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V0279-25 13. März 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen bei späterem Rückkauf ähnlicher Wertpapiere möglich

Der Steuerpflichtige fragt an, ob Verluste aus dem Verkauf von Aktien eines börsennotierten Unternehmens steuerlich geltend gemacht werden können, wenn in den darauffolgenden Monaten Rückkäufe stattgefunden haben. Die DGT stellt klar, dass der Rückkauf zwar eine sofortige Verrechnung verhindert, der Verlust jedoch steuerlich wirksam werden kann, sobald die Übertragung der zurückgekauften Wertpapiere endgültig erfolgt ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Zu prüfen, ob der aus dem Verkauf der 7.060 Aktien der Vorgänge a), b), i) und j) resultierende Kapitalverlust in der Einkommensteuererklärung IRPF-23 geltend gemacht werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Verluste aus der Veräußerung börsennotierter Wertpapiere werden nicht berücksichtigt, wenn in den zwei Monaten vor oder nach der Veräußerung homogene Wertpapiere erworben werden. Diese Verluste können erst in dem Maße verrechnet werden, in dem die als Rückkauf geltenden Wertpapiere veräußert werden. Damit der Verlust abzugsfähig ist, muss die Veräußerung der rückgekauften Wertpapiere endgültig sein, das heißt, es darf innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen kein erneuter Rückkauf erfolgen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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