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Es wird geklärt, welcher IRPF-Quellensteuersatz auf Einkünfte von Künstlern in besonderen Arbeitsverhältnissen anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass das allgemeine Verfahren anzuwenden ist, wobei jedoch der für diese Art von Arbeitsverhältnissen festgelegte Mindestsatz von 15 % zu berücksichtigen ist.
Cuestión planteada Tipo de retención a cuenta del IRPF aplicable a los rendimientos que se satisfagan a los artistas con relación laboral especial
Las retribuciones de artistas con relación laboral especial se califican como rendimientos del trabajo según el artículo 17.2.j) de la Ley del IRPF. El tipo de retención se determina mediante el procedimiento general del artículo 82 del Reglamento. No obstante, debe respetarse el tipo mínimo de retención del 15% previsto en el artículo 86.2 del Reglamento para estas relaciones laborales especiales.
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