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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Universalsukzession: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 21 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Spaltungen und Fusionen unterliegen dem Regime der steuerlichen Neutralität, sofern sie aus triftigen wirtschaftlichen Gründen erfolgen und nicht primär der Steuerumgehung dienen. Bei Spaltungen ist es zwingend erforderlich, dass das abgesonderte Vermögen eine autonome wirtschaftliche Einheit mit einer differenzierten Organisation der materiellen und personellen Mittel bildet. Die Übertragung von Verlustvorträgen und Abzügen richtet sich nach den in der Körperschaftsteuergesetz (Ley del Impuesto sobre Sociedades) festgelegten Grenzen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung der steuerlichen Neutralität bei Fusionen und Spaltungen unter der Bedingung einer wirtschaftlichen Begründung und der Autonomie der wirtschaftlichen Einheit konstant. Es sind keine doktrinären Änderungen zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung der Anforderungen des LIS sowie die Notwendigkeit einer differenzierten Organisation zur Befreiung von der Mehrwertsteuer (IVA).

Wendepunkte

  1. V1253-15

    Legt fest, dass die Transaktion für die IVA nicht steuerpflichtig ist, wenn der abgesonderte Geschäftsbereich eine wirtschaftliche Einheit mit eigener Organisationsstruktur bildet.

  2. V0752-26

    Präzisiert, dass bei einer finanziellen Spaltung vor der Transaktion eine Organisation mit differenzierten materiellen und personellen Mitteln bestehen muss.

Analyse auf Grundlage von 21 der 21 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

21
V0752-26 6. Apr. 2026

Teilspaltung mit finanzieller Komponente kann unter Bedingungen der LIS steuerneutral sein

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcial financieraneutralidad fiscalrama de actividadreestructuración societariamotivos económicos válidos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2367-20 10. Juli 2020

Vollständige Spaltung einer Gesellschaft kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión totalrégimen especialbases imponibles negativasreestructuración empresarialsucesión universal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1º-a)LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1539-16 13. Apr. 2016

Fusionen können unter das Sonderregime fallen, wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionesmotivos económicos válidosbases imponibles negativasunidad económica autónomareestructuración empresarial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 26.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1253-15 24. Apr. 2015

Abspaltung eines Geschäftsbereichs als Sonderregelung der Körperschaftsteuer möglich, sofern es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialrama de actividadunidad económica autónomarégimen especialmotivos económicos válidos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1ºbLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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