukturen, die Reduzierung von Verwaltungskosten, die Integration betrieblicher Synergien und ein stärkeres Finanzprofil für Kreditgeber und Investoren. Vorherige Planung ist entscheidend: Eine schlecht strukturierte Verschmelzung kann Steuer-, Arbeits- oder vertragliche Eventualverbindlichkeiten erzeugen — wie Change-of-Control-Klauseln — die den Wert der angestrebten Synergien übersteigen.