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Steuer- und Rechtsglossar Rechtlich

Spanisches Vergabegesetz (LCSP)

Das spanische Gesetz über öffentliche Aufträge (Ley 9/2017, vom 8. November) regelt die Auftragsvergabe durch öffentliche Verwaltungen und sonstige Stellen des öffentlichen Sektors in Spanien und setzt die EU-Vergaberichtlinien um. Es ordnet die Vertragsarten (Bau-, Liefer-, Dienstleistungsaufträge, Konzessionen), die Vergabeverfahren, die Grundsätze der Öffentlichkeit, Transparenz, Gleichbehandlung und des freien Wettbewerbs sowie die Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers.

Das spanische Gesetz über öffentliche Aufträge (Ley 9/2017, vom 8. November) regelt die Auftragsvergabe durch öffentliche Verwaltungen und sonstige Stellen des öffentlichen Sektors in Spanien und setzt die EU-Vergaberichtlinien um. Es ordnet die Vertragsarten (Bau-, Liefer-, Dienstleistungsaufträge, Konzessionen), die Vergabeverfahren, die Grundsätze der Öffentlichkeit, Transparenz, Gleichbehandlung und des freien Wettbewerbs sowie die Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers.

In der Praxis

Das spanische Vergabegesetz (LCSP), erlassen als Ley 9/2017, vom 8. November, ist das zentrale Gesetz des öffentlichen Auftragswesens in Spanien und setzt die EU-Vergaberichtlinien um.

Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, müssen die Vergabeunterlagen, Fristen, Zuschlagskriterien und Rechtsbehelfsmechanismen beherrschen. BMC berät Bieter und Stellen zur LCSP-Konformität: siehe unseren Service öffentliche Auftragsvergabe.

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Häufige Fragen

Die Auftragsvergabe durch öffentliche Verwaltungen und Stellen des öffentlichen Sektors wird durch die Ley 9/2017, vom 8. November, über öffentliche Aufträge (LCSP) geregelt, die die EU-Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU in spanisches Recht umsetzt.
Das LCSP regelt unter anderem Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, Bau- und Dienstleistungskonzessionen sowie gemischte Verträge. Jede Art hat eigene Regeln für Vorbereitung, Vergabe und Ausführung.
Das Gesetz sieht Verfahren wie das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung, den wettbewerblichen Dialog und Kleinaufträge sowie Rahmenvereinbarungen und dynamische Beschaffungssysteme vor. Die Wahl hängt vom Gegenstand, geschätzten Wert und den Umständen ab.
Ja. Bestimmte Verfahrenshandlungen können mit dem besonderen Nachprüfungsrechtsbehelf — fakultativ und kostenfrei — vor den Verwaltungsgerichten für Vergabenachprüfungen angefochten werden, unbeschadet des anschließenden verwaltungsgerichtlichen Wegs.
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Häufig gestellte Fragen

Welches Gesetz regelt die öffentliche Auftragsvergabe in Spanien?
Die Auftragsvergabe durch öffentliche Verwaltungen und Stellen des öffentlichen Sektors wird durch die Ley 9/2017, vom 8. November, über öffentliche Aufträge (LCSP) geregelt, die die EU-Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU in spanisches Recht umsetzt.
Welche Vertragsarten regelt das LCSP?
Das LCSP regelt unter anderem Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, Bau- und Dienstleistungskonzessionen sowie gemischte Verträge. Jede Art hat eigene Regeln für Vorbereitung, Vergabe und Ausführung.
Welche Vergabeverfahren gibt es?
Das Gesetz sieht Verfahren wie das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung, den wettbewerblichen Dialog und Kleinaufträge sowie Rahmenvereinbarungen und dynamische Beschaffungssysteme vor. Die Wahl hängt vom Gegenstand, geschätzten Wert und den Umständen ab.
Kann eine öffentliche Vergabe angefochten werden?
Ja. Bestimmte Verfahrenshandlungen können mit dem besonderen Nachprüfungsrechtsbehelf — fakultativ und kostenfrei — vor den Verwaltungsgerichten für Vergabenachprüfungen angefochten werden, unbeschadet des anschließenden verwaltungsgerichtlichen Wegs.