Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Übertragung von an Sekundärmärkten zugelassenen Wertpapieren führt zu Veräußerungsgewinnen oder -verlusten. Bei homogenen Wertpapieren findet das Identifikationskriterium der zuerst erworbenen Anteile Anwendung. Verluste aus Übertragungen werden nicht berücksichtigt, wenn homogene Wertpapiere in den zwei Monaten vor oder nach der Übertragung erworben werden; diese Verluste dürfen erst dann verrechnet werden, wenn die im Vermögen verbleibenden Wertpapiere übertragen werden.
Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung des Identifikationskriteriums der zuerst erworbenen Wertpapiere für homogene Wertpapiere konstant. Die Rechtsprechung hat präzisiert, dass der Status als homogene Wertpapiere auch dann bestehen bleibt, wenn die Aktien unterschiedliche Nennwerte haben oder an verschiedenen Märkten der Europäischen Union in unterschiedlichen Währungen erworben werden. Zudem wurde die Behandlung von Verlusten bekräftigt, die aufgrund der Zwei-Monats-Regel nicht zuzurechnen sind.
Wendepunkte
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Legt fest, dass Aktien desselben Unternehmens mit gleicher Art und gleicher Rechte homogene Wertpapiere sind, auch wenn sie an unterschiedlichen EU-Märkten und in unterschiedlichen Währungen erworben werden.
Analyse auf Grundlage von 54 der 57 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.