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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Quellensteuer auf Vorauszahlungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 37 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Verpflichtung zur Einbehaltung einer Quellensteuer auf die Einkommensteuer (IRPF) oder die Nichtansässigensteuer (IRNR) hängt von der Art der Einkunft und dem Status des Zahlers ab. Bei Arbeitsentlohnungen für Tätigkeiten in Spanien muss das Unternehmen die entsprechende Quellensteuer einbehalten. Verzugszinsen auf Gehälter haben einen entschädigenden Charakter und unterliegen keiner Quellensteuer.

Die Position der DGT ist heterogen, da sich die Anfragen auf unterschiedliche Sachverhalte beziehen, ohne eine einheitliche Rechtslinie zu verfolgen. Es ist eine technische Anwendung der Vorschriften je nach Einstufung der Einkunft zu beobachten, wie etwa im Fall von Verzugszinsen oder der Zeugenaussage vor Gericht. Es findet keine Entwicklung von einem Kriterium zum anderen statt, sondern eine Anwendung spezifischer Regeln für jeden Einzelfall.

Wendepunkte

  1. V0668-25

    Stellt fest, dass Verzugszinsen bei der Zahlung von Gehältern Kapitalerträge und keine steuerpflichtigen Einkünfte sind, die der Quellensteuer unterliegen.

Analyse auf Grundlage von 34 der 37 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1137-24 23. Mai 2024

Stipendien für externe akademische Praktika unterliegen der Einkommensteuer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoprácticas académicas externasbolsa de estudioexención de becasretención a cuenta LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.jLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1129-24 23. Mai 2024

Einkünfte eines Kunstfotografen gelten als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades profesionalescesión de derechos de autorretención a cuentaactividad artísticaobligado a retener LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0602-24 9. Apr. 2024

Praktikumsstipendien unterliegen dem IRPF-Quellensteuerabzug

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajobolsa de estudioprácticas académicas externasretención a cuentaexención de becas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.jLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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