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Es wird angefragt, ob die Aktien einer absorbierten Gesellschaft und die der absorbierenden Gesellschaft nach Beschluss der Fusion und des Umtauschverhältnisses als homogene Werte gelten. Die DGT kommt zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen der Steuerverordnung nicht erfüllt sind.
Cuestión planteada Si a efectos del Impuesto las acciones de la sociedad absorbida y las de la absorbente pueden considerarse valores homogéneos a partir del momento de estar acordada en junta general la fusión y fijado un valor de canje.
Las acciones de la sociedad A y de la sociedad B no se consideran valores homogéneos al no cumplir los requisitos del artículo 8 del RIRPF. Por tanto, no se aplica la excepción de no computar pérdidas patrimoniales prevista en el artículo 33.5 de la LIRPF.
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