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Eine Gemeinde erkennt im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs die Unrechtmäßigkeit einer Kündigung an und vereinbart die Zahlung einer Abfindung in Höhe von 18.750 Euro. Es wird die steuerliche Behandlung gemäß der Einkommensteuer (IRPF) sowie die Pflicht zum Steuerabzug geprüft. Die DGT wendet die Befreiung nach Artikel 7.e) LIRPF bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höhe nach dem Arbeitsstatut an.
Cuestión planteada Tratamiento fiscal de la indemnización por despido improcedente.
La indemnización por despido improcedente está exenta del IRPF conforme al artículo 7.e) LIRPF en la cuantía establecida con carácter obligatorio en el Estatuto de los Trabajadores (33 días por año de servicio hasta 24 mensualidades para contratos posteriores al 12 de febrero de 2012; régimen transitorio para contratos anteriores) con el límite absoluto de 180.000 euros. El exceso sobre dicha cuantía obligatoria tributa como rendimiento del trabajo, pudiendo aplicarse la reducción del 30% del artículo 18.2 LIRPF si el período de generación supera dos años. No existe obligación de retener sobre la parte exenta; la retención solo se practica sobre el importe sujeto y no exento.
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