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V1276-25 10. Juli 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Verrechnung von Verlusten aus dem Verkauf von Telefónica-Aktien bei Nichtvorliegen homogener Werte möglich

Der Anfragende erkundigt sich, ob ein Veräußerungsverlust aus dem Verkauf von Telefónica-Aktien zum Kauf von Repsol-Aktien steuerlich geltend gemacht werden kann. Die DGT stellt fest, dass der Verlust abzugsfähig ist, sofern die Ausnahme der homogenen Werte nicht vorliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der mögliche Veräußerungsverlust aus dem Verkauf von Telefónica-Aktien berücksichtigt werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Aktien stellt einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust dar, der sich aus der Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Veräußerungswert ergibt. Verluste aus der Veräußerung von börsennotierten Wertpapieren werden nicht berücksichtigt, wenn in den zwei vorangegangenen oder nachfolgenden Monaten homogene Wertpapiere erworben wurden. Da die Aktien von Telefónica und Repsol keine homogenen Wertpapiere sind, muss der durch den Verkauf von Telefónica erzielte Verlust in dem Veräußerungszeitraum berücksichtigt werden.

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