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Ein spanisches Telekommunikationsunternehmen fragt an, ob die Zahlung für die Nutzung von Kabelkapazitäten an ein marokkanisches Unternehmen als Lizenzgebühr oder als Dienstleistung zu qualifizieren ist. Die DGT stellt klar: Liegen weder physischer Besitz noch die Kontrolle über die Infrastruktur vor, handelt es sich um eine Dienstleistung; findet jedoch eine Übertragung von Besitz oder Kontrolle statt, ist die Zahlung als Lizenzgebühr einzustufen.
Cuestión planteada
La calificación de la renta depende de si el cliente adquiere la posesión física y el control de los activos o simplemente su capacidad de transmisión. Si se trata de un servicio de transmisión, se aplica el artículo 7 del Convenio. Si se considera canon por el uso de equipos, se aplica el artículo 12.2.c) del Convenio Hispano-Marroquí, con un límite de retención del 10%. En caso de ser canon, el impuesto satisfecho en el extranjero es deducible en España según el artículo 31 de la LIS, sin exceder el límite del convenio.
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