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Ein anfragendes Unternehmen erkundigt sich, ob bei einer Stundung (Dación en pago) von landwirtschaftlichen und städtischen Immobilien, bei der auf die Mehrwertsteuerbefreiung verzichtet wird, das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) Anwendung findet. Die DGT stellt fest, dass bei einem Verzicht auf die Befreiungen gemäß Artikel 20.Uno.20º und 22º der Erwerber gemäß Artikel 84.Uno.2º.e) als Steuerschuldner gilt.
Cuestión planteada Aplicación el supuesto de inversión del sujeto pasivo previsto en el artículo 84.Uno.2º.e), segundo guion de la Ley 37/1992, de 28 de diciembre, del Impuesto sobre el Valor Añadido.
Si se renuncia a la exención de las entregas de terrenos rústicos no edificables o de segundas entregas de edificaciones, el sujeto pasivo de la operación será el adquirente. Este supuesto de inversión por renuncia a la exención tiene aplicación preferente sobre el supuesto de entrega en ejecución de una garantía. El adquirente debe ser un sujeto pasivo que actúe en el ejercicio de sus actividades empresariales o profesionales con derecho a deducción.
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