Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Reduzierter Steuersatz: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 21 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der reduzierte Steuersatz von 15 % für neu gegründete Unternehmen findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen gemäß Artikel 42 des Handelsgesetzbuches Teil eines Konzerns ist. Die Zugehörigkeit zu einem Konzern, selbst unter der Kontrolle eines Alleingesellschafters, schließt diese Steuervergünstigung aus. In solchen Fällen muss das Unternehmen die Anwendung anderer reduzierter Steuersätze prüfen, die auf dem Umsatz basieren.

Die Position der DGT blieb hinsichtlich des Ausschlusses von Steuervergünstigungen bei der Übertragung von Tätigkeiten verbundener Personen oder Unternehmen konstant. In jüngster Zeit konzentrierte sich die Rechtsprechung auf den Ausschluss dieses reduzierten Steuersatzes für Unternehmen, die trotz ihrer Neugründung gemäß dem Handelsgesetzbuch Teil von Unternehmensgruppen sind.

Wendepunkte

  1. V3018-15

    Legt fest, dass die vorangegangene Übertragung einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch verbundene Personen oder Unternehmen die Anwendung der reduzierten Steuerskala verhindert.

  2. V0059-26

    Bestimmt, dass die Zugehörigkeit zu einem Konzern gemäß Artikel 42 des Handelsgesetzbuches dem Unternehmen den Status einer Neugründung für den reduzierten Steuersatz von 15 % entzieht.

Analyse auf Grundlage von 19 der 21 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

21
V1114-26 19. Mai 2026

Neugegründete Unternehmen können den ermäßigten Steuersatz von 15 % anwenden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad de nueva creacióntipo de gravamen reducidoactividad económicaentidades vinculadasbase imponible positiva LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3018-15 8. Okt. 2015

Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Neugründungen bei Übertragung einer Tätigkeit durch verbundene Unternehmen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidades de nueva creacióntipo de gravamen reducidoentidades vinculadasactividad económicatransmisión de actividad TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 16TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. disposición adicional 19ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2463-14 22. Sept. 2014

Wohnungsvermieter können bei Erfüllung der Voraussetzungen den ermäßigten Steuersatz zur Beschäftigungssicherung anwenden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de arrendamiento de viviendastipo de gravamen reducidomantenimiento de empleocifra de negociosplantilla media TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 53.4TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. DA 12ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0287-14 5. Feb. 2014

Anwendung des ermäßigten Körperschaftsteuersatzes bei einer Spaltung unter Berücksichtigung von Umsatz und Mitarbeiterzahl beider Einheiten

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialtipo de gravamen reducidoplantilla mediacifra de negociossubrogación fiscal TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 90TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. Disposición Adicional Duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt