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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gesamteinkünfte: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 61 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Reparatur- und Instandhaltungskosten sind abzugsfähig, wenn sie ausschließlich der künftigen Erzielung von Einkünften dienen und nicht dem Genuss des Inhabers. Der übersteigende abzugsfähige Betrag kann in den folgenden vier Jahren verrechnet werden. Im beruflichen Bereich stellen Mittel für Auslagen, die zur Durchführung von Zahlungen im Namen des Kunden empfangen wurden, keine Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit dar. Schließlich sind die abzugsfähigen Werbungskosten ausschließlich die in Artikel 19.2 der LIRPF (Einkommensteuergesetz) aufgeführten Kosten, wobei Konzepte wie die Gebühr für Masterstudiengänge ausgeschlossen sind.

Die Position der DGT zeigt keine doktrinäre Entwicklung eines einzelnen Konzepts, sondern behandelt verschiedene und spezifische Kriterien je nach Art der Einkunft. Es ist eine strikte Anwendung der Vorschriften bei den Werbungskosten sowie eine klare Abgrenzung der abzugsfähigen Kosten bei Immobilien- und Berufseinkünften zu beobachten.

Wendepunkte

  1. V3082-23

    Präzisiert, dass vor der Vermietung durchgeführte Reparaturkosten abzugsfähig sind, wenn sie auf die künftige Erzielung von Einkünften ausgerichtet sind und der Eigentümer die Mietabsicht nachweist.

  2. V1856-25

    Legt fest, dass Mittel für Auslagen, die zur Durchführung von Zahlungen im Namen des Kunden bestimmt sind, keine Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit darstellen.

Analyse auf Grundlage von 60 der 61 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

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V2188-25 17. Nov. 2025

Arbeitgeberzahlung von Berufsverbandsbeiträgen gilt als Sachbezug

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rentas en especieretribución del trabajogastos deduciblescolegiación obligatoriarendimientos íntegros LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1931-25 15. Okt. 2025

Abzug der Ersetzung einer Badewanne durch eine Dusche als Instandhaltungsaufwand möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariogastos de reparación y conservaciónrendimientos íntegrosacreditación de gastossustitución de elementos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1408-25 24. Juli 2025

Abzugsfähigkeit von Reparaturkosten bei Wohnimmobilien in Erwartung einer Vermietung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariogastos de reparación y conservaciónrenta inmobiliaria imputadaexpectativa de alquilerrendimientos íntegros LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2214-24 15. Okt. 2024

Arbeitsentgelt muss zum Bruttobetrag deklariert werden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos íntegrosrendimiento netogastos deduciblescotizaciones a la seguridad socialtrabajo por cuenta ajena LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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