Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Quellensteuer — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Geringe Zuverlässigkeit 22 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Die Quellensteuer hängt von der Art der Einkünfte und dem Status des Steuerpflichtigen ab. Bei der Vermietung von Immobilien in städtischen Gebieten müssen Gesellschaften eine Quellensteuer auf die Körperschaftsteuer (IS) abführen. Bei der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) erfolgt der Steuerabzug je nach Einstufung der Einkünfte (Kapitalerträge oder wirtschaftliche Tätigkeit) und dem Status des Mieters.

Es gibt keine einheitliche doktrinäre Entwicklung, da sich die Auskünfte auf unterschiedliche steuerliche Sachverhalte beziehen (Künstler, Renten, Vermietungen, Bildungsdienstleistungen oder Dividenden). Die Position der DGT bleibt in jedem analysierten spezifischen Fall konstant, wobei die für die jeweilige Einkunftsart geltenden Vorschriften angewendet werden.

Analyse auf Grundlage von 20 der 22 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

22
V2564-23 26. Sept. 2023

Bildungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der MwSt. befreit sein und unterliegen der Einkommensteuer für freiberufliche Tätigkeit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención de actividades educativasservicios prestados por vía electrónicarendimientos de actividades profesionalesordenación de medios de producciónretención en la fuente LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.unoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.uno
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1995-14 24. Juli 2014

Einkünfte aus der Überlassung von Immobilien zur touristischen Verwaltung unterliegen dem Quellensteuerabzug bei der Körperschaftsteuer

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
arrendamiento de negocioarrendamiento de inmuebles urbanosretención en la fuenteexplotación económicaunidad patrimonial TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 121.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 140.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt