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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Kauf von Wohnimmobilien zu deren Sanierung und anschließendem Weiterverkauf eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Die DGT stellt fest, dass dies der Fall ist, da eine Organisation der Mittel für den Immobilienverkauf vorliegt.
Gestellte Frage: Ob diese Tätigkeit im Sinne der Einkommensteuer als wirtschaftliche Tätigkeit gilt.
Die Immobilienentwicklung zum Zwecke des anschließenden vollständigen oder teilweisen Verkaufs stellt eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, da eine Organisation produktiver Mittel auf eigene Rechnung erfolgt. In diesem Fall muss der Nettogewinn nach der Methode der direkten Schätzung ermittelt werden. Zudem ist der Steuerpflichtige zur Leistung von Ratenzahlungen verpflichtet.
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