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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Ländliche Grundstücke: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 37 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Lieferung von ländlichen Grundstücken ist von der Mehrwertsteuer (IVA) befreit, sofern sie weder bebaubar sind noch sich im Prozess der Erschließung befinden. Ein Grundstück gilt als im Prozess der Erschließung befindlich, wenn materielle Arbeiten zur physischen Umgestaltung begonnen wurden oder der Übertragende Erschließungskosten übernommen hat. Wenn das Grundstück ein Baugrundstück oder bebaubar ist, findet die Befreiung keine Anwendung. Der Erwerber mit Abzugsberechtigung kann auf die Befreiung verzichten.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Befreiung für nicht bebaubare ländliche Grundstücke konstant. Die Entwicklung konzentriert sich auf die Präzisierung des Begriffs „im Prozess der Erschließung“, wobei die Ausführung materieller Infrastrukturarbeiten oder die Übernahme von Kosten für die physische Umgestaltung gefordert wird, damit der Vorgang steuerpflichtig wird.

Wendepunkte

  1. V0647-15

    Definiert, dass sich ein Grundstück ab Beginn der Ausführung von Infrastrukturmaßnahmen im Prozess der Erschließung befindet.

  2. V1951-22

    Stellt klar, dass eine Erschließung die materielle Bereitstellung von Infrastrukturen wie Zugang, Wasser oder Energie erfordert und nicht nur administrative Formalitäten.

Analyse auf Grundlage von 37 der 37 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0404-24 14. März 2024

Übertragung von landwirtschaftlichem Grundbesuch ist von der MwSt. befreit

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de agriculturaterrenos rústicosexención de IVAbienes de inversióntransmisión de bienes LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.2.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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