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V1821-23 23. Juni 2023 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · régimen especial de grupo de entidades

Anwendung der Sonderregelung für Unternehmensgruppen nach einer Übernahme durch eine Zweigstelle möglich

Eine beherrschende Einheit einer Umsatzsteuergruppe wird von einer EU-Einheit übernommen, wobei deren Anteile einer Zweigstelle in Spanien zugeordnet werden. Die DGT prüft, ob die abhängigen Einheiten unter der neuen Struktur weiterhin die Sonderregelung in Anspruch nehmen können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Auswirkungen auf das Sonderregime für MwSt-Unternehmensgruppen infolge der genannten Umstrukturierungsmaßnahme.

Die Entscheidung der DGT

Bei einer Gesamtrechtsnachfolge, bei der die gesamte Aktiva und Passiva einer neu gegründeten Zweigniederlassung zugeordnet werden, unterstehen die Tochtergesellschaften einer neuen beherrschenden Einheit. Diese neue beherrschende Einheit kann das Sonderregime für Unternehmensgruppen anwenden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Anwendungsvereinbarungen müssen von den Verwaltungsräten verabschiedet werden und können vor dem Ende der Einreichungsfrist für die erste entsprechende individuelle Steuererklärung erfolgen.

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