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V1770-25 30. September 2025 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · entidad de nueva creación

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 15 % für Neugründungen setzt Unabhängigkeit von Unternehmensgruppen voraus

Eine im Jahr 2017 gegründete Immobilienentwicklungsgesellschaft erkundigt sich nach der Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes von 15 % für Neugründungen. Die DGT stellt klar, dass trotz Erfüllung der wirtschaftlichen Tätigkeit die Anwendung dieses Satzes davon abhängig ist, dass das Unternehmen gemäß dem Handelsgesetzbuch nicht Teil eines Konzerns ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Möglichkeit der Anwendung des in Artikel 29.1 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer festgelegten ermäßigten Steuersatz von 15 % durch das anfragende Unternehmen.

Die Entscheidung der DGT

Um den ermäßigten Steuersatz von 15 % gemäß Artikel 29.1 des LIS anzuwenden, muss das Unternehmen neu gegründet sein und eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Unternehmen, die jedoch gemäß Artikel 42 des Handelsgesetzbuches Teil eines Konzerns sind, gelten nicht als neu gegründete Unternehmen. Der Konzernstatus muss im ersten Veranlagungszeitraum, in dem der steuerpflichtige Gewinn positiv ist, und im unmittelbar darauffolgenden Zeitraum geprüft werden.

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