Das spanische Gesetz über öffentliche Aufträge (Ley 9/2017, vom 8. November) regelt die Auftragsvergabe durch öffentliche Verwaltungen und sonstige Stellen des öffentlichen Sektors in Spanien und setzt die EU-Vergaberichtlinien um. Es ordnet die Vertragsarten (Bau-, Liefer-, Dienstleistungsaufträge, Konzessionen), die Vergabeverfahren, die Grundsätze der Öffentlichkeit, Transparenz, Gleichbehandlung und des freien Wettbewerbs sowie die Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers.
In der Praxis
Das spanische Vergabegesetz (LCSP), erlassen als Ley 9/2017, vom 8. November, ist das zentrale Gesetz des öffentlichen Auftragswesens in Spanien und setzt die EU-Vergaberichtlinien um.
Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, müssen die Vergabeunterlagen, Fristen, Zuschlagskriterien und Rechtsbehelfsmechanismen beherrschen. BMC berät Bieter und Stellen zur LCSP-Konformität: siehe unseren Service öffentliche Auftragsvergabe.