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Es wurde angefragt, ob die kanarische Mehrwertsteuer (IGIC) bei der Berechnung der Einkommensteuer-Abzüge (IRPF) für die Vermietung von Stadtimmobilien auszuschließen ist. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt fest, dass diese Steuer, analog zur Umsatzsteuer (IVA), nicht in die Berechnungsgrundlage für den Steuerabzug einbezogen werden darf.
Cuestión planteada Si a efectos de calcular la retención a cuenta del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas en un arrendamiento o subarrendamiento de un bien inmueble urbano se debe excluir de los conceptos satisfechos al arrendador el Impuesto General Indirecto Canario.
Para calcular la retención del 19 por ciento sobre los rendimientos de arrendamiento o subarrendamiento de inmuebles urbanos, se debe aplicar el porcentaje sobre todos los conceptos satisfechos al arrendador, excluyendo el Impuesto sobre el Valor Añadido. Por tanto, para el cómputo de la retención, se deberá excluir el Impuesto General Indirecto Canario de todos los conceptos que se satisfagan al arrendador.
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