Zum Inhalt springen

CONVENIO COLECTIVO DE COMERCIO TEXTIL DE LA COMUNITAT VALENCIANA

Regional · Comunitat Valenciana · In Kraft

Tarifvertrag für den Textilhandel der Comunitat Valenciana, der für den Textilhandelssektor in der Comunitat Valenciana gilt.

Bezeichnungen der Tarifverträge, Berufsgruppen und Zeilen der Entgelttabellen erscheinen auf Spanisch: Sie sind der amtliche Text, so wie er im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Alles Übrige auf dieser Seite ist auf Deutsch.

Kenndaten

Kennziffer
80100225012022
Ebene
Regional
Gebiet
Comunitat Valenciana
Arbeitsbehörde
Comunitat Valenciana
Branche
Konsum und Einzelhandel
Status
In Kraft
Laufzeit
1. Jan. 2025 bis 31. Dez. 2028
Erste Registrierung
14. Dez. 2022
Letzter Registereintrag
29. Juni 2026
Letzte Lohnrevision
25. Feb. 2026

Amtlicher Text · DOGV

Registerverlauf

Wischen Sie die Tabelle seitlich, um alle Spalten zu sehen.

Eintrag Veröffentlicht Laufzeit Text
Beschlüsse der paritätischen Kommission 29. Juni 2026 1. Jan. 2025 – 31. Dez. 2028 DOGV
Tarifvertrag (Neuer Text) 9. März 2026 1. Jan. 2025 – 31. Dez. 2028 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 25. Feb. 2026 1. Jan. 2025 – 31. Dez. 2028 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 25. Feb. 2026 1. Jan. 2025 – 31. Dez. 2028 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 25. Feb. 2026 1. Jan. 2025 – 31. Dez. 2028 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 25. Feb. 2026 1. Jan. 2025 – 31. Dez. 2028 ohne Link
Beschlüsse der paritätischen Kommission 26. März 2025 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Kündigung 21. Nov. 2024 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Beschlüsse der paritätischen Kommission 16. Mai 2024 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Beschlüsse der paritätischen Kommission 16. Mai 2024 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Beschlüsse der paritätischen Kommission 16. Mai 2024 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Beschlüsse der paritätischen Kommission 12. Feb. 2024 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Beschlüsse der paritätischen Kommission 5. Jan. 2024 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Beschlüsse der paritätischen Kommission 19. Dez. 2023 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Beschlüsse der paritätischen Kommission 14. Apr. 2023 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Beschlüsse der paritätischen Kommission 3. Apr. 2023 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Tarifvertrag 12. Jan. 2023 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Beschlüsse der paritätischen Kommission 5. Jan. 2023 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 14. Dez. 2022 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 14. Dez. 2022 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2024 ohne Link

Im Vergleich zum Arbeitnehmerstatut

Ein Tarifvertrag verbessert die Mindeststandards des spanischen Arbeitnehmerstatuts (ET), er verschlechtert sie nie (Art. 3.1.c und 85.1 ET). Das lässt sich anhand der Registerdaten abgleichen.

Jahresarbeitszeit Nicht im Register Art. 34.1 ET
Gesetzliches Minimum
2080 Std./Jahr (40 Std./Woche im Durchschnitt)
Dieser Tarifvertrag
nicht erfasst

Das Register veröffentlicht die Jahresarbeitszeit dieses Tarifvertrags nicht. Sie steht im im Amtsblatt veröffentlichten Text.

Gesetzliche Mindeststandards, die dieser Tarifvertrag einhalten muss
Höchstarbeitszeit 40 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt (2080 Std./Jahr) Art. 34.1 ET
Tägliche Arbeitszeit Höchstens 9 reguläre Stunden pro Tag, sofern keine unregelmäßige Verteilung vereinbart ist Art. 34.3 ET
Ruhezeit zwischen Arbeitstagen 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Art. 34.3 ET
Wöchentliche Ruhezeit 1,5 ununterbrochene Tage pro Woche, über Zeiträume von bis zu 14 Tagen ansammelbar Art. 37.1 ET
Urlaub 30 Kalendertage pro Jahr, nicht durch Geld ersetzbar Art. 38.1 ET
Überstunden Höchstens 80 pro Jahr, ohne Fälle höherer Gewalt und durch Freizeit ausgeglichene Stunden Art. 35.2 ET
Entgelt Das des anwendbaren Tarifvertrags, in keinem Fall unter dem geltenden spanischen Mindestlohn (SMI) Art. 27 ET

Wozu sich diese Analyse nicht äußern kann

Das Register veröffentlicht Registerdaten. Diese Punkte stehen im Text des Tarifvertrags und müssen dort nachgelesen werden:

  • Urlaubstage und ihre zeitliche Lage (Art. 38 ET)
  • Bezahlte Freistellungen über das gesetzliche Minimum hinaus (Art. 37.3 ET)
  • Arbeitgeberzuschuss bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
  • Betriebszugehörigkeit: Drei- und Fünfjahreszulagen und ihre Obergrenzen
  • Kündigungsfrist, Probezeit und Eingruppierung
  • Überstundenregelung und Ausgleich (Art. 35 ET)

Registerdaten aus REGCON (spanisches Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft). Maßgeblich ist der in seinem Amtsblatt veröffentlichte Text. Dieses Datenblatt ersetzt nicht die Lektüre des Tarifvertrags.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt