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Es wird geprüft, ob eine im November 2015 gegründete Gesellschaft den ermäßigten Steuersatz von 15 % für Neugründungen anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass dieser Satz nicht anwendbar ist, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit zuvor von einer nahestehenden natürlichen Person ausgeübt und an die Gesellschaft übertragen wurde.
Cuestión planteada Si a la entidad creada en noviembre de 2015 le es de aplicación el tipo de gravamen reducido del 15% para empresas de nueva creación.
El tipo reducido del 15% aplica a entidades de nueva creación que realicen actividades económicas, siempre que no se cumplan las exclusiones del artículo 29.1 de la LIS. No se entenderá iniciada una actividad económica si esta fue realizada previamente por personas o entidades vinculadas y transmitida a la nueva entidad. Asimismo, no aplica si la actividad fue ejercida el año anterior a la constitución por una persona física con una participación superior al 50% en el capital de la nueva sociedad.
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