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Es wurde angefragt, ob der ermäßigte Steuersatz von 2 % für ausländische Saisonarbeitnehmer nur auf befristete Verträge oder auch auf unbefristete Saisonverträge (fijos-discontinuos) Anwendung findet. Die DGT stellt klar, dass beide Vertragsarten die Anwendung dieses Steuersatzes ermöglichen können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Cuestión planteada
Para aplicar el tipo del 2% del artículo 25.1.g) del TRLIRNR, deben concurrir cuatro condiciones: ser personas físicas no residentes, que el contrato permita un trabajo de temporada o campaña de duración determinada, ser trabajadores extranjeros y que los contratos cumplan la normativa laboral. Tras los cambios en el Estatuto de los Trabajadores, esto incluye tanto los contratos de duración determinada (art. 15.2 ET) como los contratos indefinidos fijo-discontinuos (art. 16 ET), incluso cuando la normativa de extranjería exija este último para el régimen de actividades de temporada.
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